Politik
Menschen Wissenschaft Politik Mystery Kriminalfälle Spiritualität Verschwörungen Technologie Ufologie Natur Umfragen Unterhaltung
weitere Rubriken
PhilosophieTräumeOrteEsoterikLiteraturAstronomieHelpdeskGruppenGamingFilmeMusikClashVerbesserungenAllmysteryEnglish
Diskussions-Übersichten
BesuchtTeilgenommenAlleNeueGeschlossenLesenswertSchlüsselwörter
Schiebe oft benutzte Tabs in die Navigationsleiste (zurücksetzen).

Deutsches Familienrecht

62 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Familienrecht, Eu Recht ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Deutsches Familienrecht

03.10.2017 um 10:13
@Lilith101

Dass Eltern sich trennen, kommt halt vor. Ich finde nur, da stimme ich Dir vollkommen zu, dass der Gesetzgeber eine gleichberechtigte Betreuung und auch individuelle Modelle fördern und nicht verhindern sollte. Er macht aber das Gegenteil, eben weil Kinder getrennter Eltern nun mal keine klassische politische Lobbyarbeit betreiben.

Es ist natürlich erst mal an den Eltern, möglichst nicht im Sinne der Selbstverwirklichung durch die halbe Welt umzuziehen, wenn es vermeidbar ist. Aus meiner Sicht wäre eine gute Lösung, die sicher oft so nicht hinzubekommen ist:
Beide Eltern arbeiten zB 75%, die Kinder verbringen jeweils eine Woche bei jedem Elternteil. Das verhindert Entfremdung und Manipulation, beide Eltern können zB beim Thema Schule auf Ballhöhe bleiben, beide Eltern haben gleiche etwas eingeschränkte berufliche Möglichkeiten, beide wissen, dass sie sich absprechen müssen, was mittelfristig nachgewiesen das Konfliktniveau senkt, wovon alle profitieren.


1x zitiertmelden

Deutsches Familienrecht

03.10.2017 um 10:19
@sacredheart
Ich glaube tatsächlich, dass das die wenigsten Fälle sind. Es fängt ja zum Beispiel auch schon mit der Definition an. Sind die 50% Zeit, die wo das Kind bei mir ist, oder was ich an Zeit mit ihm verbringe. Das ist ein wichtiges Detail. Nehmen wir ein Beispiel: das Kind lebt bei beiden Elternteilen zu 50%. Die Mutter arbeitet nur auf 50% und ist deshalb mittags zu Hause. Der Vater arbeitet 100% und hat einen Arbeitsweg von über einer Stunde. Somit muss er für die Zeit, in der er sein Kind nicht selbst betreuen kann, eine Tagesmutter engagieren, die wiederum teuer ist und einen Haufen Geld kostet. Einfacher wäre es, das Kind wurde mittags von der Mutter betreut, die ja eh zu Hause ist. Du siehst also, es mag noch so viel guter Wille dahinter stecken, es hebt schon an Kleinigkeiten das umzusetzen weil es nie genau auf 50% rauslaufen wird. Somit ist es weiterhin wohl so, dass man das untereinander ausfechten muss. So blöd das ist. Das Jugendamt ist ja auch noch da um Hilfestellung zu geben.
Zitat von sacredheartsacredheart schrieb:Es ist natürlich erst mal an den Eltern, möglichst nicht im Sinne der Selbstverwirklichung durch die halbe Welt umzuziehen, wenn es vermeidbar ist. Aus meiner Sicht wäre eine gute Lösung, die sicher oft so nicht hinzubekommen ist:
Beide Eltern arbeiten zB 75%, die Kinder verbringen jeweils eine Woche bei jedem Elternteil. Das verhindert Entfremdung und Manipulation, beide Eltern können zB beim Thema Schule auf Ballhöhe bleiben, beide Eltern haben gleiche etwas eingeschränkte berufliche Möglichkeiten, beide wissen, dass sie sich absprechen müssen, was mittelfristig nachgewiesen das Konfliktniveau senkt, wovon alle profitieren.
Das ist doch aber nur umsetzbar wenn du im gleichen Ort wohnst. Wie willst du das sonst mit der Schule machen. Dieses System funktioniert schon nicht mehr wenn ein Elternteil ein paar Ortschaften weiter zieht. Denn dann hast du das Problem, dass du vielleicht zeitlich nicht garantieren kannst, das Kind zur Schule zu bringen um dann noch rechtzeitig zur Arbeit zu kommen. Wo wir beim nächsten Thema wären. Nicht jede Arbeit oder Arbeitsplatz kann einfach auf 75% runter geschraubt werden und nicht jeder Arbeitgeber macht das mit. Ich glaube dieses Modell kann sich aus verschiedenen genannten Gründen nicht durchsetzen.

Man ist und bleibt auf die Vernunft des anderen angewiesen.


melden

Deutsches Familienrecht

03.10.2017 um 10:20
Zitat von sacredheartsacredheart schrieb:Nur beim sensiblem Thema Kindesunterhalt wird eine Axt genommen und mit diesem Instrument auf den Klaviersaiten einer ohnehin aus den Fugen geratenen Familie gespielt.
wie bereits gesagt:
das Familienrecht geht vom Kind aus:
der Lebensunterhalt des Kines soll gesichert sein, daher Düsseldorfer tabelle für Kindesunterhalt,
auf den Unterhalt darf nicht verzichtet werden, er steht dem Kind zu.

zur "Streitaxt" wird das Unterhaltsrecht nur, wenn Eltern es im Streit missbrauchen


melden

Deutsches Familienrecht

03.10.2017 um 10:22
@sacredheart
das Wohl der Kinder ist maßgeblich, wenn also das 49/51 Modell funktioniert, die Kinder es leben und glücklich sind, dann kann man entsprechendes geltend machen, was den Unterhalt betrifft. Ich gehe davon aus, dass es entweder eine richterliche Entscheidung gab, wenn 49/51 gelebt wird oder aber eben die Kommunikation irgendwie funktioniert hat, um zu diesem Modell zu kommen. Wenn also dieses Modell "gelebt" wird, dann muss man nicht den vollen Unterhalt zahlen, sondern kann diesen anpassen lassen. Das gilt übrigens für Mütter und Väter, das Gesetz unterscheidet da nicht.


melden

Deutsches Familienrecht

03.10.2017 um 10:28
@Lilith101

Das Doppelresidenzmodell wird an einem Modell ausgemacht (häufig 1 Woche 1 Woche), da wird natürlich nicht individuell die Zeit abgezogen, wenn ein Elternteil gerade einkaufen geht oder Ähnliches.
Gesetzliche Regelungen werden ja immer dann nur erforderlich, wenn eine Einigung eben nicht erzielt werden kann. Und Trennungen passieren nun mal oft, weil Einigungen nicht mehr möglich sind.
Der Vater, der zB 100% arbeitet, hat dann entweder mehr Geld für eine tagesmutter oder kann vielleicht seine Stelle reduzieren usw. Das ist ein massiver Aufwand, ist schon klar.
Häufig war das Lebensmodell aber nun mal so, dass beide vor der Trennung naturgemäß im gleichen Ort wohnten und die Arbeitsplätze eben auch eher in der Nähe waren. Es gibt ja nicht unbedingt einen zwingenden Grund wegzuziehen.

@lawine
Die Düsseldorfer Tabelle ist ja gerade mein Stein des Anstoßes, weil sie eben individuelle Betreuungsmodelle zu verhindern hilft. Die Tabelle kann nichts dafür, aber es gibt entweder nichts, nämlich im Doppelresidenzmodell oder es gibt den vollen Satz, der so tut, als wäre ein Elternteil eben nur Staffage, wenn ein Kind im Einzelresidenzmodell verbleiben muss, dessen einzige juristische Herleitung ein Satz von Adolf Hitler ist, nämlich: Das ethische Recht der Mutter auf das Kind, in einem familienjuristischen Aufsatz von 1940, der das Einzelresidenzmodell im Deutschen Reich festgeschrieben hat.
Eltern passen aber nicht mehr in dieses NS Modell, das aber getrennten Eltern nach wie vor übergestülpt wird.


1x zitiertmelden

Deutsches Familienrecht

03.10.2017 um 10:30
@Tussinelda:

Wenn ein 49 / 51 Modell funktioniert, ist das ja gut. Wenn aber die Eltern sich nicht über Geld einigen können, zahlt Mutter oder Vater (weit überwiegend allerdings Väter) mit 49% Betreuung das Gleiche wie ein Elternteil, das seine Kinder gar nicht betreut. Das ist nun mal geltendes Recht. Und leider verschärft es Konflikte, was leicht vorstellbar ist.


melden

Deutsches Familienrecht

03.10.2017 um 10:37
Zitat von sacredheartsacredheart schrieb:Das Doppelresidenzmodell wird an einem Modell ausgemacht (häufig 1 Woche 1 Woche), da wird natürlich nicht individuell die Zeit abgezogen, wenn ein Elternteil gerade einkaufen geht oder Ähnliches.
Gesetzliche Regelungen werden ja immer dann nur erforderlich, wenn eine Einigung eben nicht erzielt werden kann
Ok aber nimm mal mein Beispiel von oben. In dem Fall ist es doch Quatsch eine Tagesmutter zu bezahlen, obwohl die Mutter zu Hause wäre und das übernehmen könnte. Und da ist man dann dagegen, weil man das Modell nicht kaputt machen will um doch Unterhalt zahlen zu müssen? Die gibt's nämlich sicher auch
Zitat von sacredheartsacredheart schrieb:Der Vater, der zB 100% arbeitet, hat dann entweder mehr Geld für eine tagesmutter oder kann vielleicht seine Stelle reduzieren usw. Das ist ein massiver Aufwand, ist schon klar.
Aber es ist doch Quatsch die Tagesmutter zu bezahlen, wenn es die Mutter übernehmen könnte. Zumal dann der steigende Unterhalt an die Mutter günstiger ist als die Tagesmutter. Und die wenigsten können einfach so reduzieren.
Zitat von sacredheartsacredheart schrieb:Häufig war das Lebensmodell aber nun mal so, dass beide vor der Trennung naturgemäß im gleichen Ort wohnten und die Arbeitsplätze eben auch eher in der Nähe waren. Es gibt ja nicht unbedingt einen zwingenden Grund wegzuziehen.
Man arbeitet aber selten in der unmittelbaren Umgebung. Wenn, wie in meinem Beispiel, der Vater über eine Stunde Weg zur Arbeit hat, wird er sich vielleicht eine Wohnung in der näheren Umgebung dos Arbeit suchen. Dann sind auch die Fahrtkosten nicht mehr so hoch. Dann lass ein Elternteil jemanden kennenlernen der weiter weg wohnt. Schon hast du den nächsten Grund weiter weg zu ziehen. Verstehe mich nicht falsch, in der Theorie klingt das vorgeschlagene von dir super. Wird sich aber nicht umsetzen lassen, weil du nie eine klare dauerhafte Linie darin halten kannst. Die individuellen Leben müssten angeschaut werden, genauestens analysiert und auch geholfen werden wo Verbesserung besteht. Das würde unsere Behörden und Gerichte aber total überlasten. Und dann bliebe vielleicht keine Zeit mehr einen Fall von Kindes Misshandlung zu verhandeln. Es ist zu wenig Personal für individuelle Situations Analysen da und auf beiden Seiten herrscht ganz oft Ungerechtigkeit und Ungleichbehandlung. Ich sehe nur nicht wie man das ausmerzen kann.


melden

Deutsches Familienrecht

03.10.2017 um 10:44
Zitat von sacredheartsacredheart schrieb:Die Frage ist doch, warum können diese Abstufungen der Aufenthaltszeit nicht beim Kindesunterhalt berücksichtigt werden oder warum will der Gesetzgeber das nicht?
Vielleicht ist das einfach auch eine Frage der Nachweisbarkeit? Könnte mir vorstellen, dass das einfach ein extrem schwer nachzuweisender Umstand ist, ob ein Vater sich "kümmert" (also, z. B. viel Geld und Zeit investiert, damit die Kinder auch bei ihm gut unterkommen), oder nicht.

Vielleicht wird alles "drüber hinaus", so wie in deinem Beispiel geschildert, als eine Art Luxus angesehen, den der/die Betroffene selbst zu tragen hat (implizit)?

Deine Beobachtung könnte man auch auf alleinerziehende Mütter ausweiten, die, sofern sie mehr oder weniger mittellos sind, bestimmte staatliche Leistungen (und/oder Leistungen von Seiten des Kindesvaters) erhalten. Entscheidet sich aber eine Alleinerziehende, bzw. ist sie in der Lage dazu, den Unterhalt für sich und ihr Kind komplett allein zu bestreiten, dann offenbaren sich auch solche Ungerechtigkeiten: Oft werden Vergünstigungen (die in dem Sinne gar keine Vergünstigung sind, sondern lediglich Regelungen, die die Gleichstellung zu anderen, "normal" aufwachsenden Kindern besser verwirklichen sollen) nur auf Nachfrage umgesetzt; bei Teilzeitbeschäftigungen (die ja auch vornehmlich von Müttern wahrgenommen werden) ist nach wie vor im Vergleich zur Vollbeschäftigung oft eine benachteiligende Lage eher die Regel etc. etc.
Auch hier könnte man sagen (wie in deinem Beispiel), dass Engagement und Leistungsbereitschaft (bei dir: für die Kinder "zusätzlich" finanziell und durch Lebenszeit) dazusein tendenziell "bestraft" wird. ;)

Also: Deine Beobachtungen sind sehr treffend und werden von dir zu Recht als ungerecht empfunden.
Mag vielleicht auch daran liegen, dass hier die Gesetzgebung aktuellen gesellschaftlichen Erscheinungen noch etwas hinterherhinkt.


1x zitiertmelden

Deutsches Familienrecht

03.10.2017 um 10:46
@Lilith101

Das von Dir angeführte Beispiel veranschaulicht eigentlich doch ganz gut, was am gegenwärtigen Unterhaltsmodell schlecht ist.

Diese rigide Einteilung 100% Unterhalt oder 0% Unterhalt wird dazu führen, dass die Eltern aus Deinem Beispiel eine gute Chance haben aneinander zu geraten und den Streit zu eskalieren.

Wenn es bei der Nachmittagsbetreuung um die Frage 40% Unterhalt oder 32% Unterhalt gehen würde, wären die Fronten von vorneherein nicht so verhärtet.

Der Quatsch, den Du zurecht als solchen bezeichnest, wird durch unsere rückständige Gesetzeslage erst befeuert.


1x zitiertmelden

Deutsches Familienrecht

03.10.2017 um 10:52
@teardrop.

Das finde ich ja gerade schrecklich, eine Betreuung über jedes 2.WE hinaus wird als persönlicher Luxus des Umgangselternteils angesehen, obwohl es doch selbstverständliches Menschrecht jedes Kindes sein sollte, beide Eltern als gleichberechtigte Erzieher wahrnehmen zu können.

Auf der einen Seite wird Werbung für Engagement von Vätern gemacht und Väter engagieren sich mehr als früher, wenn es aber zur Trennung kommt, werden eben Familienmodelle der NS Zeit bemüht, die den Vater irgendwo vor Stalinigrad verorten und die Mutter am Herd.

Und gerade die rigide alles oder nichts Unterhaltsregelung führt dann zu einem Rückfall in uralte Rollenmodelle, weil der Vater 100% arbeiten muss, um die 100% Unterhalt zu zahlen. Daher wird eine Frau geradezu genötigt, nur ein bisschen zu arbeiten, weil die Kinder eben in der Woche immer bei ihr sind.

Natürlich ist die Voraussetzung aller Probleme, dass eine interne Einigung unter den Eltern scheitert. Das passiert aber eben oft, man hat sich ja nicht umsonst getrennt.


1x zitiertmelden

Deutsches Familienrecht

03.10.2017 um 10:54
@teardrop.

Übrigens, der Nachweis der Stunden als Prozent Betreuung ist denkbar einfach. In aller Regel gibt es eine Umgangsregelung, die leicht in % auszurechen ist. Wenn davon mal abgewichen wird, weil irgend ein Ereignis wie ein Geburtstag oder ein Sportereignis oder ein Ausflug abweichend vereinbart werden, fallen diese Einzelstunden bei der Modellrechnung weg, weil man davon ausgehen kann, das sich das mal ausgleicht.


melden

Deutsches Familienrecht

03.10.2017 um 11:25
Wenn ich Kind wäre, würde ich nicht eine Woche da, und die andere Woche da leben wollen. Kinder wollen auch einen festen Wohnsitz haben. Und da funktioniert das mit dem Wegfall des Unterhalts schon mal nicht...


melden

Deutsches Familienrecht

03.10.2017 um 12:01
@Hatori

Zum Thema Doppelresidenzmodell gibt es einige Studien aus den USA. Dies haben ergeben, dass die Lebenszufriedenheit von Kindern darin überproportional höher ist, als die Lebenszufriedenheit im Einzelresidenzmodell. Insbesondere der drohende Verlust eines Elternteils durch Umgangsverweigerung, die durch ein Einzelresidenzmodell erst möglich wird, wird drastisch verringert.

Wenn man natürlich einen 7 jährigen fragt, wird er das im Abgleich mit seinen Kumpels vielleicht erst mal komisch finden, aber ich glaube auch nicht, dass zB ein 7 jähriger die möglichen Folgen beider Modelle überschauen kann.
Und die vorausgegangene Trennung seiner Eltern fand ja auch erst mal nicht gerade auf seinen Wunsch hin statt.

Man muss auch bedenken, dass im 'Besuchsmodell' tendenziell mehr Wechsel des Aufenthaltes stattfinden, als im Doppelresidenzmodell. Langfristig bieten 2 'Zuhause' mehr gefühlte Sicherheit als ein Verlust eines geliebten Elternteils, der im Einzelresidenzmodell ca 40% der Kinder in Form von Umgangsverhinderung und Kindesmanipulation trifft. Das ist dann wirklich ein sehr schweres Trauma.
Natürlich ist jedes Nachtrennungsmodell für Kinder immer bestenfalls eine Zweitbeste Lösung.


1x zitiertmelden

Deutsches Familienrecht

04.10.2017 um 11:59
Zitat von teardrop.teardrop. schrieb:Vielleicht ist das einfach auch eine Frage der Nachweisbarkeit? Könnte mir vorstellen, dass das einfach ein extrem schwer nachzuweisender Umstand ist, ob ein Vater sich "kümmert" (also, z. B. viel Geld und Zeit investiert, damit die Kinder auch bei ihm gut unterkommen), oder nicht.
Da gebe ich dir Recht. Um das genau feststellen zu können, müssen beide Seiten von einer unabhängigen Person gehört werden. Das bedeutet erheblichen Zeitaufwand.
Zitat von sacredheartsacredheart schrieb:Diese rigide Einteilung 100% Unterhalt oder 0% Unterhalt wird dazu führen, dass die Eltern aus Deinem Beispiel eine gute Chance haben aneinander zu geraten und den Streit zu eskalieren.
Ich habe von der Betreuung gesprochen, nicht vom Unterhalt. Das hatte ich vergessen, sorry. Der Unterhalt wird doch dann angepasst. Beide Elternteile haben jederzeit das Recht über den Unterhalt neu zu verhandeln und gerichtlich festsetzen zu lassen. Somit muss sich ja auch jemand mit der Situation beschäftigen. Unabhängig davon, ob das unsere Gerichte überlastet.
Zitat von sacredheartsacredheart schrieb:Wenn es bei der Nachmittagsbetreuung um die Frage 40% Unterhalt oder 32% Unterhalt gehen würde, wären die Fronten von vorneherein nicht so verhärtet.
Deshalb gibt es ja eine für alle geltende Regelungen, wovon ein Großteil sicherlich abgevespert werden dürfte. Und dafür sind Regelungen da: Dem Großteil der Bevölkerung durch Regelungen Sicherheit zu gewährleisten. Das tut die Düsseldorfer Tabelle. Du wirst das nicht in genauen Prozentzahlen ausrechnen können, das ist nicht machbar. Ich habe dir das oben schon versucht zu erklären, die Grenzen verschwimmen. Du kannst dem Vater, der keine Zeit hat nicht die Betreuung des Kindes durch eine Tagesmutter überlassen, wenn die Kindsmutter aufgrund ihres Berufes Zeit hat.
Zitat von sacredheartsacredheart schrieb:Man muss auch bedenken, dass im 'Besuchsmodell' tendenziell mehr Wechsel des Aufenthaltes stattfinden, als im Doppelresidenzmodell. Langfristig bieten 2 'Zuhause' mehr gefühlte Sicherheit als ein Verlust eines geliebten Elternteils, der im Einzelresidenzmodell ca 40% der Kinder in Form von Umgangsverhinderung und Kindesmanipulation trifft. Das ist dann wirklich ein sehr schweres Trauma.
Natürlich ist jedes Nachtrennungsmodell für Kinder immer bestenfalls eine Zweitbeste Lösung.
Finde ich ganz gefährlich, weil das Kind sich immer hin- und hergerissen fühlen wird. Da wird man nicht viel Sicherheit bieten können. Und das was jetzt schon am Wochenende passiert, dass die Kinder beim anderen Partner andere Regeln oder Freiheiten haben, wird sich ausweiten und die Kinder wissen gar nicht mehr an was sie sich zu halten haben, das führt zu noch mehr Unsicherheit. Wenn sich die Eltern schon nicht bei der Umgangsregelung einig sind, sind es die wenigsten in der Erziehung.


melden

Deutsches Familienrecht

04.10.2017 um 12:50
Zitat von sacredheartsacredheart schrieb:obwohl es doch selbstverständliches Menschrecht jedes Kindes sein sollte, beide Eltern als gleichberechtigte Erzieher wahrnehmen zu können.
Ich bin nicht sicher, ob Du dieses Argument aus Sicht des Kindes oder aus Deiner Sicht bringst.

Wenn sich die Partner nach einer Trennung nicht mehr verstehen, scheitert ein Wechselmodell sowieso, bzw. es ist dann nicht zum Nutzen des Kindes.
Das Wechselmodell funktioniert nur, wenn sich beide Elternteile intensiv absprechen und wenn dies harmonisch geschieht.
Ist das nicht der Fall, leidet das Kind. Das Kind möchte - in der Regel - nicht zwei Leute haben, die unterschiedlich an ihm herumerziehen und wo in einer Woche andere Regeln gelten, als in der nächsten.
Zudem ist es fraglich, ob ein Kind wirklich regelmäßig zwei unterschiedliche "Zuhause" haben möchte. Ich als Erwachsener möchte das eigentlich nicht und Kinder brauchen eher mehr als weniger Stabilität.

Ein Wechselmodell hat also nicht nur Vorteile, es hat auch eine Menge Nachteile. Vor allem, wenn es erzwungen wird.

Unstreitig ist, dass nach einer nicht einvernehmlichen Trennung einer der Partner hinten runter fällt. Denn auch hier ist die Maßgabe das Kindswohl. Und sich mit zwei verstrittenen Elternteilen auseinander setzen zu müssen, ist sicher nichts, das einem Kind nützt.

Und was die genannten Studien an geht, muss man vorsichtig sein. In solche Studien fließt eben alles mit hinein, was sich so trennt. Und wenn in der Gruppe "Doppelresidenz" mehr "vernünftige" Leute drin sind, weil dieses Modell eben auch gewisse soziale Kompetenzen voraus setzt, verzerrt das die Studie.

Meine Meinung ist, dass man sich nach einer Trennung so gut wie möglich vertragen muss, dann klappen auch viele Modelle der gemeinsamen Erziehung.
Aber wenn man quasi nicht miteinander redet, muss man sich auch keine Gedanken zu irgendwelchen Wechselmodellen machen. Dann tut man dem Kind eher einen Gefallen, wenn man nur gelegentlich den Umgang mit ihm pflegt.

Leider erkennen die Parteien das erst, wenn es zu spät ist und reißen vor und während der Trennung Gräben auf, die sie anschließend nicht mehr überwinden können.


melden

Deutsches Familienrecht

05.10.2017 um 14:09
@Lilith101
@kleinundgrün

Eigentlich diente der Thread nicht so sehr dazu, das Doppelresidenzmodell zu erörtern, sondern eben dem Eingangsthema.

Das Einzelresidenzmodell bildet halt die Gesellschaft bestenfalls der 50er oder 60er Jahre ab, Mutti am Herd, Vater in der Fabrik, der den Kindern bei schlechter Laune abends mal einen Vortrag hielt und bei guter Laune sonntags nachmittags mit ihnen in den Zoo ging, bevor er wieder in der Wirtschaft verschwand.

In Wirklichkeit arbeiten heute oft beide, so dass auch die Erziehung beide übernehmen, vor einer Trennung. Und auch da sind Kinder eben schon oft unterschiedlichen Erziehungsvorstellungen ausgesetzt. Das ist also nicht neu.
Nach der Trennung sollen jetzt aber wieder die 50er Jahre aktuell sein? Kann ich nicht nachvollziehen, wo der Vorteil liegt.

Der schlimmstmögliche Nachteil ist der Verlust eines Elternteils durch Trennung. Immerhin 35-40% der Kinder verlieren nach einer Trennung passager oder dauerhaft den Kontakt zum Umgangselternteil, sehr sehr oft durch aktives Einwirken des Betreuungselternteils, der durch die ungleiche Verteilung von Zeit überhaupt erst in die Lage versetzt wird, dies einseitig zu tun. Dies löst bei Kindern ein schweres Trauma aus, dass das Trauma der Trennung noch mal deutlich übersteigt.
Dies kann durch ein Doppelresidenzmodell weitestgehend verhindert werden. Und: Entgegen weitläufiger Meinung wechseln Kinder dadurch ja auch nicht öfter ihren Aufenthaltsort.

Meiner Meinung nach ist das Einzelresidenzmodell eine Falle, die eben eine Schlammschlacht noch vereinfacht:
Da sind zwei Eltern, die beide zunächst mal nicht so gut aufeinander zu sprechen sind, der eine wegen der Trennung, der andere wegen der Trennungsgründe. Einem von beiden gibt das Einzelresidenzmodell nun eine Kalaschnikov in die Hände in Form der Hauptbetreuung, der andere erhält einen Wattebausch in Form von Umgangswochenenden.
Der mit der Kalaschnikov wird geradezu aufgefordert, den Anzug zu drücken. Der mit dem Wattebausch kann Bittebitte sagen, bis ihn die erste Kugel trifft, was dann ja auch in 35-40% zum Schaden der Kinder passiert. Es genügt doch, wenn einer der beiden einer Kommunikation nicht zugänglich ist und ja auch gar nicht zu sein braucht, schließlich hat man eine Waffe. Am Ende schadet es den Kindern massiv.

Die Studien aus den USA sind übrigens 'all in', das heisst hier bekam jeder ein Doppelresidenzmodell, egal ob das nun eine Vorzeigetrennung war oder eben nicht. Und da hatte jetzt keiner eine kalschnikov und keiner einen Wattebausch, sondern beide quasi ein Buttermesser. Das führt dazu, dass beide ihre Waffen nach einer kurzen Zeit der Drohgebährde nicht benutzen.


1x zitiertmelden

Deutsches Familienrecht

05.10.2017 um 15:00
@sacredheart
Das Problem ist kein rechtliches, sondern ein soziales. Für das es nur bedingt gerechte Lösungen geben kann, da in einer Dreierkonstellation oft einer hinten runter fällt.

Du betrachtest vor allem das Verhältnis der beiden Elternteile zueinander bzw. das jeweilige Verhältnis der beiden Elternteile zu dem Kind.

Du betrachtest das Umgangsrecht als eine Art Waffe (was es sicher ist, was aber das Problem nur unzureichend beschreibt) und möchtest nun, dass diese Waffe entschärft wird.
Die Forderung wäre legitim, wenn man nur dieses Verhältnis betrachten würde.

Man merkt es daran, wie das Gesetz ein Auto behandelt, das in die Trennung fällt. Oder eine Wohnung. Oder Geld.
Da muss auf keinen Dritten Rücksicht genommen werden und diese "Waffen" werden dann entschärft.

Aber ein Kind kann nicht so leicht geteilt werden. Weder was die Zeit noch den Ort des Umgangs an geht. Das hat zur Folge, dass eine der Parteien - so ungerecht das für die andere auch sein mag - das Glück hat, die primäre Bezugsperson zu bleiben.
Das hat zur Folge, dass das Kind von dem anderen Elternteil entfremdet wird.

Aber das ist noch immer besser, als wenn es zwischen unversöhnlichen Elternteile zerrieben wird.
Wir reden hier ja von dem Fall, dass die Eltern unfähig sind, miteinander zu kommunizieren. In allen anderen Fällen gibt es dieses Problem nicht.
Aber wenn der Fall eingetreten ist, dann ist ein "Hin und Her", das auf dem Rücken des Kindes ausgetragen wird, für das Kind kein Spaß.

Ich kann Dich voll verstehen. Du siehst das Problem, dass Dir eine Person entfremdet wird, von der Du nicht entfremdet werden willst. Und es ist in Deinen Augen ungerecht, weil Du nichts falsch gemacht hast, diese "Strafe" zu verdienen.
Aber es ist eben keine Strafe, sondern eine Folge des Umstandes, dass man über ein Kind sich nicht wie über eine Sache auseinander setzen kann. Da "gewinnt" das mögliche Risiko eines Schadens für das Kind über Dein unstreitig vorhandenes Recht, eine Beziehung zu ihm zu führen.
Das ist unfair für Dich, aber es ist von zwei Übeln in aller Regel das kleinere.

Und in Deinem fall wäre auch das Doppelresidenzmodell vermutlich ungeeignet. Dieses Modell setzt voraus, dass die Eltern eine gemeinsame Erziehung des Kindes wollen und umsetzen können. Wenn sich die Eltern spinnefeind sind, braucht man dieses Model gar nicht zu erörtern. Denn hier ist die Zusammenarbeit der Eltern essentiell.
Es mag sein, dass manche Eltern über dieses Modell wieder zu einer vernünftigen Basis finden - aber wenn nicht, ist das Kind der Spielball.

Menschlich hast Du in dem Fall die Arschkarte gezogen und Du kannst nur hoffen, später wieder eine Beziehung aufbauen zu können. Aber besser diese Karte ist bei Dir als bei Deinem Kind.
Der einzige Ausweg wäre, eine vernünftige Beziehung zu der Mutter hinzubekommen. Selbst wenn das bedeutet, die eine oder andere Kröte schlucken zu müssen. Das ist schwer, weil ihr euch offensichtlich nicht allzu einvernehmlich getrennt habt und es tiefe Gräben geben wird. Aber die meisten Gräben lassen sich füllen.


melden

Deutsches Familienrecht

05.10.2017 um 15:08
Zitat von sacredheartsacredheart schrieb:Eigentlich diente der Thread nicht so sehr dazu, das Doppelresidenzmodell zu erörtern, sondern eben dem Eingangsthema.
Leider ist das Thema aber so komplex, dass man die Bestandteile nicht außer Acht lassen kann, bzw das zur Diskussion auch dazu gehört. Das Familienrecht an sich ist so ein großes, komplexes Thema, wie alle Rechtsangelegenheiten. Da dein Beispiel am Anfang genau darauf abzielte, habe ich es lediglich aufgegriffen und weitergesponnen.
Zitat von sacredheartsacredheart schrieb:Und auch da sind Kinder eben schon oft unterschiedlichen Erziehungsvorstellungen ausgesetzt.
Nein! Hier muss man unterscheiden: Wenn du einen gemeinsamen Haushalt führst, sind die Strukturen, die Abläufe und auch die Rituale größtenteils dieselben. Wenn du allein einen Haushalt mit Kind führst, so muss das alles angepasst werden. Da der Part, der das Kind allein hat, dann auf niemanden Rücksicht nehmen muss, wählen die meisten den Weg des geringsten Widerstands, was bedeutet, dass das Kind dort deutlich mehr Freiheiten hat. Das hat auch was mit Kompensation des schlechten Gewissens zu tun, dem anderen Elternteil eins reinwürgen (verbieten kann man es ja nicht) es gibt hier so viele Formen und Farben wie es Menschen gibt. Und in einem gemeinsamen Haushalt ist das Ziel, ein harmonisches Leben zu führen. Du kannst diese beiden Sachen nicht miteinander vergleichen.
Zitat von sacredheartsacredheart schrieb:Dies löst bei Kindern ein schweres Trauma aus, dass das Trauma der Trennung noch mal deutlich übersteigt.
Aber nicht bei allen. Und auch hier kommt es auf die Situation an und welche Bindung das Kind zum Elternteil hat, das es nicht so oft sieht. Trauma kann auch dadurch ausgelöst werden, wenn der Vater ständig auf Messebau ist und das Kind wochenlang nicht sieht. Das hat mit einer Trennung an sich nichts zu tun.
Zitat von sacredheartsacredheart schrieb:Und: Entgegen weitläufiger Meinung wechseln Kinder dadurch ja auch nicht öfter ihren Aufenthaltsort.
Ja doch natürlich, wie soll das denn sonst funktionieren? Wenn du ein Modell anstrebst das sagt, eine Woche beim Vater, eine bei der Mutter wechselt es sehr wohl nicht öfter, aber länger den Aufenthaltsort. Und das ist nicht prima.
Zitat von sacredheartsacredheart schrieb:Da sind zwei Eltern, die beide zunächst mal nicht so gut aufeinander zu sprechen sind, der eine wegen der Trennung, der andere wegen der Trennungsgründe. Einem von beiden gibt das Einzelresidenzmodell nun eine Kalaschnikov in die Hände in Form der Hauptbetreuung, der andere erhält einen Wattebausch in Form von Umgangswochenenden.
Der mit der Kalaschnikov wird geradezu aufgefordert, den Anzug zu drücken. Der mit dem Wattebausch kann Bittebitte sagen, bis ihn die erste Kugel trifft, was dann ja auch in 35-40% zum Schaden der Kinder passiert. Es genügt doch, wenn einer der beiden einer Kommunikation nicht zugänglich ist und ja auch gar nicht zu sein braucht, schließlich hat man eine Waffe. Am Ende schadet es den Kindern massiv.
Ich sehe das anders. Denn beide haben hier Druckmittel, der eine mit dem Umgang, der andere mit den Finanzen. Um das ein wenig strukturierter zu machen gibt's das Umgangsrecht und das Unterhaltsrecht, beides wird im Normalfall vorher schriftlich festgelegt. Denn wenn eine alleinerziehende Mutter bemüht ist, den Umgang normal zu regeln, dass das Kind den Vater so oft wie möglich sieht, auf diesen aber kein Verlass ist, dann setzt er sie so unter Druck, dass er ihr keine Infos gibt. Ob er das Kind nimmt, oder nicht, wann er es holt oder nicht nur allein um ihr eins reinzuwürgen und sie nicht planen kann. Und ja die gibts auch.


melden

Deutsches Familienrecht

05.10.2017 um 15:10
@kleinundgrün

Erst mal danke für Deine sehr ausführliche Antwort. Gott sei dank bin ich nicht in dieser Situation oder besser gesagt nicht mehr, weil eben ein erheblicher Druck von außen die Situation entschärft hat. Aber der Gedanke, was beinahe passiert wäre, ist mir Antrieb genug, auf Gefahren hinzuweisen.

Ich finde, Du machst gedanklich einen Fehler, den ich ohne jemals damit konfrontiert zu werden, auch gemacht hätte.

1. Eltern sind sich nicht einfach so spinnefeind. Leider reicht ein Elternteil aus, der eben seinen Hass ausleben möchte. Wenn dieser Elternteil aber auch vom Staat die Mittel dazu in die Hand bekommt, wird das nicht besser. Wenn dann mal die Flügel eines solchen Hassers gestutzt werden, kommt er oder sie auch wieder auf den Boden zurück.

2. Kinder leiden unter dem Totalverlust eines Elternteils massiv und haben oft im Erwachsenenalter ähnliche Probleme wie Opfer sexuellen Missbrauchs. Das kann man nicht einfach wegdiskutieren. Ob dann zwingend ein Doppelresidenzmodell sein muss, ist eine zweite Frage, aber Kontakt zum anderen Elternteil ist wichitg. Er ist schon wichtig für das Kind, um einen Realitätsabgleich zu machen: Wie sind Mama oder Papa wirklich. Zb: ist Papa plötzlich entgegen jahrelanger Erfahrung wirklich ein gemeingefährlicher Fremdenlegionär? Nein, er ist wie immer. Leider wird vielen Kindern dieser Realitätsabgleich nicht ermöglicht.

3. Wenn ein Elternteil derart von Hass und Dummheit erfüllt ist, dass er den Umgang zum anderen Elternteil komplett verhindert, muss dahinter eine schwere Störung liegen, eben weil im handeln eines solchen Elternteils erst recht kein Kindeswohl zum Ausdruck kommt. Und solch eine Elternteil soll jetzt auch noch alleine das Kindeswohl sicher stellen? Eher nicht.


1x zitiertmelden

Deutsches Familienrecht

05.10.2017 um 15:20
@Lilith101

Ich glaube, da liegt eine Verwechslung vor.

Ein schweres Trauma wird nicht durch ein Einzelresidenzmodell erzeugt, wenn das Kind den Umgangselternteil wirklich regelmäßig sehen kann. Das erfolgt nur dann, wenn der Hauptbetreuende den Kontakt zum anderen, oft dem Vater, komplett kappt, um Rache auszuleben, um eben nicht vorausplanen zu müssen oder aufgrund eigener Verlustängste während der Umgangswochenenden. Das kann aber nun mal in einem Einzelresidenzmodell recht leicht passieren und passiert in ca 35-40% aller Fälle. Dann hat der Umgangselternteil auch keinen Wattebausch mehr, er kann nur noch Bittebitte sagen. Ein Hauotbetreuender, der eben nur seinen Hass ausleben möchte, hat in 10-12 Tagen gegenüber 2-4 Tagen die Möglichkeit, den Kindern seinen Hass mit auf den Weg zu geben, da kann man an einem Wochenende kaum gegensteuern.

Wenn der Hauptbetreuende ein Mensch ist, der das Kindeswohl an erste Stelle setzt, passiert das nicht, aber das sind eben auch nur 60-65% der Fälle.
natürlich hat ein Wochenendvater den 'Vorteil' eben im Wesentlichen Wochenenden und Ferien zu haben, die einfach entspannter sind, aber das kann er nun auch nicht ändern.
und für dieses ca 1/3 der Kinder wäre ein Doppelresidenzmodell das geringere Trauma, im Falle von sehr starker Kindesmanipulation durch einen Hauptbetreuer sollte dieser im Prinzip diesen Status verlieren. Wer seinen Kindern nur Hass mit auf den Lebensweg gibt, ist als Elternteil ohnehin wertlos.


1x zitiertmelden