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Reme-Mord Mönchengladbach, Täter schuldunfähig, keine Anklage
14.05.2015 um 11:51Hallo, da der Thread damals geschlossen wurde, eröffne ich diese Gruppendiskussion. Wie sich jetzt herausgestellt hat ist der Täter Kai W. schuldunfähig.
http://www.rp-online.de/nrw/staedte/moenchengladbach/reme-mord-taeter-wird-nicht-angeklagt-aid-1.5088585
http://www.rp-online.de/nrw/staedte/moenchengladbach/reme-mord-taeter-wird-nicht-angeklagt-aid-1.5088585
14. Mai 2015 | 00.00 UhrWas sagt ihr dazu? Hätte man das nicht schon vorher feststellen müssen, da er schon andere Straftaten begangen hat und schon inhaftiert war? Hätte man die Tat verhindern können? Ich denke für die Angehörigen von Dominik P. wird das nochmal ein Schlag sein.
Mönchengladbach
Reme-Mord: Täter wird nicht angeklagt
Mönchengladbach. Der 20-Jährige, der seinen Freund am 31. Januar mit einem Steakmesser erstach, galt zur Tatzeit als schuldunfähig. Auf freien Fuß kommt er wohl dennoch nicht so schnell. Die Staatsanwaltschaft strebt ein Sicherungsverfahren an. Von Gabi Peters
DNA-Spuren am Tatort hatten den 20-Jährigen überführt: Neun Tage nach einem Leichenfund auf dem Reme-Gelände wurde er als mutmaßlicher Mörder im Haus seiner Eltern festgenommen. Der junge Mann, der bei der Polizei als Intensivtäter geführt wurde, soll am 31. Januar seinen besten Freund (17) getötet haben. Warum? Diese Frage bleibt unbeantwortet. Der 20-Jährige legte bei den Ermittlern zwar ein Teilgeständnis ab, über das Motiv aber schwieg er.
Heimtückischer Mord warf die Staatsanwaltschaft dem 20-Jährigen vor. Doch zur Anklage wird es nicht kommen. Ein Gutachter bescheinigte dem mutmaßlichen Täter Schuldunfähigkeit. Der 20-Jährige leide an einer psychischen Erkrankung, heißt es. Aus der Anklage wird nun eine Antragsschrift. Denn frei herumlaufen soll der 20-Jährige, der sich zurzeit in einer psychiatrischen Klinik befindet, nicht so schnell wieder. "Von ihm geht eine Gefahr für die Allgemeinheit aus, das zeigt ja alleine schon die Tat", sagt Staatsanwalt Stefan Lingens. Deshalb werde ein Antrag auf Sicherungsverwahrung gestellt. Und so wird es trotz bescheinigter Schulunfähigkeit zu einer Verhandlung kommen - voraussichtlich Ende Juli/Anfang August.
30-mal soll der 20-Jährige auf dem Reme-Gelände mit einem Steakmesser auf seinen Freund eingestochen haben. Er und sein späteres Opfer waren gerade auf dem Weg zu einem leerstehenden Gebäude auf dem ehemaligen Militärgelände in Lürrip. Schon häufiger hatten sich die beiden dort mit ihrer Clique zum "Chillen" getroffen. Der 20-Jährige ließ den Jüngeren plötzlich vorgehen und stach dann unvermittelt zu. Der 17-Jährige war relativ schnell handlungsunfähig, brach zusammen und starb, weil er innerlich verblutete.
Einen Tag später fanden Passanten den Leichnam. Der Tote konnte schnell identifiziert werden. Bei ihm wurde zwar kein Personalausweis gefunden, aber die Polizei hatte die Fingerabdrücke des jungen Mannes, weil er bereits wegen Drogendelikten aufgefallen war.
Noch während die Ermittlungen zur Identifizierung der gerade gefundenen Leiche liefen, meldete sich die Mutter des Getöteten bei der Polizei. Eigentlich wollte sie eine Vermisstenanzeige wegen ihres Sohnes aufgeben, der in der Nacht nicht nach Hause gekommen war. Stattdessen bekam sie auf der Wache die traurige Nachricht vom Tod ihres Kindes.
Wird dem Antrag auf Sicherungsverwahrung für den 20-Jährigen stattgegeben, muss jedes Jahr erneut geprüft werden, ob von ihm weiterhin eine Gefahr für die Allgemeinheit ausgeht und er deshalb weiterhin untergebracht bleibt.
In der Vergangenheit ist der 20-Jährige bereits mehrfach wegen Körperverletzung, Sachbeschädigung und Diebstahls aufgefallen. Zuletzt war er zu einer Haftstrafe verurteilt worden, weil er eine ältere Dame auf einem Friedhof beraubt und dabei verletzt hatte. Er wurde vorzeitig aus dem Gefängnis entlassen. Als er den 17-Jährigen tötete, lief noch seine Bewährungszeit.
Quelle: RP