Tat- und Fundort sind nicht identisch. Sie wurden vom Tatort zum Fundort gezogen. Eine Verlagerung bedingt eine nachträgliche Verbringung. Und das erfolgte nicht.
Ich lese das nächste Woche für Euch nach, wenn ich in Hamburg bin. Da habe ich ein Lehrbuch der Rechtsmedizin und eins über Spurensicherungen an Tatorten liegen.
Da ist bestimmt die "Umlagerung" korrekt definiert.
Aber wie geschrieben, meiner Auffassung nach gab es keinerlei eindeutige Hinweise auf eine wirkliche sofortige Bewegung durch ausschließlich nur eine Person.