insideman schrieb:Ja und dass sie es zumindest zum Zeitpunkt der Planung können, ist selbstverständlich und keine Zusatzanforderung.
Noch mal: Es geht nicht nur darum, dass die Eltern das Kind aus eigenen Mitteln sicher ernähren können. Denn das Kind das z.B. bis zu seinem 25. Lebensjahr eine negative Bilanz aufweist, weil es Beihilfen und sonstige Leistungen erhalten hat, wird mit deutlich höherer Wahrscheinlichkeit nach diesen 25 Jahren mehr Geld in die Gemeinschaft einzahlen, als es jemals gekostet hat.
Ich habe heir eher den Eindruck, dass hier zwei Dinge gleichgesetzt werden: 1. die Unfähigkeit der Eltern, ein Kind zu fördern und 2. die Unfähigkeit der Eltern, ihr Kind aus eigenen Mittel zu ernähren.
Diese beiden Umstände mögen ja gelegentlich einhergehen, aber sie sind nciht zwingend verknüpft.