In Kurzform: "Rechtsspinnerei" bzw. Streiterei auf Laienniveau. So ist zumindest mein Eindruck, es sei denn man kann "wertfrei" (nicht aus "RB-Sicht") nachweisen, dass eine vermeintlich fehlende Unterschrift diese Sache ungültig machen würde.
Was ich als Rechtslaie sagen will: Ich kann mir erst einmal nicht vorstellen, dass hier überall Fehler gemacht werden würden, weil die Dinger nicht von der richtigen Stelle richtig abgezeichnet / unterschrieben wurden. Das müsste ja sonst tausendfach passieren. Zugleich würde man diesen simplen Umstand mit einer Unterschrift ja abschaffen und somit Abhilfe schaffen können.
Kurzes rumsuchen im Netz zeigte mir im Übrigen
Vollstreckungshaftbefehl
Rechtsgrundlage: § 457 StPO
Stellt sich jemand trotz Ladung zur Vollstreckung einer gegen ihn verhängten Freiheitsstrafe nicht, oder entzieht er sich der Vollstreckung (zum Beispiel wenn der Verurteilte ohne festen Wohnsitz, flüchtig, beispielsweise aus einer Haftanstalt, ist, und sich verborgen hält) so kann gegen ihn ein Vollstreckungshaftbefehl ergehen. Dies ist der einzige Haftbefehl, den nicht der Richter, sondern die Staatsanwaltschaft, hier der Rechtspfleger erlässt. Grund ist, dass in diesem Fall schon ein Gericht über die Verhängung von Freiheitsstrafe entschieden hat und es hier nur um den Vollzug der gerichtlichen Entscheidung geht. Gleichfalls ist der Erlass eines Vollstreckungshaftbefehls zulässig, wenn ein Verurteilter eine gegen ihn verhängte Geldstrafe nicht durch Zahlung oder gemeinnützige Arbeit (auch: freie Arbeit) begleicht, und der dann folgenden Ladung zum Antritt der Ersatzfreiheitsstrafe nicht Folge leistet
(Wikipedia, Haftbefehl)
Erwähnt, weil bei einem Muster unten beim Feld "Rechtspfleger" stand.
Und bei Gutefrage.net (ähnliche Eingangsfrage als Thema, wieso keine Unterschrift)
Du musst hier unterscheiden zwischen dem unterschriebenen Haftbefehl, der in deinen Akten liegt und mithin durch einen Anwalt auch einsehbar ist, und einer Abschrift.
Vorliegend wurde eine Ausfertigung, d.h. eine beglaubigte Abschrift der Urschrift zugestellt, vgl. § 49 Abs. 1 BeurkG. Diese wurde nach deiner Schilderung ausreichend beurkundet. Wenn du die Befürchtung hast, dass die Urschrift nicht unterschrieben ist - was rechtliche Folgen hätte - dann wende dich an einen Anwalt, der dann Akteneinsicht nimmt.
Es sollte aber klar sein, dass nicht die Urschrift zugestellt wurde.
Ich kann jetzt noch ein Zitat bringen was das auch noch (aus meiner Sicht) weiter erhellt, aber machen wir den Post nicht unnötig länger. Fassen wir lieber zusammen, dass klassische RB'ler (faktisch Querulanten) jeden möglichen Strohhalm greifen und sich um Forderungen / Verschuldungen und Konsequenzen winden wollen. Und wenns halt die vermeintlich falsche / fehlende Unterschrift ist.
Wie gesagt. Wären die Leute mit ihrer generellen Kritik und dem Ablehnen des ganzen Staates konsequent, würden sie nicht nur den vermeintlichen "Firmenmitarbeitern der BRD" die Arbeit und die Nerven ersparen, sondern sich selbst auch. Aber irgendwer wird schon Ausreden finden, nicht Schweiz / Österreich / Sonstwas anzusteuern. Wahrscheinlich auch alles Firmen...