Urteil im Tötungsdelikt Gabriele Obst
10.10.2013 um 19:03http://www.noz.de/deutschland-welt/nordrhein-westfalen/artikel/419752/urteil-im-fall-obst-plausibel-aber-unbefriedigend
KOMMENTAR
Urteil im Fall Obst: Plausibel, aber unbefriedigend
Von Sebastian Stricker
Vom 10.10.2013, 15:43 Uhr
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Mann von Gabriele Obst wird zu siebeneinhalb Jahren Haft verurteilt: Das Urteil ist für alle Beteiligten unbefriedigend, weil es auf Indizien fußt und nicht auf Beweisen. Foto Schneider
Osnabrück. Mordmerkmal? Fehlanzeige. Tatmotiv? Fragwürdig. Spurenlage? Dünn. Folgt daraus ein Freispruch aus Mangel an Beweisen, wie viele Prozessbeobachter gemutmaßt hatten? Nicht unbedingt.
Das Gericht fand im Fall Gabriele Obst einen Täter nach dem Ausschlussprinzip. Alles andere als ein schuldiger Ehemann ist unwahrscheinlich angesichts der bekannten Tatsachen. Vor allem vor dem Hintergrund, dass der weit überwiegende Teil aller Tötungsdelikte Beziehungstaten sind. Diese Schlussfolgerung ist zulässig und plausibel. Aber Zweifel bleiben.
Das Urteil ist für alle unbefriedigend, weil es auf Indizien fußt und nicht auf Beweisen. Dramatisch ist es für den Angeklagten. Ihm bleibt nur die Revision beim Bundesgerichtshof als Rechtsmittel, bei dem das Urteil auf Rechtsfehler abgeklopft wird, aber keine neue Beweisaufnahme stattfindet. Möglicherweise wird der 74-Jährige seine Freilassung nicht mehr erleben. Unerträglich ist das Urteil für die Kinder der Getöteten. Sie müssen nicht nur mit dem Verlust der Mutter leben, sondern auch mit der Vorstellung, dass der eigene Vater sie auf dem Gewissen hat - oder dafür zu Unrecht im Gefängnis sitzt.
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Urteil im Fall Obst: Plausibel, aber unbefriedigend
Von Sebastian Stricker
Vom 10.10.2013, 15:43 Uhr
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Mann von Gabriele Obst wird zu siebeneinhalb Jahren Haft verurteilt: Das Urteil ist für alle Beteiligten unbefriedigend, weil es auf Indizien fußt und nicht auf Beweisen. Foto Schneider
Osnabrück. Mordmerkmal? Fehlanzeige. Tatmotiv? Fragwürdig. Spurenlage? Dünn. Folgt daraus ein Freispruch aus Mangel an Beweisen, wie viele Prozessbeobachter gemutmaßt hatten? Nicht unbedingt.
Das Gericht fand im Fall Gabriele Obst einen Täter nach dem Ausschlussprinzip. Alles andere als ein schuldiger Ehemann ist unwahrscheinlich angesichts der bekannten Tatsachen. Vor allem vor dem Hintergrund, dass der weit überwiegende Teil aller Tötungsdelikte Beziehungstaten sind. Diese Schlussfolgerung ist zulässig und plausibel. Aber Zweifel bleiben.
Das Urteil ist für alle unbefriedigend, weil es auf Indizien fußt und nicht auf Beweisen. Dramatisch ist es für den Angeklagten. Ihm bleibt nur die Revision beim Bundesgerichtshof als Rechtsmittel, bei dem das Urteil auf Rechtsfehler abgeklopft wird, aber keine neue Beweisaufnahme stattfindet. Möglicherweise wird der 74-Jährige seine Freilassung nicht mehr erleben. Unerträglich ist das Urteil für die Kinder der Getöteten. Sie müssen nicht nur mit dem Verlust der Mutter leben, sondern auch mit der Vorstellung, dass der eigene Vater sie auf dem Gewissen hat - oder dafür zu Unrecht im Gefängnis sitzt.