Und nochmal an alle.
Notärzte sollten laut Empfehlung der Bundesärztekammer per EKG die Herztätigkeit eines Patienten überprüfen, um eine Fehldiagnose zu verhindern. Erst wenn diese über 30 Minuten ausbleibt, dürfen die Ärzte Wiederbelebungsversuche abbrechen und den Tod bescheinigen.
Aber auch dann beerdigt kein Bestatter den Toten sofort. Ein Verstorbener darf in Deutschland frühestens 48 Stunden nach dem festgestellten Todeszeitpunkt beerdigt werden. Sollte er also tatsächlich nur scheintot sein, ist die Chance extrem hoch, dass er innerhalb dieses Zeitraums stirbt oder aber Lebenszeichen entwickelt.
Die Zahl der Patienten, die ihren Scheintod dauerhaft überleben, ist verschwindend gering. Von einem beeindruckenden Fall berichten Ärzte aus Frankreich.
Dort stellten Mediziner im Jahr 1937 einem Mann nach einem Motorradunfall einen Totenschein aus. Nach drei Tagen in der Leichenhalle und zwei Tagen unter der Erde gruben ihn die Bestatter noch einmal aus, weil die Versicherung des Toten das verlangte. Der Mann lag lebendig in seinem Sarg und lebte noch viele Jahre weiter.
Vor Jahrhunderten hatten Mediziner Probleme, den sicheren Tod eines Menschen zu erkennen. Schon im Mittelalter kursierten unzählige Geschichten über Kratzspuren in Särgen, seufzende Leichen im Grab oder Tote, die auf dem Scheiterhaufen wieder zu Bewusstsein kamen.
Vor allem zu Zeiten von Pest und Cholera im 18. Jahrhundert beeilten sich die Leichengräber, die Verstorbenen unter die Erde zu bringen. Um sich des Todes sicher zu sein, ließen sie sich folterähnliche Methoden einfallen. Sie schoben den Toten Nadeln unter die Zehennägel oder traktierten sie mit Niespulver, um sicherzugehen, dass sie keine Scheintoten beerdigen.
Einige Jahre später bauten Ärzte aus diesem Grund die ersten Leichenhäuser, wo die Toten aufgebahrt blieben, bis sie Zeichen von Verwesung zeigten.
Trotzdem sorgten vor allem betuchte Menschen auch privat vor. Vor allem der „Sicherheitssarg“ gegen den Scheintod war beliebt. Ausgestattet mit Glöckchen, Signallampen oder Fahnen, die per Seilzug mit dem Sarginneren verbunden waren, sollten sie im Falle des Erwachens für Aufmerksamkeit sorgen. Frischluftzufuhr sollte den erwachten Toten am Leben erhalten, bis Hilfe kam.
Wie viele Menschen tatsächlich im 18. und 19 Jahrhundert dieses Schicksal ereilte, ist ungewiss. Vermutlich waren es sehr viel mehr als heutzutage.
Mit der zunehmenden Verbreitung von Organtransplantationen hat das Problem jedoch einen anderen Schwerpunkt erhalten. Denn die Entnahme von Organen sollte möglichst bald nach dem Todeszeitpunkt geschehen. Entscheidend ist hierbei das Kriterium Hirntod. Zwei Mediziner müssen den Hirntod unabhängig voneinander bestätigen.
Das scheint im aktuellen Fall in Norddeutschland nicht geschehen zu sein, weshalb die Ärzte die Organentnahme abbrechen mussten. Die Bundesärztekammer überprüft den Fall in Bremen derzeit.
Die Deutsche Stiftung Patientenschutz hat jetzt eine Änderung im Transplantationsgesetz gefordert. Danach sollten mindestens drei Kompetenzteams aus speziell qualifizierten Neurologen geschaffen werden, die grundsätzlich die letzte Prüfung des Todes am Patienten vor Ort vornehmen sollen. "Sie müssen staatlich verantwortet beim Robert-Koch-Institut angesiedelt werden", erläuterte Verbandsvorsitzender Eugen Brysch den Vorschlag.
Eine zweifelsfreie Feststellung des Hirntods dürfe nicht allein den Krankenhäusern überlassen werden, die Organe entnehmen wollen.
@Sian@Casa_blanca@Lilith101@NothingM