Die Folter als "Ultima Ratio"?
01.03.2014 um 19:16@praiseway
Ich hege starke Zweifel, ob das Foltern des Fußgängers in diesem Fall irgendeine Legitimation finden könnte. Es ist mit Sicherheit unterlassene Hilfeleistung, wofür man ihn rechtlich belangen kann, aber:
- Er hat nichts mit dem Verbrechen zu tun
- Er hat die Kinder nicht verschleppt
- Es ist eine reine, glückliche Fügung, dass er über deren Aufenthaltsort informiert ist.
Ich hege starke Zweifel, ob das Foltern des Fußgängers in diesem Fall irgendeine Legitimation finden könnte. Es ist mit Sicherheit unterlassene Hilfeleistung, wofür man ihn rechtlich belangen kann, aber:
- Er hat nichts mit dem Verbrechen zu tun
- Er hat die Kinder nicht verschleppt
- Es ist eine reine, glückliche Fügung, dass er über deren Aufenthaltsort informiert ist.