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Urteil im Tötungsdelikt Gabriele Obst

1.358 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Urteil, Obst, Halle (westfalen ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Urteil im Tötungsdelikt Gabriele Obst

10.10.2013 um 19:03
http://www.noz.de/deutschland-welt/nordrhein-westfalen/artikel/419752/urteil-im-fall-obst-plausibel-aber-unbefriedigend


KOMMENTAR
Urteil im Fall Obst: Plausibel, aber unbefriedigend
Von Sebastian Stricker

Vom 10.10.2013, 15:43 Uhr

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Mann von Gabriele Obst wird zu siebeneinhalb Jahren Haft verurteilt: Das Urteil ist für alle Beteiligten unbefriedigend, weil es auf Indizien fußt und nicht auf Beweisen. Foto Schneider
Osnabrück. Mordmerkmal? Fehlanzeige. Tatmotiv? Fragwürdig. Spurenlage? Dünn. Folgt daraus ein Freispruch aus Mangel an Beweisen, wie viele Prozessbeobachter gemutmaßt hatten? Nicht unbedingt.
Das Gericht fand im Fall Gabriele Obst einen Täter nach dem Ausschlussprinzip. Alles andere als ein schuldiger Ehemann ist unwahrscheinlich angesichts der bekannten Tatsachen. Vor allem vor dem Hintergrund, dass der weit überwiegende Teil aller Tötungsdelikte Beziehungstaten sind. Diese Schlussfolgerung ist zulässig und plausibel. Aber Zweifel bleiben.
Das Urteil ist für alle unbefriedigend, weil es auf Indizien fußt und nicht auf Beweisen. Dramatisch ist es für den Angeklagten. Ihm bleibt nur die Revision beim Bundesgerichtshof als Rechtsmittel, bei dem das Urteil auf Rechtsfehler abgeklopft wird, aber keine neue Beweisaufnahme stattfindet. Möglicherweise wird der 74-Jährige seine Freilassung nicht mehr erleben. Unerträglich ist das Urteil für die Kinder der Getöteten. Sie müssen nicht nur mit dem Verlust der Mutter leben, sondern auch mit der Vorstellung, dass der eigene Vater sie auf dem Gewissen hat - oder dafür zu Unrecht im Gefängnis sitzt.


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Urteil im Tötungsdelikt Gabriele Obst

10.10.2013 um 19:04
http://www.zdf.de/ZDFmediathek/beitrag/video/2003550/Die-Sendung-am-10.-Oktober-2013


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Urteil im Tötungsdelikt Gabriele Obst

10.10.2013 um 19:07
@Thorhardt
vielen Dank für die Einladung, ich nehme sie gerne an, denn es wird nach diesem Urteilsspruch sicher noch viel zu diskutieren geben.

Eins steht doch meiner Ansicht nach fest, mit dem Fahrzeug von Herrn Obst wurde niemand zum Tatort transportiert. Es wurden keine Spuren am und im Fahrzeug gefunden.

Also handelt es sich bei diesem Indiz um ein reines Phantasieprodukt des Richters.

Wenn Herr Obst seine Frau in der Plane eingewickelt zum Tatort geschleppt hätte, dann hätte es darüberhinaus Spuren im Erdbereich und Spuren an seiner Kleidung geben müssen.

Frau Obst wurde laut Gutachten im Sitzen oder Stehen erschossen, demnach müsste Herr Obst eine noch bewegungsfähige Frau eingewickelt und transportiert haben.

Das macht alles keinen Sinn und zeigt die ganze Hilflosigkeit der Argumentation des Gerichtes.

Herr Obst wurde also verurteilt weil er es hätte sein können, daher auch das relativ geringe Strafmass angesichts der brutalen Tat die verhandelt wurde. Weil man sich nur halb sicher war bekam der Angeklagte nur die halbe Strafe.

Geht das so? Ist das juristisch zulässig?


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Urteil im Tötungsdelikt Gabriele Obst

10.10.2013 um 19:30
Hier diese Seite beantwortet einige Fragen, die hier so aufgekommen sind schon zum Prozess und Urteil, ist teilweise sehr interessant:

http://www.anwaelte-srr.de/Faqstrafe.htm


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Urteil im Tötungsdelikt Gabriele Obst

10.10.2013 um 19:38
"Dass in Revision gegangen wird ist so klar wie Kloßbrühe"

Dieser Satz von Herrn Kammel , den ich übrigens sehr sympathisch finde, lässt hoffen.

Ich glaube Herr Obst hat Glück, dass ihm gerade dieser Anwalt zur Seite gestellt wurde. Das wird ihm in dieser schweren Zeit helfen.


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Urteil im Tötungsdelikt Gabriele Obst

10.10.2013 um 19:38
Aktuell Stunde WDR:

Der Staatsanwalt sagt dort, dass man keine Spuren im Fahrzeug gefunden hat, da dieses erst Wochen nach dem Verschwinden von Frau Obst untersucht wurde. In dieser Zeit hätte man diverse Spuren vernichten können.
In der Gerichtsverhandlung kam doch ein Gutachter zu Wort (habe es schriftlich per Mail), der auf die Frage des Richter, ob das Fahrzeug vorher gereinigt wurde, sinngemäß antwortete: In dem Fahrzeug wurden keine Spuren gefunden und es ist auszuschliessen, dass dieses in der Zwischenzeit gesäubert wurde, weil so verschmutzt wie das Fahrzeug war, hätte man es in 4 Wochen nicht verschmutzen können.
Zudem habe ich auch noch im Hinterkopf, dass der Gutachter meinte, selbst bei einer Grundreiniguing, hätte man wissenschaftliche Methoden um diese Spuren sichtbar zu machen.
oder
Man hat nach langer Untersuchung eine DNA-Spur an der Waffe von Herrn Obst gefunden.
Nur, diese war doch an einer inneren Stelle von dem Gewehr (Schaft) und das Herr Obst im Besitz dieser war ist doch unstrittig. Also muss es wenn, doch tatrelante Spuren geben, nicht "alte" aus dem inneren Bereich.
Zudem geht nach meiner Interpretation, der Staatsanwalt davon aus, dass das Gewehr abgewischt wurde. Dieses widerlegte doch ein anderer Gutachter bei der Beweisaufnahme vor Gericht.

Ich will hier nicht "Freiheit für Herrn Obst", ich will nur das man ehrlich bei den Fakten bleibt und sich die Sachen nicht so legt wie man will, dass können auch Leute im Thread:)

Ich habe mich vom ersten Tag an mit diesem Fall intensiv beschäftigt und erwarte, dass man Herrn Obst aufgrund von Beweisen verurteilt.


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Urteil im Tötungsdelikt Gabriele Obst

10.10.2013 um 19:43
@Sven1213
Zitat von Sven1213Sven1213 schrieb:Der Staatsanwalt sagt dort, dass man keine Spuren im Fahrzeug gefunden hat, da dieses erst Wochen nach dem Verschwinden von Frau Obst untersucht wurde. In dieser Zeit hätte man diverse Spuren vernichten können.
Dass das Fahrzeug erst so spät untersucht wurde dafür kann Herr Obst nichts, denn es wäre Aufgabe der Polizei gewesen zeitnah alle Fahrzeuge der Familie auf Spuren hin zu untersuchen und das ganz unabhängig davon ob der Besitzer der Waffe im Familienkreis ermittelt hätte werden können oder nicht. Im Wagen wurden keine Spuren gefunden, das ist Fakt, alles andere halte ich nur für Verurteilungsargumente, die herhalten müssen, weil man nichts Handfestes hat.

Ausserdem müsste der Erweis erbracht werden, dass wirklich niemand anders als die Familie Obst von der Waffe unterm Bett gewusst hat und niemand sonst die Möglichkeit besessen hätte in den besitz der waffe zu gelangen.

Warum schliesst man aus, dass Frau Obst selber die Waffe ausser Haus brachte? Weil man sie nicht mehr fragen konnte?

Frau Obst hatte ein Liebesverhältnis, wieso schliesst man aus, dass sie mit ihrem Freund über die Waffe geredet hat?


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Urteil im Tötungsdelikt Gabriele Obst

10.10.2013 um 19:45
Was bedeutet der Grundsatz „Im Zweifel für den Angeklagten“?

Der Richter muss die persönliche Überzeugung gewinnen, dass Sie die Tat begangen haben, wenn er Sie verurteilen will. Hat er nur geringste Zweifel daran, kommt der Grundsatz „In dubio pro reo“ (Im Zweifel für den Angeklagten) zur Anwendung, d.h. in diesem Fall werden Sie freigesprochen.
Ich kann es mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass der Richter nicht einen Moment lang gezweifelt hat.


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Urteil im Tötungsdelikt Gabriele Obst

10.10.2013 um 19:49
@obskur
Auch wenn ich sage, Herr Obst hat seine Frau umgebracht. Der Beweis bezüglich einer Verurteilung wurde in der Beweisaufnahme nicht erbracht und wie schon gesagt, es gibt viele offene Fragen und deshalb kann ich mir es auch nicht vorstellen, dass die Richterschaft ohne Zweifel sein kann.


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Urteil im Tötungsdelikt Gabriele Obst

10.10.2013 um 19:54
Ich habe nochmal eine andere Frage und bitte um Hilfe.
Die Mordmerkmale Eifersucht oder Habgier (Versicherung) konnte nicht nachgewiesen werden, deshalb wurde er wegen Totschlag verurteilt.
Beißt sich das nicht? Wenn ich was nicht nachweise, kann ich ihn aber trotzdem verurteilen?
Dann wegen dem Gewehr und den Lügen?
Mein Rechtsempfinden wurde heute gestört.


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Urteil im Tötungsdelikt Gabriele Obst

10.10.2013 um 19:59
http://www.noz.de/deutschland-welt/nordrhein-westfalen/artikel/419680/mordfall-obst-gericht-verurteilt-ehemann

Bielefeld. Im April verschwand die Zeitungsbotin Gabriele Obst aus Halle spurlos. Ihre Leiche wurde zehn Tage später in einem Waldgebiet gefunden. War es Mord? Seit Wochen wurde ihrem Ehemann der Prozess gemacht. Nun steht das Urteil fest: Die Kammer ist überzeugt, dass nur er der Täter sein kann. Wegen Totschlags soll er sieben Jahre und sechs Monate lang ins Gefängnis.
Für die erste große Strafkammer komme nach Aussage des Richters niemand anderes als Täter infrage, als der 74-jährige Ehemann. „Es ist nicht ersichtlich, wie jemand anderes an die Waffe gekommen sein sollte, die unter dem Bett lag“, sagte er. Zudem müsse dieser andere auch noch den Tagesablauf der Getöteten gekannt und die Route ihrer Zeitungstour gewusst haben. Für die Kammer stehe fest, dass der Angeklagte selbst die Frau überwältigt, in sein Auto verfrachtet, in den Wald gebracht und dort erschossen habe. Dann habe er die Waffe auf der Frau liegen lassen, um einen Selbstmord vorzutäuschen.
Der Sohn, der ebenfalls von der Waffe wusste, habe kein ersichtliches Motiv für die Tat gehabt. Der Richter stellte fest, dass die Motivlage beim Ehemann anders aussehe. Spätestens seit 2011 sei die Ehe nicht mehr zur Zufriedenheit beider Partner gelaufen. Gabriele Obst hatte einen Liebhaber. Zudem gebe es eine Lebensversicherung zugunsten des Ehemanns. Die Mordmerkmale wie niedere Beweggründe oder Habgier seien aber nicht sicher nachweisbar, daher sei der Beschuldigte lediglich wegen Totschlags zu verurteilen gewesen.
Als schwerwiegendstes Indiz für die Tat führte der Richter schließlich ins Feld, dass der Angeklagte die Existenz der illegalen Flinte verschwiegen hat. „Als liebender Ehemann, der er sein wollte, hätte er keinen Anlass gehabt, das Gewehr zu verschweigen. Das macht nur dann Sinn, wenn man der Täter ist und weiß, was los ist“, sagt der Richter. Zwar hätten auch der Sohn und die Tochter von der illegalen Waffe gewusst und anfangs deren Existenz auch geleugnet, hätten nachher aber reinen Tisch gemacht. „Und das spricht für sie“, sagte der Richter. Die beiden Kinder hätten wahrheitsgemäß ausgesagt, dass das Verschwinden der Flinte bereits am Tag des Verschwindens der Zeitungsbotin im Hause Obst bekannt war.
„Die Kammer ist sich ganz sicher, dass der Tod der Gabriele Obst kein Selbstmord war“, fuhr der Richter fort. Zu viele Indizien sprächen gegen einen Suizid. Der Richter zählte den fehlenden Abschiedsbrief und die Tatsache, dass Gabriele Obst eine lebenslustige Frau gewesen sein soll, ebenso auf wie die Umstände ihres Verschwindens. Frau Obst hätte als verantwortungsvolle Frau ihr Fahrrad nicht mitten auf den Weg geworfen, um dann während in ihrer Zeitungstour kilometerweit in den Wald zu laufen, um sich zu erschießen, sei die Kammer überzeugt. Zudem sei die Frau in einer Stellung gefunden worden – gerade auf dem Rücken liegend, Beine und Arme parallel am Körper – die ebenfalls gegen einen Selbstmord sprächen. Und die Frau habe sich eingenässt, und zwar in einem Bereich, der darauf hindeutet, dass sie auf dem Bauch gelegen habe. „Der Gutachter hat gesagt, dass die Blase beim Eintritt des Todes geschlossen bleibt“, so der Richter. Die Frau müsse sich also vorher eingenässt haben.
Bei der Urteilsfindung habe eine Gesamtschau erfolgen müssen und in der spräche nun mal deutlich mehr gegen, als für den Angeklagten. Dass das Urteil so weit unter dem Antrag der Staatsanwaltschaft liege, die elf Jahre gefordert hatte, liege daran, dass dem verurteilten eine Lebensperspektive bleiben müsse. „Darum wirkt sich das hohe Alter des Angeklagten strafmindernd aus“, so der Richter.
Die Tochter der Getöteten verfolgte die Urteilsbegründung in Tränen aufgelöst, ebenso wie die Schwester von Gabriele Obst. „Ob verurteilt oder nicht – das bringt mir meine Schwester auch nicht zurück“, sagte sie nach Prozessende. Verteidiger Siegfried Kammel kündigte an, in Revision gehen zu wollen. „Das ist mit meinem Mandanten bereits abgesprochen“, sagte er.

Was sagt ihr zu der Bauchlage?


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Urteil im Tötungsdelikt Gabriele Obst

10.10.2013 um 20:01
@obskur

ja, das wollte ich auch grade kopieren, für mich sind in allen Punkten Zweifel angebracht.

Herrn O. kann doch keine Schuld für die verspätete Untersuchung der Fahrzeuge gegeben werden, im Übrigen war es nicht gereinigt (s. Gutachter)!

Es wurde auch nicht gewürdigt, geschweige denn untersucht, warum Herr O. seinerzeit zu seinem Sohn sagte, "wenn die Waffe gefunden wird, sind Spuren längst verwittert", bei dem Ablageort der GO war das absolut nicht zu erwarten. Dann hätte er sie schon woanders "verstecken" müssen.

Auch werden mMn die Aussagen/Feststellungen der Gutachter gar nicht beachtet, um nicht zu sagen, missachtet. Immerhin waren sie doch wohl vom StA eingeschaltet....


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Urteil im Tötungsdelikt Gabriele Obst

10.10.2013 um 20:09
Zitat von MrSmithMrSmith schrieb:Und die Frau habe sich eingenässt, und zwar in einem Bereich, der darauf hindeutet, dass sie auf dem Bauch gelegen habe. „Der Gutachter hat gesagt, dass die Blase beim Eintritt des Todes geschlossen bleibt“, so der Richter. Die Frau müsse sich also vorher eingenässt haben.
Vor dem Tod noch auf dem Bauch irgendwo gelegen.Aus Angst vor ihrem Mann hätte Frau Obst sich meiner Ansicht nach nicht eingenässt, bei ihm hätte sie sicher bis zum Schluss gedacht ihn beschwichtigen und kontrollieren zu können.



Das Einnässen kann aber auch Folge der Gabe einer chemischen Substanz gewesen sein mit der Frau Obst betäubt wurde, oder sie hatte grosse Angst vor dem Täter, der sie zwang sich auf den Bauch zu legen und sie mit der Waffe bedrohte. Ein Szenarium was wiederum an den Fall Graf denken lässt.


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Urteil im Tötungsdelikt Gabriele Obst

10.10.2013 um 20:13
@meermin

Es ist nichtmal ausgeschlossen, dass Frau Obst einnässte, weil sie , auf dem Bauch liegend, irgendwo festgehalten wurde. Es stehen noch immer drei mögliche Festhaltetage im Raum.
Ich bin nahezu sicher, das es grundsätzlich Fixierungsmethoden gibt, die sich nicht mehr nachweisen lassen.


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Urteil im Tötungsdelikt Gabriele Obst

10.10.2013 um 20:14
@meermin
ja, ich könnte mir auch vorstellen, dass das Einnässen vor Angst erfolgt
sein könnte; und sie muss dabei auf dem Bauch gelegen haben.

Der zweite Grund, sich einzunässen wäre, dass man nicht zu einer Toilette
gelassen wurde - und in dem Zusammenhang fällt mir diese 3-tägige Zeit
ein, die sie THEORETISCH noch gelebt haben könnte nach ihrem Abgreifen.
Irgendwo auf dem Bauch liegend; müssen ja auch keine drei Tage gewesen
sein, vielleicht nur einer?


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Urteil im Tötungsdelikt Gabriele Obst

10.10.2013 um 20:16
@fortylicks

2 Doofe, ein Gedanke.

Wobei sich auch bei dieser Möglichkeit durchaus Gedanken an Nelli Graf geradezu aufdrängen.


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Urteil im Tötungsdelikt Gabriele Obst

10.10.2013 um 20:17
@maikäferchen
geradezu unheimlich.........diese Gedanken wegen NG!!


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Urteil im Tötungsdelikt Gabriele Obst

10.10.2013 um 20:19
@maikäferchen
Wäre das Gewehr nicht aus dem Haushalt Obst, hätte ich auch einen starken Zusammenhang zwischen Fall Obst und Fall Graf gesehen.


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Urteil im Tötungsdelikt Gabriele Obst

10.10.2013 um 20:19
Ob wohl wirklich jemals die Hütte spurentechnisch abgesucht wird? Jetzt nach dem Urteil?


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Urteil im Tötungsdelikt Gabriele Obst

10.10.2013 um 20:20
Zitat NOZ: Dass das Urteil so weit unter dem Antrag der Staatsanwaltschaft liege, die elf Jahre gefordert hatte, liege daran, dass dem verurteilten eine Lebensperspektive bleiben müsse. „Darum wirkt sich das hohe Alter des Angeklagten strafmindernd aus“, so der Richter.

Das kapiere ich echt nicht. Wenn die Richter doch der Meinung sind, dass er sie so brutal ermordet hat und schuldig ist und er aber keinerlei Geständnis ablegt, was gibt es da strafmildernd zu urteilen. Das Alter?? Was ist dass denn für eine Begründung.

Mich erinnert das alles an den Fall von Harry Wörz, den ich lange verfolgt habe. Da passte und stimmte auch so einiges nicht und trotzdem wurde Harry verurteilt und es dauerte Jahre, ehe er letztlich freigesprochen wurde. Und dann wurde nicht mehr weiter ermittelt, weil es für einen anderern Täter keinen Anfangsverdacht gab.


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Urteil im Tötungsdelikt Gabriele Obst

10.10.2013 um 20:22
@uko
Der Richter hat ausgeführt, dass das mit der Lebensperspektive höchstrichterliche Rechtssprechung ist. Deshalb hat sich das ausgewirkt.


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Urteil im Tötungsdelikt Gabriele Obst

10.10.2013 um 20:22
@MrSmith

das war auch mein Gedanke, allerdings hätte ich auch aufgrund der Nähe zum Auffindeort erwartet, dass das längst geschehen wäre. Es hat doch nichts mit dem zeugen zu tun, ob es seine sind, allein die Möglichkeit, dass sie dort noch festgehalten worden wäre, hätte das schon zwingend vorgeschrieben.


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Urteil im Tötungsdelikt Gabriele Obst

10.10.2013 um 20:22
@Sven1213

Es bestehen aus meiner Sicht so viele andere Möglichkeiten wie das Gewehr aus dem Haus gekommen sein könnte, das sich der Gedanke an Nelli Graf für mich einfach nicht verliert.
Irgendwo ganz tief hinten , scheint Herr Mackel ja auch nicht so ganz weg von dem Gedanken gewesen zu sein und das noch bis kurz vor dem Urteil. Ich erinnere hier an den "Versprecher" bezgl. der Drapierung von Frau Obst.


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Urteil im Tötungsdelikt Gabriele Obst

10.10.2013 um 20:24
@maikäferchen
Was für ein "Versprecher"? Helf mir mal auf die Sprünge.


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Urteil im Tötungsdelikt Gabriele Obst

10.10.2013 um 20:25
@Sven1213

Ich suche es Dir später raus- lass mich bitte gerade erst noch essen. Natürlich kann es auch jeder andere posten, der gerade schneller ist.


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