@MysteryGirly MysteryGirly schrieb:Erstens ist das Haus schon fast komplett eingestürzt und der eigentliche Eigentümer ist schon lange verstorben. Da dieses Haus also keinen Besitzer mehr hat und nun offiziell der Stadt Flensburg gehört, ...
also ERSTENS:
das haus hat auf jeden fall einen eigentümer (der in diesem fall vermutlich derselbe ist wie der besitzer). möglicherweise ist das die stadt flensburg - weisst du das sicher? oder vermutest du das nur? normalerweise erbt nämlich nicht die stadt...
@MysteryGirly MysteryGirly schrieb:dürfte ich dem Bürgermeister höchstens nen Gefallen tun, wenn ich das Haus da einrennen lasse, da die sowieso nen neuen Spielplatz an der Stelle planen.
dem bürgermeister tust du damit ganz sicher keinen gefallen.
mal ganz abgesehen davon, dass der nicht der eigentümer oder besitzer ist sondern allerhöchstens die stadt. falls dies so sein sollte, dann schädigst du damit sämtliche bürger der stadt flensburg, denn die müssen dann mit ihren steuergeldern dafür sorgen, dass da alles wieder in ordnung gebracht wird bzw. gesichert wird. allein ein zaun (der bisher nicht nötig war) könnte bei sowas dann mal eben locker 25.000 euro oder mehr kosten, geld das sicherlich in schulen oder kindergärten dringender benötigt würde.
@MysteryGirly MysteryGirly schrieb:Also sollten sich da wirklich ein paar Leute zusammen tun und das Haus untersuchen wollen, dann kann die Stadt da nichts tun, da sowieso immer Kinder da herum toben und Mutproben machen...
die stadt kann da sehr wohl was tun, nämlich betreffende leute anzeigen. das gericht könnte ihnen dann entsprechend geldstrafen oder sogar gefängnis aufbrummen.
und den eltern der kinder mit den "mutproben" ebenfalls, nämlich wegen vernachlässigung der aufsichtspflicht.
@MysteryGirly MysteryGirly schrieb:Soll der Bürgermeister jeden anzeigen der sich da aufhält?
Das wär wirklich Haarspalterei.
also normalerweise macht das in so 'nem fall die staatsanwaltschaft.
und haarspalterei wäre das keinesfalls, denn es handelt sich um einen ganz normalen straftatbestand.