Frau darf wissen, wer ihr Erzeuger ist
22.04.2013 um 19:46vii schrieb:Dem Spender wurde die Annonymität zugesicher, also sollte dem Spender diese nicht nachträglich abgesprochen werden.Gegenüber der Mutter wurde die Anonymität zugesichert. Das Kind, welches zu dem Zeitpunkt noch nicht in der Lage war darüber zu entscheiden -- ist ja logisch, betrifft das nicht. Somit hat sie ein selbstverständliches Recht zu erfahren, wer ihr Vater ist.
In allgemeiner Sache:
Wer seinen Samen freiwillig abgibt, damit daraus ein Kind entstehen kann, muss dafür auch grade stehen. Seine Erbinformation, seine Verantwortung.