sacredheart
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Deutsches Familienrecht
02.10.2017 um 13:17Möchte hier mal einen Sachverhalt diskutieren, der unseren Rechtsstaat von einer Seite zeigt, die ich als sehr ignorant und mit 'der groben Kelle' hingeschissen bezeichne.
Wenn ein Elternpaar sich trennt, ist es in Deutschland leider noch immer überwiegende Realität, dass Kinder bei einem Elternteil, sehr oft der Mutter, verbleiben, und das andere Elternteil zum Umgangselternteil degradiert wird.
Ein Grund ist, dass Deutschland eben die EU Resolution 2079 zum Doppelresidenzmodell ignoriert und dafür vom EuGH schon mehrfach ermahnt wurde. Aber das ist nicht der Hauptpunkt dieses Threads.
Der Umgangselternteil zahlt nun Kindesunterhalt an den anderen Elternteil, bei dem sich das Kind überwiegend aufhält.
Das ist erst mal nach nachvollziehbar.
Nicht nachvollziehbar ist aber Folgendes:
Beispiel 1: Der Vater fängt ein neues Leben mit seiner Sekretärin an, hat gar kein Interesse an seinen Kindern und überweist monatlich einen Beitrag analog der Düsseldorfer Tabelle an die nunmehr wirklich alleinerziehende Mutter.
Beispiel 2: Der Vater sucht sich eine Wohnung in der Nähe seiner Kinder mit einem Kinderzimmer für jedes Kind. Er einigt sich mit seiner Exfrau darauf, dass die Kinder ca 48% der Zeit bei ihm und 52% der Zeit bei der Mutter sind.
Wir gehen weiterhin davon aus, dass das Gericht den Unterhalt festsetzt und eine außergerichtliche Einigung in beiden Fällen nicht erzielt werden konnte, was sehr häufig so ist.
Beide Väter müssen jedoch den gleichen Unterhalt zahlen, obwohl Vater 1 viel weniger Kosten hat und Mutter 1 die Kinder die ganze zeit versorgt, obwohl Vater 2 ungefähr identische Kosten wie Mutter 2 hat. Hier werden also gegensätzliche Situationen über einen Ast gebrochen. Vater 2 wird finanziell am Krückstock gehen.
Unser lachhafter Rechtsstaat schafft es nicht, solche Lebensmodelle im Unterhalt abzubilden und das mit gravierenden Folgen:
Mutter 1 ist sehr stark belastet. Vater 2 ist sehr stark belastet. Mutter 2 wird eine Umgangserweiterung auf 50% mit Zähnen und Klauen zu verhindern suchen, weil dann der Unterhalt von 100% auf 0 fällt.
So grobschlächtig ist unser Familienrecht. Darunter leiden Kinder und Eltern.
Im Gegensatz dazu ist zB der Versorgungsausgleich bis ins kleinste ausgeklügelt. Aber Unterhalt wird mit dem Hackblock zugeteilt.
Andere mittelalterlich anmutende Teile unseres lächerlichen Familienrechts habe ich außenvor gelassen, damit die Diskussion fokussiert bleibt.
Wenn ein Elternpaar sich trennt, ist es in Deutschland leider noch immer überwiegende Realität, dass Kinder bei einem Elternteil, sehr oft der Mutter, verbleiben, und das andere Elternteil zum Umgangselternteil degradiert wird.
Ein Grund ist, dass Deutschland eben die EU Resolution 2079 zum Doppelresidenzmodell ignoriert und dafür vom EuGH schon mehrfach ermahnt wurde. Aber das ist nicht der Hauptpunkt dieses Threads.
Der Umgangselternteil zahlt nun Kindesunterhalt an den anderen Elternteil, bei dem sich das Kind überwiegend aufhält.
Das ist erst mal nach nachvollziehbar.
Nicht nachvollziehbar ist aber Folgendes:
Beispiel 1: Der Vater fängt ein neues Leben mit seiner Sekretärin an, hat gar kein Interesse an seinen Kindern und überweist monatlich einen Beitrag analog der Düsseldorfer Tabelle an die nunmehr wirklich alleinerziehende Mutter.
Beispiel 2: Der Vater sucht sich eine Wohnung in der Nähe seiner Kinder mit einem Kinderzimmer für jedes Kind. Er einigt sich mit seiner Exfrau darauf, dass die Kinder ca 48% der Zeit bei ihm und 52% der Zeit bei der Mutter sind.
Wir gehen weiterhin davon aus, dass das Gericht den Unterhalt festsetzt und eine außergerichtliche Einigung in beiden Fällen nicht erzielt werden konnte, was sehr häufig so ist.
Beide Väter müssen jedoch den gleichen Unterhalt zahlen, obwohl Vater 1 viel weniger Kosten hat und Mutter 1 die Kinder die ganze zeit versorgt, obwohl Vater 2 ungefähr identische Kosten wie Mutter 2 hat. Hier werden also gegensätzliche Situationen über einen Ast gebrochen. Vater 2 wird finanziell am Krückstock gehen.
Unser lachhafter Rechtsstaat schafft es nicht, solche Lebensmodelle im Unterhalt abzubilden und das mit gravierenden Folgen:
Mutter 1 ist sehr stark belastet. Vater 2 ist sehr stark belastet. Mutter 2 wird eine Umgangserweiterung auf 50% mit Zähnen und Klauen zu verhindern suchen, weil dann der Unterhalt von 100% auf 0 fällt.
So grobschlächtig ist unser Familienrecht. Darunter leiden Kinder und Eltern.
Im Gegensatz dazu ist zB der Versorgungsausgleich bis ins kleinste ausgeklügelt. Aber Unterhalt wird mit dem Hackblock zugeteilt.
Andere mittelalterlich anmutende Teile unseres lächerlichen Familienrechts habe ich außenvor gelassen, damit die Diskussion fokussiert bleibt.