Urteil im Tötungsdelikt Gabriele Obst
13.10.2013 um 01:49
Was gibt es an Beweisen und Widersprüchen?
das Fahrrad.................................... Spuren von GO, aber keine tatrelevanten Spuren von GüO
oder einem anderen Täter
derAbgreifort.................................. keine Spuren von GüO, keine Spuren eines Kampfes
keine Spuren eines anderen Täters
Aussage der Ermittler /StA niemand der Familie wird verdächtigt, die Fam.
wird völlig ausgeschlossen
(diese Aussagen werden mehrfach wiederholt.)
der Auffindeort.............................. keine Spuren von GüO, ausser an gefundenem Beutel
(können durch Aufbewahrungsort zuhause entstanden oder
durch GO übertragen sein), keine Spuren eines anderen
Täters
Der Kartoffelsack kann, aber muss nicht aus dem Haushalt
stammen (Spuren?) , aber den Aufbewahrungsort auf dem
Anwesen hätte man ermitteln können
Spuren an der Waffe von GüO........ er hat sie geleugnet, aber durch DNA (innenliegend) bestätigt,
dass es seine - zumindest irgendwann - war ...
keine Spuren eines anderen Täters
Sohn sagt aus " im Dezember letztmalig gesehen"
vage und nicht bewiesen
Lagerung der Waffe lt. Aussage GüO und des Sohnes unter dem Ehebett
Seit wann, bis wann???? Für uns ungeklärt
Wurde der Ort unter dem Bett entsprechend untersucht,
oder kein Auftrag dazu?
Zugriff auf die Waffe Zumindest die Fam. Mitglieder, Besucher, Freunde usw.
Waffe war frei zugänglich! .unter dem Bett??????????????
Auch befreundete Jäger aus früheren Zeiten wussten von
der Waffe..... - im Prozess wurde durch Zuhörer von
anderen Mitwissern gesprochen.... - abgeklärt????
Alibi durch den Sohn zurückgenommen, und Vater mit Abwesenheit belastet, wie
geht das, wenn der Sohn erst kurz vor Arbeitsbeginn
aufsteht?
Zu der Zeit suchte der Mann seine Frau , wenn die seinerzeit kolportierten Zeiten stimmen...
Aussage Polizist zum 16.4. Ein Anruf bzgl. des Rades bei der Polizei, von wem unklar,
Herr GüO sprach mit dem Polizisten, war beunruhigt wegen
seiner Frau, aber sonst völlig normal, besonnen und
unauffällig
Zeiten soweit mir bekannt , morgens gegen 7.30 Uhr ,
im Urteil wird daraus eben mal 8.30 Uhr
Waffenbeseitigung
Aussage an den Sohn auf besorgte Nachfrage, "Spuren
verwittern, werden in "Spuren verwischen" in der
Urteilsbegründung .....
Munition In der Waffe befand sich eine Patrone, Spuren von GO.
Munition die in diese Waffe passte war in einem
Schuppen der O. gefunden worden, wann???? Früher
war nicht die Rede davon, auf Spuren untersucht????
Handelt es sich um die gleiche Munition, wie die in der
Waffe? Es gibt vermutlich unterschiedliche!!!!!!!!
Brief an die Tochter Schäfte der Waffen zu beseitigen, damit nicht noch was
passiert, warum???? er hat nur eine Frau, noch eine kann
und will er nicht umbringen....??? Also unlogische Bitte...
Transport auf die Egge auf Ladefläche eines PKW`s mit abgeklappter Rückbank, - keine Spuren an Fahrzeugen der
Fam. O. - kein anderes Fahrzeug benannt bzw. nachgewiesen
Plane für den Transport reines Phantasieprodukt in der Urteilsbegründung,
nirgendwo vorher benannt, geschweige denn bewiesen, wo
ist die Plane? Woher beschafft? Für Wild benutzt!!!!
Untersucht ????
Kleidung des Täters keine Spuren????, entweder nicht gefunden ,nicht
untersucht, oder auch keinen Auftrag????
Motiv "Eifersucht" von keinem Zeugen bestätigt, lediglich der angebl. Liebhaber
sagt das aus, die Ehefrau hat es angebl. telef. als Motiv
gemeldet
- von niemandem bestätigt -
daraufhin als Zeuge geladen, Ehefrau nicht geladen,
angebl. traumatisiert - seit 2011?????
2 Jagdhütten in der Nähe des Fundortes, keinen Waffen-
schein, das lass ich mal unkommentiert stehen
hier ist bemerkenswert, dass der Zeuge GO "post mortem"
des Diebstahls einer nicht unerheblichen Summe und zweier
Goldmünzen bezichtigt, nie angezeigt und nicht bestätigt
Auch die Aussage des Zeugen, GO habe ihm erzählt, dass
sie eine offene Ehe führe und auch ihr Mann ein
Verhältnis mit einer Nachbarin habe oder hatte, ist in keiner
Weise bestätigt worden, geschweige denn überprüft
Motiv " Lebensversicherung" Annahme in Urteilsbegründung. Da die Vers. seit Jahren
bestand, ein Ruhen der Vers. ist völlig legitim, eine
Auflebung derselben aufgrund eines vermuteten Suizids
verständlich und normal, also völlig lebensfremd dieses
als Grund anzunehmen
Ich möchte klarstellen, dass ich in keiner Weise irgendwem eine Schuld unterstelle und mir auch nicht sicher bin ob GüO irgendetwas mit dem Mord an seiner Frau zu tun hat, aber diese Widersprüche kann und will ich nicht einfach so stehen lassen..."in dubio pro reo"