Seltsame Ereignisse auf einer Obstwiese
06.02.2011 um 10:31Ein Tier oder mehrere Tiere haben etwas gejagt und dann in ihr Revier geschliffen.
mein freund hatte wohl sein Co² gewehr am lagerfeuer vergesssen, denn am nächsten morgen war an diesem die gaskartusche ausgeschraubt und völlig leer.Wie weit lag den das Gewehr von Feuer entfernt?
Nun ja, die " Erziehungsmethoden" sind ja bekanntlich unterschiedlich. Das da irgend jemanden irgend etwas nicht passt, liegt wohl auf der Hand.meteora schrieb:Aber findest du nicht, dass die Sache mit den Eltern etwas extrem ist? Also, wenn ich ein Kind haette, dann wuerde ich meinem Sohn sagen, dass sie nicht mehr dort saufen sollen, aber sowas wuerde ich doch nicht machen.
Dann kann der Jäger froh sein, das er noch nicht belangt worden ist - wäre nämlich seine Pflicht gewesen, genau dies zu tun bzw. die Polizei zu verständigen - wegen verbotenen führens illegaler Waffen in der Öffenlichkeit. ( In diesen Augenblick ist eine Co2-Waffe nach dem Waffengesetz illegal ) Auch wenn die Wiese Privatbesitz ist - ein einfacher Zaun ist keine "sichere Einfriedung" beim Gebrauch von Schußwaffen.Rheinbote schrieb:desweiteren ist dem jäger bekannt was wir dort tun! er hatte uns nicht gesagt dass dies nicht in ordnung wäre und hat uns auch nicht gebeten es einzustellen
Sprößling? mit 19? Da ist er volljährig - und darf voll sein so oft er will.ramisha schrieb:Ich kenne Eltern, die sehen es nicht so gern, wenn sich der Sprößling
mit schöner Regelmäßigkeit die Kante gibt.
Ein Luftgewehr...ist doch nicht nicht illegal...den bekommst du mit 18 in jedem Waffengeschäft.Chips schrieb:eine sich dort illegal befindliche Waffe kurzzeitig zu deren Außerbetriebsetzung anzueignen.
Selbst wenn es ein eingezäuntes Privatgrundstück ist, das keinen Stauts eines Naturschutzgebietes hat - sind dort noch lange keine illegalen Schieß-Übungen erlaubt.meteora schrieb:Aber das Grundstueck, das euch gehoert, dass is nicht Naturschutzgebiet oder?
Nicht ganz...ein naturschutzgebiet,kann auch einen Privaten besitzer haben...steht aber unter Naturschutz.meteora schrieb:Normalerweise gehoert Naturschutzgebiet doch dem Staat oder?
Fast! Wenn überhaupt dann nur in gesicherten Räumen - bzw. in vorschriftsmäßigmarco23 schrieb:Ein Luftgewehr...ist doch nicht nicht illegal...den bekommst du mit 18 in jedem Waffengeschäft.
Den kann man im Privatgelände benutzen