Frau darf wissen, wer ihr Erzeuger ist
07.02.2013 um 18:33@dasewige Das hab ich zur Genüge aufgegliedert. Aber gerne noch die Kurzfassung.
Die Anonymität des Spenders, ist Solange berechtigt, bis ein absoluter Gesundheitlicher, oder Lebenswidriger Umstand, des Kindes vorliegt.
Lebenswidrig, in Form von verwaisung, vernachlässigung, mißhandlung, mißbrauch. In diesen Fällen, sollte aber zumindest zuerst der Spender gefragt werden, ehe man seine Identität freigiebt.
Bei Gesundheits und Lebensgefährdung, sehe ich ein sofortiges Handeln, im Sinne des Kindes als zwingend.
Wer da als Erzeuger, bei voller Gesundheitlicher Fähigkeit nicht hilft, den Erachte ich als Schweinehund.
Die Anonymität des Spenders, ist Solange berechtigt, bis ein absoluter Gesundheitlicher, oder Lebenswidriger Umstand, des Kindes vorliegt.
Lebenswidrig, in Form von verwaisung, vernachlässigung, mißhandlung, mißbrauch. In diesen Fällen, sollte aber zumindest zuerst der Spender gefragt werden, ehe man seine Identität freigiebt.
Bei Gesundheits und Lebensgefährdung, sehe ich ein sofortiges Handeln, im Sinne des Kindes als zwingend.
Wer da als Erzeuger, bei voller Gesundheitlicher Fähigkeit nicht hilft, den Erachte ich als Schweinehund.