def schrieb:Nein. Das ist vertragsrechtlich nicht machbar. Eigentlich handelt es sich um 2 eigenständige Verträge.
Aber warum denn nicht?
def schrieb:Vertragsfreiheit bedeutet nicht, dass du endlos an Verträgen rumschrauben darfst und sie so entstellst.
Na doch. Wenn ich mir mit meinem Vertragspartner einig bin und wenn keine Sonderfälle vorliegen (Arbeitsvertäge z.B.) bei denen bestimmte Formvorschriften oder sonstige Dinge einzuhalten sind, kann ich schrauben bis der Arzt kommt.
Warum sollte folgender Vertrag nicht funktionieren:
Darlehensvertrag
A zahlt an B am 01.01.2014 1.000 EUR aus. B zahlt diese Summe am 02.01.2014 an A zurück.
München, den 01.01.2013.
Zusatzvereinbarung zum Darlehensvertrag vom 01.01.2013
Statt der Rückzahlung des Darlehens übergibt und übereignet B am 02.01.2014 das Kfz mit der FG NR. ........
München, den 02.01.2013
2. Zusatzvereinbarung zum Darlehensvertrag vom 01.01.2013
Abweichend zu diesem Vertrag zahlt A keine 1.000 EUR aus, sondern übergibt und übereignet seinen Rasenmäher Typ ....
München, den 03.01.2013
Was sollte daran nicht funktionieren?
Edit: Falls Du Dich an der Bezeichnung des Vertrages stören solltes, die ist völlig irrelevant. Du kannst über einen Kaufvertrag "Darlehen" schreiben ohne dass es etwas ändern würde.