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Reme-Mord Mönchengladbach, Täter schuldunfähig, keine Anklage

50 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Mord, Mönchengladbach, Schuldunfähig ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Reme-Mord Mönchengladbach, Täter schuldunfähig, keine Anklage

14.05.2015 um 11:51
Hallo, da der Thread damals geschlossen wurde, eröffne ich diese Gruppendiskussion. Wie sich jetzt herausgestellt hat ist der Täter Kai W. schuldunfähig.

http://www.rp-online.de/nrw/staedte/moenchengladbach/reme-mord-taeter-wird-nicht-angeklagt-aid-1.5088585
14. Mai 2015 | 00.00 Uhr
Mönchengladbach
Reme-Mord: Täter wird nicht angeklagt

Mönchengladbach. Der 20-Jährige, der seinen Freund am 31. Januar mit einem Steakmesser erstach, galt zur Tatzeit als schuldunfähig. Auf freien Fuß kommt er wohl dennoch nicht so schnell. Die Staatsanwaltschaft strebt ein Sicherungsverfahren an. Von Gabi Peters

DNA-Spuren am Tatort hatten den 20-Jährigen überführt: Neun Tage nach einem Leichenfund auf dem Reme-Gelände wurde er als mutmaßlicher Mörder im Haus seiner Eltern festgenommen. Der junge Mann, der bei der Polizei als Intensivtäter geführt wurde, soll am 31. Januar seinen besten Freund (17) getötet haben. Warum? Diese Frage bleibt unbeantwortet. Der 20-Jährige legte bei den Ermittlern zwar ein Teilgeständnis ab, über das Motiv aber schwieg er.

Heimtückischer Mord warf die Staatsanwaltschaft dem 20-Jährigen vor. Doch zur Anklage wird es nicht kommen. Ein Gutachter bescheinigte dem mutmaßlichen Täter Schuldunfähigkeit. Der 20-Jährige leide an einer psychischen Erkrankung, heißt es. Aus der Anklage wird nun eine Antragsschrift. Denn frei herumlaufen soll der 20-Jährige, der sich zurzeit in einer psychiatrischen Klinik befindet, nicht so schnell wieder. "Von ihm geht eine Gefahr für die Allgemeinheit aus, das zeigt ja alleine schon die Tat", sagt Staatsanwalt Stefan Lingens. Deshalb werde ein Antrag auf Sicherungsverwahrung gestellt. Und so wird es trotz bescheinigter Schulunfähigkeit zu einer Verhandlung kommen - voraussichtlich Ende Juli/Anfang August.

30-mal soll der 20-Jährige auf dem Reme-Gelände mit einem Steakmesser auf seinen Freund eingestochen haben. Er und sein späteres Opfer waren gerade auf dem Weg zu einem leerstehenden Gebäude auf dem ehemaligen Militärgelände in Lürrip. Schon häufiger hatten sich die beiden dort mit ihrer Clique zum "Chillen" getroffen. Der 20-Jährige ließ den Jüngeren plötzlich vorgehen und stach dann unvermittelt zu. Der 17-Jährige war relativ schnell handlungsunfähig, brach zusammen und starb, weil er innerlich verblutete.

Einen Tag später fanden Passanten den Leichnam. Der Tote konnte schnell identifiziert werden. Bei ihm wurde zwar kein Personalausweis gefunden, aber die Polizei hatte die Fingerabdrücke des jungen Mannes, weil er bereits wegen Drogendelikten aufgefallen war.

Noch während die Ermittlungen zur Identifizierung der gerade gefundenen Leiche liefen, meldete sich die Mutter des Getöteten bei der Polizei. Eigentlich wollte sie eine Vermisstenanzeige wegen ihres Sohnes aufgeben, der in der Nacht nicht nach Hause gekommen war. Stattdessen bekam sie auf der Wache die traurige Nachricht vom Tod ihres Kindes.

Wird dem Antrag auf Sicherungsverwahrung für den 20-Jährigen stattgegeben, muss jedes Jahr erneut geprüft werden, ob von ihm weiterhin eine Gefahr für die Allgemeinheit ausgeht und er deshalb weiterhin untergebracht bleibt.

In der Vergangenheit ist der 20-Jährige bereits mehrfach wegen Körperverletzung, Sachbeschädigung und Diebstahls aufgefallen. Zuletzt war er zu einer Haftstrafe verurteilt worden, weil er eine ältere Dame auf einem Friedhof beraubt und dabei verletzt hatte. Er wurde vorzeitig aus dem Gefängnis entlassen. Als er den 17-Jährigen tötete, lief noch seine Bewährungszeit.

Quelle: RP
Was sagt ihr dazu? Hätte man das nicht schon vorher feststellen müssen, da er schon andere Straftaten begangen hat und schon inhaftiert war? Hätte man die Tat verhindern können? Ich denke für die Angehörigen von Dominik P. wird das nochmal ein Schlag sein.


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Reme-Mord Mönchengladbach, Täter schuldunfähig, keine Anklage

14.05.2015 um 12:00
Spannend ist schon, dass man ihn kurz vorher auf Bewährung entlassen hat, was theoretisch ja bedeuten soll, dass von ihm keine weitere Straftat zu erwarten ist.

Aber das ist natürlich nur die Theorie. In der Praxis gibt es da ganz andere Beweggründe. Und was die forensische Psychologie angeht, so ist das oft mehr eine Kunst als eine Wissenschaft (manche sagen auch Wahrsagerei.)

Jedenfalls eine hochinteressante Entwicklung, danke für das Einstellen. Der Tatablauf spricht ja schon dafür, dass der nicht ganz alle Kerzen auf dem Kuchen hat.


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Reme-Mord Mönchengladbach, Täter schuldunfähig, keine Anklage

14.05.2015 um 12:12
@oceanghost

Danke für die Einladung.

Ich finde es schon bemerkenswert, wenn jemand mit einem
entsprechenden Vorstrafenregister einfach so wieder auf Bewährung
frei kommt.

Vielleicht sollte man doch einmal über etwas Strenge in der Richtung
nachdenken.


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Reme-Mord Mönchengladbach, Täter schuldunfähig, keine Anklage

14.05.2015 um 12:17
Ich bin auch sehr überrascht, was den Verlauf betrifft!
Dass bei ihm nicht alles in Ordnung ist, ja.. Aber schulunfähig? Es war ja keine Handlung aus dem Affekt. Er hat ja gestanden und es hieß ja damals auch, dass er geäußert hat, dass er Dominik extra hat vorgehen lassen.
Ich hätte gedacht, dass man vllt aufgrund seiner Vorgeschichten nach Jugendstrafrecht geht, aber nicht komplett schuldunfähig. Letztendlich heißt das ja, dass er jederzeit nach einem Jahr entlassen werden kann. Das ist ja mehr als eine "Luxusstrafe", noch weniger als seine letzte Gefängnisstrafe mit Bewährung und vorzeitiger Entlassung. Ich bin echt schockiert.


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Reme-Mord Mönchengladbach, Täter schuldunfähig, keine Anklage

14.05.2015 um 12:19
@oceanghost
Danke für das Eröffnen diese threades:-)

Demnach wurde jetzt erst festgestellt,daß K.W. an einer psychischen Krankheit leide.
Eigenartig,da ich jetzt mal davon ausgehe,daß dies bei seinen vorherigen Straftaten(Gefängnisaufenthalt,Verhandlungen) scheinbar kein Thema war.

Passt das denn zusammen,daß ein Täter sein Opfer eiskalt hinterrücks tötet und danach scheinbar keinerlei Reue besitzt,um sich selber bei der Polizei zu stellen?

Er hat bei Facebook sogar sein Beileid bekundet...
Zitat aus dem Bericht aus dem Anfangspost:
Wird dem Antrag auf Sicherungsverwahrung für den 20-Jährigen stattgegeben, muss jedes Jahr erneut geprüft werden, ob von ihm weiterhin eine Gefahr für die Allgemeinheit ausgeht und er deshalb weiterhin untergebracht bleibt.

Das kann also bedeuten,daß der Täter nächstes Jahr wieder frei herumläuft?
Unglaublich!!!


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Reme-Mord Mönchengladbach, Täter schuldunfähig, keine Anklage

14.05.2015 um 12:21
@oceanghost

Danke für die Einladung und die Eröffnung dieses Threads!

Ich habe leider schon befürchtet, dass es in diese Richtung gehen wird.

@Rick_Blaine

Weißt du was der Unterschied zwischen einer Bewährungsanhörung und einer Anhörung wegen der Sicherungsverwahrung ist (wenn es sie denn geben sollte)? Ist nur letzteres psychologisch betreut? Wer bestimmt genau "ob von diese Mann keine Gefahr mehr ausgeht bzw. noch Gefahr ausgeht"?


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Reme-Mord Mönchengladbach, Täter schuldunfähig, keine Anklage

14.05.2015 um 12:22
@oceanghost

Aus dem Artikel:
Zitat von oceanghostoceanghost schrieb:In der Vergangenheit ist der 20-Jährige bereits mehrfach wegen Körperverletzung, Sachbeschädigung und Diebstahls aufgefallen. Zuletzt war er zu einer Haftstrafe verurteilt worden, weil er eine ältere Dame auf einem Friedhof beraubt und dabei verletzt hatte. Er wurde vorzeitig aus dem Gefängnis entlassen. Als er den 17-Jährigen tötete, lief noch seine Bewährungszeit.
Er hatte ja schon während dieser Tag Bewährung. Normalerweise
sollten aber Straftaten während eine Bewährung eigentlich zur Folge
haben, daß man die Strafe absitzen muss. Entweder voll, oder eben
die Reststrafe.

Und "schuldunfähig" finde ich persönlich auch nicht angebracht. Er
wird geistig sicher nicht so retardiert sein, daß er nicht weiß, daß man
andere nicht töten darf und/oder daß man jemand töten kann, wenn man
mit einem Messer mehrfach auf ihn einsticht.


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Reme-Mord Mönchengladbach, Täter schuldunfähig, keine Anklage

14.05.2015 um 12:37
Danke für die Einladung :-)


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14.05.2015 um 12:37
@suffy

Schön Dich wieder zu lesen.

Beim Widerruf der Bewährung geht es nach § 56f StGB um die Frage, ob der Verurteilte
1. in der Bewährungszeit eine Straftat begeht und dadurch zeigt, daß die Erwartung, die der Strafaussetzung zugrunde lag, sich nicht erfüllt hat,
2. gegen Weisungen gröblich oder beharrlich verstößt oder sich der Aufsicht und Leitung der Bewährungshelferin oder des Bewährungshelfers beharrlich entzieht und dadurch Anlaß zu der Besorgnis gibt, daß sie erneut Straftaten begehen wird, oder
3. gegen Auflagen gröblich oder beharrlich verstößt.
Es spielt also eher ein Rückblick eine Rolle: hat der Täter sich so verhalten, dass er den Auflagen des Gerichts gefolgt ist oder nicht. Hat er das nicht, kann das Gericht gewissermassen als Strafe die Aussetzung zur Bewährung widerrufen, selbst wenn der Täter von jetzt an ganz sicher nie mehr eine Tat begehen wird.

Egal, wie sehr er sich nach der Aussetzung verhalten hat, er kann nicht "schwerer" bestraft werden, als in der originalen Strafe festgelegt.

Im Gegensatz dazu steht die Frage der Sicherheitsverwahrung:

Bei der Frage der Sicherheitsverwahrung nach §§ 66ff StGB geht es allein um die Frage der Prävention, also ob der zu Verwahrende gefährlich ist oder nicht, der Blick geht also allein in die Zukunft.

Die Sicherheitsverwahrung ist aber wieder zu unterscheiden von der Unterbringung im Massregelvollzug, nach § 63 StGB. Das ist die Einweisung in eine psychiatrische Klinik wenn das Gericht Schuldunfähigkeit festgestellt hat, was in diesem Fall hier nun vorliegt.


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Reme-Mord Mönchengladbach, Täter schuldunfähig, keine Anklage

14.05.2015 um 12:39
Sowohl beim Massregelvollzug als auch bei der Sicherheitsverwahrung entscheidet das Gericht auf grund von Gutachten forensischer Psychiater. Die entscheiden letztendlich.


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14.05.2015 um 12:46
@inci2

Dein post wirft eine ganze Reihe Fragen auf, die gar nicht so leicht zu beantworten sind.

Die Bewährung kann wegen der Begehung einer weiteren Straftat widerrufen werden, das stimmt. Aber er hat ja technisch gesehen keine Straftat begangen, da er nicht schuldfähig ist.

Und ob jemand schuldfähig ist oder nicht, das ist in Deutschland ein extrem schwieriges Thema.

In den USA oder anderen Ländern mit common law Tradition hättest Du Recht: da gilt die M'Naghten Regel nach der ein Täter nur dann schuldunfähig ist, wenn er auf grund einer Geisteskrankheit wirklich nicht erkennt, dass seine Tat falsch ist. Und dort wird regelmässig argumentiert, dass selbst ein geistig zurückgebliebener Täter in der Regel weiss, dass es falsch ist, jemanden zu töten. Da muss schon ein krasser Fall vorliegen, wie z.B. dass jemand wirklich glaubt, das Opfer ist ein Monster das gekommen ist ihn zu verschlingen usw.

In Deutschland ist der Grundsatz zwar ähnlich, aber in der Praxis finden die forensischen Psychologen viel subtilere Stufen der Schuldunfähigkeit, das auszuführen ist hier gar nicht möglich. Sie wird hier jedenfalls öfter festgestellt als in anderen Ländern und ist inzwischen so kompliziert, dass das nur mit ausschweifenden Gutachten funktioniert.


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Reme-Mord Mönchengladbach, Täter schuldunfähig, keine Anklage

14.05.2015 um 12:50
@Rick_Blaine

Danke. Mich interessiert einfach wer das entscheidet. Ich bin beruhigt, dass es mehrere forensische Psychiater sind. Wer entscheidet bei der Bewährung und wer meldet den Verstoß gegen die Bewährungsauflagen? Der Bewährungshelfer alleine?

@all

Ich glaube "schuldunfähig" trifft es nicht ganz. mMn hätte so eine gravierende psychische Störung schon früher auffallen müssen. Ich hoffe es kommt zur Sicherungsverwahrung. Ich habe in solchen Fällen leider immer große Befürchtungen, dass das ein oder andere nicht erkannt wird und jemand zu früh entlassen wird. Das manche Täter perfekt lügen können und sogar Gutachter täuschen, ist leider bekannt. Obwohl es hoffentlich nur selten vorkommt.


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14.05.2015 um 12:54
@suffy

Technisch gesehen und juristisch korrekt entscheidet der Richter. Aber der verlässt sich in der Regel allein auf das psychiatrische Gutachten, das durchaus nur von einem einzigen Psychiater erstellt wird. Die Verteidigung bringt aber oft ein Gegengutachten und dann wird es richtig feierlich, denn der durchschnittliche Richter ist natürlich nicht in der Lage, nun zu entscheiden, wer von den beiden Herren und Damen Prof.Dr.Dr. nun Recht hat oder nicht. Das ist dann oft recht kompliziert.


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14.05.2015 um 13:54
@Rick_Blaine
Zitat von Rick_BlaineRick_Blaine schrieb:In Deutschland ist der Grundsatz zwar ähnlich, aber in der Praxis finden die forensischen Psychologen viel subtilere Stufen der Schuldunfähigkeit, das auszuführen ist hier gar nicht möglich. Sie wird hier jedenfalls öfter festgestellt als in anderen Ländern und ist inzwischen so kompliziert, dass das nur mit ausschweifenden Gutachten funktioniert.
Nun, ich weiß, das werden manche nicht gerne hören, aber
man müsste bei Tätern, wie in diesem Fall, die schon in sehr
jungen Jahren mehrfach straffällig wurden, einmal darüber
nachdenken, daß es vielleicht gar keine psychiatrische Ursache
hat, sondern die betreffende Person einfach nur bösartig ist.

Das gibt es leider auch. Auch wenn das in unserer heutigen
Kuschelgesellschaft nicht gerne gehört wird, und "man jeden
mitnehmen" will.

So wie es lt. Bettelheim "unverwundbare Kinder", denen selbst
die schwersten Vernachlässigungen und Misshandlungen nichts
ausmachen, so denke ich, gibt es sicherlich auch das Gegenteil
davon.


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14.05.2015 um 14:04
Nichts zu danken :) So ganz nachvollziehen kann ich das alles nicht. Er weiß doch, dass es nicht richtig war was er getan hat, so behämmert ist der wohl kaum. Ich frage mich warum er nichts zum Motiv sagt. Theoretisch ist es doch egal was er sagt, er ist doch eh "schuldunfähig". Da kann eine Aussage zum Motiv doch eigentlich nichts "schlimmer" machen oder sehe ich das falsch?! Ich finde, dass man ihn besser nie mehr frei lässt. Da muss man doch damit rechnen, dass jeder Zeit wieder was passiert. Ich verstehe trotzdem nicht warum nie jemand gemerkt hat, dass er an einer psychischen Erkrankung leidet. Er war doch Berufsschüler, hatte schon öfter mit der Justiz zu tun, da hat nie einer was gemerkt? Was für eine psychische Erkrankung mag er denn haben? Glaubt ihr, dass er in der Lage ist allen etwas vorzumachen und gar nicht wirklich krank ist?


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Reme-Mord Mönchengladbach, Täter schuldunfähig, keine Anklage

14.05.2015 um 14:56
Hey erstmal vielen dank für die einladung. Also ich würde auch sagen wenn seine erkrankung so stark ist das er schuldunfähig müsste das doch vorher jemand gemerkt haben, für mich völlig unbegreiflich erstrecht da er ja schon vorher diverse straftaten begangen hat.
Und ich glaube schon das die möglichkeit besteht das er nur so tut als ob , ich meine wie viele menschen gibt es die zum psychologen gehen dem was vom pferd erzählen nur um nicht arbeiten gehn zu müssen und trotzdem weiter geld vom amt zu kriegen, ist jetzt nicht direkt zu vergleichen aber die möglichkeit besteht halt, manche haben halt sehr viel schauspielerisches talent :). Ich würd auch mal gern wissen warum er nichts zum motiv sagt und was für eine erkrankung er denn haben soll.


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Reme-Mord Mönchengladbach, Täter schuldunfähig, keine Anklage

14.05.2015 um 14:57
Danke @oceanghost für die Einladung!


Bevor wir uns verbeissen in irgendwelche Spekulationen, interessiert mich vordergründig:
Der Täter hat seine Bewährungszeit nicht bestanden, sondern hat gegen Auflagen verstossen. Meine entscheidende Frage ist, stand er auch gleichzeitig unter "Führungsaufsicht"?


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Reme-Mord Mönchengladbach, Täter schuldunfähig, keine Anklage

14.05.2015 um 16:11
Ich kann mir nur vorstellen, dass er einen guten Anwalt hat! Er wird ihm vermutlich geraten haben zu schweigen und ihm bestmögliche Tipps gegeben zu haben für die Gespräche mit den Psychologen. Strafverteidiger wissen doch bestimmt, was man am besten sagen und sich verhalten muss. Nur stelle ich mir die Frage, ob das erlaubt ist. Man rät einem ja iwo eine Täuschung vor..
Egal wie ich es für mich drehe und wende, komme ich auf keine plausible Antwort für so ein mildes Urteil.
Wenn es trotzdem noch einen Prozess gibt, heißt das, dass die Schuldunfähigkeit noch nicht durch ist?


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Reme-Mord Mönchengladbach, Täter schuldunfähig, keine Anklage

14.05.2015 um 19:46
Vielen Dank für die Einladung! :-)
Mich würde mal brennend interessieren, inwieweit es möglich ist, durch bewußt herbeigeführtes "Gaga-Verhalten" die psychiatrischen Gutachter hinters Licht zu führen?
Was, wenn er nur ein guter Schauspieler ist und die Gutachter ließen sich von ihm täuschen?
Eine psychische Erkrankung bekommt man nicht von heute auf morgen. Das ist häufig doch ein schleichender Prozess. Wenn er vorbestraft war, hätte man da nicht damals schon was merken müssen?
Ich finde die ganze Sache doch etwas merkwürdig.


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Reme-Mord Mönchengladbach, Täter schuldunfähig, keine Anklage

14.05.2015 um 19:47
Ich hab das eigentlich so verstanden,daß er damals zwar gestanden hat,danach aber nichts mehr dazu gesagt hat-auch nicht zum Motiv.

Angenommen,er hätte ein Motiv angegeben damals,z.B. diesen nichtigen Grund,der bei Fb gemunkelt wurde"wegen einem Mädchen",hätte dann die ganze Sachlage erstmal anders für ihn ausgehen können?

Daß er vielleicht doch eigenmächtig,Herr seiner Sinne und nicht krankhaft reagiert hat?


@inci2
Ich kann (oder mag) mir wirklich nicht vorstellen,daß es Menschen gibt,die wirklich einfach eine bösartige Natur besitzen-aber möglich ist es leider.


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