Street Harassment/ Street Molesting
30.01.2013 um 12:11Es gibt kein Kleidungsstück, das einen Mann berechtigt, eine Frau zu belästigen oder zu vergewaltigen.
Die hat doch mitgemacht!http://www.zeit.de/1999/08/199908.jeans-urteil_.xml
Vergewaltigt? Unmöglich, wenn das Opfer Jeans getragen hat. Ein italienisches Urteil
Im Namen des Volkes: Frauen, die Jeans tragen, können nicht vergewaltigt werden. Da haben Sexualverbrecher keine Chance. Da wirken die Hosen von Levi's, von Diesel oder Lee wie Keuschheitsgürtel. Lassen sich nicht vom Leibe ziehen. Es sei denn - das Opfer hilft etwas nach. Und mit der Begründung, diese Möglichkeit sei im vorliegenden Fall nicht völlig von der Hand zu weisen, wird das vorausgegangene Urteil aufgehoben und eine Neuverhandlung angeordnet. Der in der zweiten Instanz verurteilte Täter wird wieder zu einem mutmaßlichen. Und das Opfer - ebenfalls nur noch ein mutmaßliches.
xionlloyd schrieb:Naja, weder Frau, noch Mann muss sich wundern, wenn man mal hinguckt um zu lesen. (Da kann Analphabetismus dann zu Fluch oder Segen werden. Á la: "Ich starre nicht, ich kann nur noch nicht so gut lesen."^^) Sich darüber dann zu beschweren ist in meinen Augen lächerlich.Genau das ist der Punkt.
Thawra schrieb:Nun ja, man muss sich auch einer gewissen Wirkung bewusst sein. Wenn ich als Mann einen V-Ausschnitt bis fast zum Bauchnabel trage (vor einigen Tagen gesehen), dann muss ich auch damit rechnen, aufzufallen.Jo, natürlich. Hingucken muss dann auch erlaubt sein, aber das war's in meinen Augen dann auch. Alles weitere wäre höchstens frei interpretiert "Absicht" des Tragenden.
Tanith22 schrieb:Auffallen wollen bedeutet nicht, mißhandelt werden zu wollen.Wer hat das gesagt?