simie schrieb:Aber sicher doch gehören Staatsgeschenke dem jeweiligen Staat und nicht einer Familie, die sich zufällig an die Spitze eines Staates gegaunert hatte.
Dann bist Du also Staatsrechtler und kannst mit absoluter Sicherheit in diesem Zusammenhang "sicher" sagen?
Ich bleibe lieber bei Wahrscheinlichkeiten.
Zumal Dein Satz oben schon rein formal nicht annähernd zutrifft.
An die Spitze geschossen und gemordet haben sich die Bolschewiken. Vorher existierte das Kaiserreich und die Familie war der Staat und hat sich diesen Posten nicht ergaunert, sondern ererbt.
Bei uns wäre die Situation anders, der Adel dankte mehr oder weniger freiwillig ab.
Grob überschlagen dürften die meisten europäischen Staaten aber immer noch Monarchien sein. Zumindest in Großbritannien kann die Queen sich einfach über bestehende "zivile" Gesetze hinwegsetzen und hat das auch hin und wieder mit Selbstverständlichkeit getan.
Wohlgemerkt, man ließ ihr nicht irgendwelche Marotten augenzwinkernd durchgehen, sondern sie machte zB in einem Mordfall ein Urteil ungültig und der Täter wurde auf ihre Anweisung nach Erwachsenenstrafrecht verurteilt und eingelocht.
Kommentar meiner englischen Freunde, alle langjährige Militärs: Ja, das darf die. Und noch viel mehr.
In den 90ern hatte sich das System in Rußland bereits geändert und warum die paar Teile dort landeten, wissen nur die Handelnden selbst. Vielleicht gab es einen Ausgleich, vielleicht findet die Queen das Zimmer genauso kitschig wie ich, vielleicht ist es auch nur eine Dauerleihgabe etc.
Das, was nach außen hin kommuniziert wird, muß nicht immer stimmen.
Und "unstrittig" ist dabei kaum etwas, da kollidieren wohl eher mehrere Gesetze und Rechte und es wird auch auf den Fundort und den Hergang ankommen. Und Rechtsnachfolgen von Staaten haben wiederrum eigene Fallstricke...
Wenn Du aber die Thematik aus heutigem Zeitgeist angehen möchtest, den Zar und seine Familie quasi als Räuberbande titulierst, dann sind wir uns einig, daß die Abgabe von Untergebenen, in diesem Fall die "langen Kerls", erst Recht nicht geht. Damit wäre aber das Rechtsgeschäft als solches nicht rechtskräftig gewesen und das Zimmer fällt an: Preußen, bzw den König von Preußen zurück.
Viel Spaß beim Weiterspinnen der rechtlichen Konsequenzen.