@kleinundgrünIch denke doch, dass mal Flügel von Menschen stutzen kann, die ihren hass ausleben. Es geht mir dabei nicht darum, ein Doppelresidenzmodell zu erzwingen, es mag einzelne Fälle geben, in denen dies auch nicht möglich ist. Aber ein kompletter Umgangsboykott kann gerichtlich gestoppt werden. Ich selbst habe oft genug erlebt, wie eine Umgangswiederherstellung auch bei Kindern zu einer deutlichen Verbesserung des Wohlbefindens geführt hat. Und das obwohl sie dadurch wieder in einen Loyalitätskonflikt kamen. Das kann aber durch eine professionelle Begleitung deutlich erleichtert werden.
Die andere Idee, wenn ein Elternteil offensichtlich so gestört ist, dass es den Kontakt zum anderen nicht zulassen will, als Grundlage zu nehmen für: Soll die Irre / der Irre die Kinder alleine erziehen, der andere Elternteil und seine gesamte Familie sind unwichtig, Hauptsache die Irre kriegt ihren Willen, kann ich nicht nachvollziehen. Wer moralisch so verkommen ist, den eigenen Kindern aus niedersten Motiven den anderen Elternteil vorzuenthalten, wird auch ansonsten nicht gerade ein gutes Elternteil sein und auch ansonsten Werte vermitteln, bei denen anderen Menschen schlecht wird.
Richter haben in aller Regel nicht nur die Aussagen der Eltern, sondern stützen ihr Urteil oder oft auch einen vom Gericht sehr stark eingeforderten Vergleich auf ein familienpsychologisches Gutachten. Das kommt schon oft zu belastbaren Ergebnissen, da bleibt eine schwere Störung kaum verborgen. Die Ausnahme sind Gutachter, die es leider auch gibt, die >1000 Gutachten im jahr machen als easy cash in. Die haben dann das Niveau von Guttenbergs Doktorarbeit, sprich copy and paste ohne Würdigung der individuellen Situation.
Für die harten Fälle, bei denen eine schwere Manipulation vorliegt, die in aller Regel auf dem Boden einer schweren Persönlichkeitsstörung eines Elternteils auftritt, denn normale Menschen machen so etwas nicht, wird das Kind aus der Obhut des Manipulators herausgenommen und entweder in die Obhut des anderen Elternteils gegeben oder zwischenzeitlich fremd untergebracht und dem nicht gestörten Elternteil angenähert, bis es dort leben kann und dann aber auch wieder mit professioneller Hilfe an den Manipulator herangeführt. Dies wird so gemacht in Brasilien, USA, Frankreich, Belgien...
Im Ergebnis verlieren die Kinder dann kein Elternteil und das outcome der Studien zeigt, dass den Kindern kein größerer Schaden entsteht.
Wenn aber Kinder unter der Obhut eines schwer gestörten Elternteils verbleiben, drohen ihnen schwere Schäden, die oft vermieidbar oder zumindest abschwächbar sind.
Leider ist die deutsche Justiz insgesamt zu entschlusslos, gestörte Eltern als Hauptbetreuer zu verhindern.
Es gibt sogar bei uns Gesetze, die eine Strafzahlung für Umgangsboykott vorsehen. Nur angewandt werden sie nie. Da verhalten sich Familiengerichte wie unsere Justiz im Fall Amri. In beiden Fällen mit bekanntem Ergebnis.