Samenspende
05.03.2011 um 22:11@der_eidetiker
Es ist juristisch nicht möglich,
daß die Mutter einen solchen Vertrag abschließt,
weil sie garnicht der Empfänger der Unterhaltsleistung ist, sondern das Kind.
Genauso ist es nicht möglich,
daß bei gemeinsamen Schulden
die beiden Schuldner untereinander einen Vertrag schließen,
nur der eine sei verantwortlich für die Rückzahlung.
Der Gläubiger (bzw das Kind)
hat weiterhin den Anspruch gegen beide Schuldner.
Jedes Elternteil einzeln schulden dem Kind Unterhalt und Erziehung.
Die einzige Möglichkeit da rauszukommen ist eine Adoption.
Gruß, sandra
Es ist juristisch nicht möglich,
daß die Mutter einen solchen Vertrag abschließt,
weil sie garnicht der Empfänger der Unterhaltsleistung ist, sondern das Kind.
Genauso ist es nicht möglich,
daß bei gemeinsamen Schulden
die beiden Schuldner untereinander einen Vertrag schließen,
nur der eine sei verantwortlich für die Rückzahlung.
Der Gläubiger (bzw das Kind)
hat weiterhin den Anspruch gegen beide Schuldner.
Jedes Elternteil einzeln schulden dem Kind Unterhalt und Erziehung.
Die einzige Möglichkeit da rauszukommen ist eine Adoption.
Gruß, sandra