Nazgul90 schrieb:Doch es besteht weiterhin die Gefahren das man es einfach drotz verwarnung macht
Genau so ist es. Aber wie schon mal von mir erwähnt: Zum einen würde ich mir 100x überlegen, was ich für Beweggründe hätte, um so ein Gebäude zu betreten, anschließend würde ich diese Gründe nochmals hinterfragen. Im anschluß daran das Ganze abwägen, ob mir ein paar Minuten " Gruselgefühl" eventuell eine Anzeige wegen Hausfriedensbruch wert wären: Klare Antwort: Nein.
Wenn´s mich dennoch nicht " loslässt" würde ich versuchen, wenn es sein muß unter einem Vorwand, von wem auch immer eine offizielle Genehmigung zum Betreten der Hütte zu bekommen.
Zum Schluß gilt es dann noch das Risiko der gesundheitlichen Unversehrtheit ( z.B. beim Betreten altes, großer mir gänzlich unbekannter Industrieanlagen ) zu überlegen.
Dort ist das Verletzungsrisiko besonders hoch, und ne Blutvergiftung hat man sich schnell durch einen Riß an einem rostigen Eisenträgerteil eingefangen......
Letzt.endlich bleibt es wohl - je nach Objekt - ein Katz & Mausspiel zwischen der exekutiven Staatsmacht & deren Helfer und den " Geisterjägern".
Bei uns in der Region wurden unlängst 3 Jugendliche auf dem Gelände eines stilgelegten
Industriebetriebes von Wachdienst gestellt und der Polizei übergeben.
Ich kenne den Eigentümer dieses Geländes, der Anlage und der wird laut eigener Aussage alles dran setzen, das die drei die "volle Staatsmacht zu spüren bekommen." - Zitat Ende.
Neben den "normalen Strafen" kommt auf die Drei noch eine gehörige Schadensersatzklage zu.
Und das alles für ein bißchen " Grusel" und ein paar "besondere Fotos" ?