schokoleckerli
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Aktuelle Gerichtsprozesse
15.05.2014 um 15:47mal ohne Zitate zu euren Beiträgen und der Entscheidung der Richterin:
meine Meinung dazu ist:
1. dass die Entscheidung der Richterin gut und richtig war.....sie kann weder eine krankhafte Störung diagnostizieren, noch kann sie diese in Abrede stellen.....es ist weder ihr Metier, noch ihr Job.....
2. allein OPs Biografie im Zusammenhang mit seiner extremen Behinderung gibt für mich eine logische Angststörung her, (die für IHN völlig normal erscheinen mag) und die die Verteidigung
fachlich belegte...
3. natürlich braucht der Staat als Ankläger seinerseits ein für ihn akzeptables Gutachten um zu sehen wie richtig er mit seiner Anklage liegt.....
ich denke, wenn das Gutachten Frau Dr. Vosters Gutachten bestätigt ist der Anklage "vorsätzlicher Mord" damit automatisch die Grundlage entzogen....
ich denke, OP möchte seine volle Schuldfähigkeit im Sinne von "nicht krank", weil er seine Version für wahr hält, was sie für mich durchaus sein kann.....
sein Verteidiger möchte eine volle Schuldfähigkeit im Sinne von "nicht krank", aber eine verminderte Schuldfähigkeit für diese Schüsse aus Angst, die zur Tötung eines Menschen führten...
wir werden sehen, was die Begutachtung zeigt.....
ob für OP eine 30tägige Unterbringung in einer Anstalt zur Beobachtung besser wäre als eine Tagesklinik kann ich nicht beurteilen....
ich denke, die fixe Unterbringung könnte ihn mal vom öffentlichen Beobachtungsdruck freimachen, das täte ihm sicher mal gut....
wenn ihm das Gefühl der freien Bewegung enorm wichtig ist, wäre eine Tagesklinik für ihn besser......
das kann nur er für sich entscheiden.....die Richterin möchte ihn nicht in eine Dauerunterbringung stecken und ich denke, dass OP bzw. seine Verteidiger und Familie Möglichkeiten finden werden, eine passende und staatlich anerkannte Tagesklinik für ihn zu finden......