@kopischke @brucelee brucelee schrieb:Wie kann man denken das man noch im Deutschen Reich wohnt :ask:
Lächerlich.
So lächerlich, wie die Behauptung des Fortbestands des Deutschen Reichs vielleicht auf den ersten Blick wirken mag, ist sie tatsächlich leider gar nicht! Das ist völkerrechtlich nämlich gar nicht so trivial, wie es für einen Nichtjuristen zunächst den Anschein haben mag.
Ich bin zwar selber auch kein Jurist, aber vor ein paar Jahren habe ich mal versucht, mich zumindest grob in das Thema einzulesen. Dazu empfehle ich neben dem bereits erwähnten
http://www.krr-faq.net/faq.php (Archiv-Version vom 03.09.2013) , ganz besonders den folgenden Wikipediaeintrag:
Wikipedia: Rechtslage Deutschlands nach 1945Wie mir ein befreundeter Jurist bestätigt hat, ist der Artikel nämlich wirklich ziemlich gut und allein schon die Ausführlichkeit spricht dafür, dass es sich dabei um ein hoch komplexes Thema handelt, welches nicht einfach so schnell als Blödsinn abgetan werden sollte.
Ganz großer Blödsinn sind allerdings die Schlussfolgerungen der durchweg rechtsradikalen "Reichis", die das an sich interessante Thema vollständig für ihre Zwecke vereinnahmt haben und jetzt damit die Legitimität unseres freiheitlich-demokratischen Rechtsstaats in Frage stellen wollen!
Vieles spricht für den Fortbestand des Deutschen Reiches in Gestalt der Bundesrepublik Deutschland. Davon geht auch die herrschende Meinung in der Rechtswissenschaft aus, genau wie die für sie sprechenden Organe der Bundesrepublik Deutschland. Letztendlich kann dies jedoch weder bewiesen noch widerlegt werden, da es sich nicht um einen wie in den Naturwissenschaften experimentell untersuchbaren Zustand handelt.
Geht man vom Fortbestehen aus, so stellt sich die Frage nach dessen Bedeutung. Unmittelbar würde das Fortbestehen nur die völkerrechtliche Kontinuität der Rechtspersönlichkeit des Staates als Völkerrechtssubjekt bedeuten. Viel interessanter erscheint jedoch, was die Fortexistenz mittelbar ausschließen würde. Wenn etwa Verschwörungstheoretiker vom Fortbestand ausgehen, so schließt das bereits ihre weitergehende Behauptung, dass die Bundesrepublik Deutschland „nicht existent“ und/oder „illegal“ sei, aus. Denn legt man die für einen Staat konstitutiven, aber eben auch essentiellen Elemente „Staatsgebiet“, „Staatsvolk“ und „Staatsgewalt“ zugrunde, so ist spätestens mit dem Beitritt der DDR zur Bundesrepublik Deutschland und der (Wieder-)Erlangung der vollen Souveränität der Bundesrepublik entweder das Deutsche Reich ermangels effektiver Staatsgewalt endgültig untergegangen und auf seinem Staatsgebiet ein neuer Staat, die Bundesrepublik, entstanden, oder aber die Bundesrepublik ist völkerrechtlich vollidentisch mit dem Deutschen Reich (mit – wiederum seit spätestens dem Beitritt der DDR zur Bundesrepublik Deutschland und der Wiedererlangung der vollen Souveränität der Bundesrepublik – rechtswirksam verkleinertem Staatsgebiet,[41] wobei für das Staatsmerkmal „Staatsgebiet“ aber auch gar nicht dessen Größe, sondern ausschließlich seine Existenz von Belang ist).
Mit der „Illegalität“ der Bundesrepublik könnte in diesem Kontext auch gar nicht völkerrechtliche Illegalität gemeint sein. Die drei Staatselemente sind konstitutiv für die Staatsqualität, es bedarf heute ganz herrschend also bei deren Vorliegen keines weiteren expliziten oder konkludenten Anerkennungsaktes durch andere Völkerrechtssubjekte respektive eines Urteils der Staatengemeinschaft. Die Anerkennung durch andere Staaten hat nur deklaratorischen Charakter und demnach keine Bedeutung für das Bestehen eines Staates.[42] Die Kategorien legal/illegal gibt es in diesem Zusammenhang also nicht. Ebenso wenig Sinn ergibt die Behauptung, die Bundesrepublik sei verfassungsrechtlich illegal. Die zugrundezulegende Verfassung ist in jedem der beiden möglichen Fälle (siehe oben) das deutsche Grundgesetz: Geht man vom Untergang des Deutschen Reiches aus, so hätte sich die neu entstandene Bundesrepublik Deutschland eine neue Verfassung, das Grundgesetz, gegeben. Bei Fortbestehen des Deutschen Reiches hätte sich die mit diesem vollidentische Bundesrepublik eine neue Verfassung gegeben, wie schon zuvor in der Geschichte des Deutschen Reiches (die Bismarcksche Reichsverfassung vom 16. April 1871 wurde mit Einführung der Verantwortlichkeit der Regierung gegenüber dem Parlament und damit der parlamentarischen Monarchie durch die Oktoberreform vom 28. Oktober 1918 gravierend geändert; die Weimarer Verfassung vom 11. August 1919 war dann völlig neu). Die Bundesrepublik unter dem Bonner Grundgesetz muss aber an sich selbst gemessen mit sich selbst übereinstimmen, kann also nicht „verfassungsrechtlich illegal“ sein.
Wikipedia: Rechtslage Deutschlands nach 1945#Zusammenfassung und BedeutungDamit ist eigentlich alles gesagt!