Frau darf wissen, wer ihr Erzeuger ist
22.04.2013 um 19:46Gegenüber der Mutter wurde die Anonymität zugesichert. Das Kind, welches zu dem Zeitpunkt noch nicht in der Lage war darüber zu entscheiden -- ist ja logisch, betrifft das nicht. Somit hat sie ein selbstverständliches Recht zu erfahren, wer ihr Vater ist.vii schrieb:Dem Spender wurde die Annonymität zugesicher, also sollte dem Spender diese nicht nachträglich abgesprochen werden.
In allgemeiner Sache:
Wer seinen Samen freiwillig abgibt, damit daraus ein Kind entstehen kann, muss dafür auch grade stehen. Seine Erbinformation, seine Verantwortung.