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Polizei "Nötigung im Amt"

206 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Polizei, Nötigung, Amtsmissbrauch ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Polizei "Nötigung im Amt"

31.12.2012 um 09:17
@Lionmond
schon richtig,2+4.
ich meinte auch,wenn ich arbeite.MP dienst.als zivilbürger siehts etwas anders aus...
@.lucy.
grade muslimische kinder,besonders mädchen haben da sehr grosse probleme.der horror für die.sich ausziehen zu müssen vor anderen.

warum damals so ein aufriss gemacht worden ist,weiss niemand.exempel,oder was?an kindern?mann!


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Polizei "Nötigung im Amt"

31.12.2012 um 09:18
Die Staatsanwaltschaft ermittelt nun wegen des Anfangsverdachts der Nötigung, die Polizei hat sich bei den Schülern und Eltern entschuldigt und interne Ermittlungen eingeleitet.
Zitat aus dem Zeitungsbericht .

Als Elternteil würde ich die entschuldigung nicht annehmen.

Interne ermittlungen.
Da weiß man ja, was das heißt und was dabei rauskommt. :(


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Polizei "Nötigung im Amt"

31.12.2012 um 09:21
@Lionmond

Ich hab nicht Ausländer geschrieben, sondern Kinder ausländischer Herkunft .
Nicht erlaubt ?

Ich weiß wohl, dass man da mit der Bezeichnung vorsichtig sein muß


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Polizei "Nötigung im Amt"

31.12.2012 um 09:29
@trollinger

Sind wir noch besetzt?


@.lucy.

:)


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Polizei "Nötigung im Amt"

31.12.2012 um 09:31
@Lionmond
ich kann nur für mein einsatzgebiet schreiben.in baden-württemberg haben wir hoheitsrecht.über bundeswehr und polizei.ich kann das nächste mal nachfragen.


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Polizei "Nötigung im Amt"

31.12.2012 um 09:36
@trollinger
Stationiert in HD?


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Polizei "Nötigung im Amt"

31.12.2012 um 09:37
@jayjaypg
nee.da ist das hq.ich bin in stuttgart bei us-eucom stationiert.


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Polizei "Nötigung im Amt"

31.12.2012 um 09:40
@trollinger
Zitat von trollingertrollinger schrieb:in baden-württemberg haben wir hoheitsrecht
Ist ja wohl das Letzte ....


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Polizei "Nötigung im Amt"

31.12.2012 um 09:42
@trollinger

In Friedenszeiten ist ein Militärpolizist ausserhalb militärischer Einrichtung einem Zivilbürger überhaupt nicht weisungsberechtigt . Schon garnicht ein Militärpolizist einer ausländischen Streitkraft .


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Polizei "Nötigung im Amt"

31.12.2012 um 09:43
@berlinandi
Der Punkt ist, wir haben keinen Friedensvertrag. Nur Waffenstillstand.


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Polizei "Nötigung im Amt"

31.12.2012 um 09:44
Ach einen 2+4 Vertrag hat es nie gegeben?

Fail.


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Polizei "Nötigung im Amt"

31.12.2012 um 09:45
ich kann nur für mein einsatzgebiet schreiben.in baden-württemberg haben wir hoheitsrecht.über bundeswehr und polizei.ich kann das nächste mal nachfragen.ext
Dann erklär doch mal bitte auf welcher rechtlichen Grundlage du Hoheitsrechte über Bundeswehr und Lndespolizei haben willst .
Der Punkt ist, wir haben keinen Friedensvertrag. Nur Waffenstillstand.

meldenxt
Spätestens mit dem 2+4 Vertrag und dem Einigungsvertrag ist die Bundesrepublik wieder vollsouverän . Also auf welcher rechtlichen Grundlage will ein MP mirgegenüber weisungsberechtigt sein . Erklär mal .


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Polizei "Nötigung im Amt"

31.12.2012 um 09:50
Anstatt eines Friedensvertrages

Die Annahme des Zwei-plus-Vier-Vertrages war Voraussetzung der Vier Mächte zu deren Zustimmung zur deutschen vollständigen[25] Souveränität, da ein Friedensvertrag nach dem Zweiten Weltkrieg nicht abgeschlossen wurde und auch seither „weder geplant ist noch Sinn machte“.[26] Denn ein Friedensvertrag ist völkerrechtlich nicht die einzige Möglichkeit der Kriegsbeendigung. Diese kann auch durch einseitige Erklärungen,[27] gestufte Teilregelungen oder schlicht durch faktische Wiederaufnahme der friedlichen Beziehungen erfolgen.[28] Das bestehende Einverständnis findet sich im übertragenen Sinne in der Sprachregelung anstatt eines Friedensvertrages wieder; diese wurde auch getroffen, um „u. a. eventuell noch nicht erledigte[n] Reparationsforderungen einzelner Drittstaaten“[29] nicht nachkommen zu müssen. Es „hätte zwangsläufig alle früheren Kriegsgegner des Deutschen Reiches als potentielle Vertragspartner auf den Plan gerufen […]“,[29] woran aber „[w]eder die Vier Mächte noch die beiden deutschen Staaten […] ein Interesse [haben konnten]“.[29] Diese Frage „kann materiell als erledigt betrachtet werden, nachdem bereits 1953 Polen und die Sowjetunion ihren Verzicht erklärt haben.“[26] Bei der Londoner Schuldenkonferenz war festgelegt worden, dass alle Reparationsforderungen nach einem Friedensvertrag ausgehandelt würden. Zudem war besonders für die Bundesrepublik der Begriff des Friedensvertrages seit dem Versailler Vertrag negativ besetzt und war nicht zuletzt auch angesichts der Zeit, die seit Ende des Zweiten Weltkriegs vergangen war – er sei „vielfach als ‚anachronistisch‘ empfunden“ worden[30] –, und der veränderten politischen Realität nicht angemessen.
„Die Siegermächte haben einseitig Reparationen entnommen, die insgesamt gesehen ein Mehrfaches des von der Potsdamer Konferenz ursprünglich in Aussicht genommenen Gesamtumfangs ausmachen. […] Die Bundesregierung hat den Zwei-plus-Vier-Vertrag in dem Verständnis abgeschlossen, dass damit auch die Reparationsfrage endgültig erledigt ist. Der Vertrag sieht keine weiteren Reparationen vor.“[31]

Am 15. März 1991 wurde die Nachkriegsordnung endgültig beseitigt. „Für den ‚2+4‘-Prozess [konnte] nur das Wiedervereinigungsmodell der Teilordnungslehre, aufbauend auf der rechtlichen Gleichordnung von Bundesrepublik und DDR, in Betracht kommen […]. Dies schließt die rechtliche Identität des vereinten Deutschlands mit der (alten) Bundesrepublik Deutschland und mit dem Deutschen Reich nicht aus […].“[32] Die Forderung nach einem Friedensvertrag ist daher im besten Wortsinn „historisch überholt“; die Vielzahl erheblich stärkerer völkerrechtlicher Vertragsbindungen sichert, dass die Mitgliedstaaten in Frieden zueinander stehen, wie z. B. innerhalb der NATO oder in der EU. „Außerdem wird sowohl im amtlichen Titel des Vertrages als auch in Absatz 12 der Präambel der ‚abschließende‘ Charakter des Vertrages in bezug auf Deutschland betont. […] Der Zwei-plus-vier-Vertrag ersetzt damit kraft seines auf mehr als Frieden gerichteten Inhalts jeden Friedensvertrag mit den Kriegsgegnern.“[26]

„Die mir nicht unwillkommene Debatte nutzte ich dazu, das stillschweigende Einverständnis der Vier, es werde keinen Friedensvertrag und keine friedensvertragsähnliche Regelung mehr geben, offenkundig zu machen: »Die Bundesregierung schließt sich der Erklärung der vier Mächte an und stellt dazu fest, daß die in der Erklärung der vier Mächte erwähnten Ereignisse und Umstände nicht eintreten werden, nämlich daß ein Friedensvertrag oder eine friedensvertragsähnliche Regelung nicht beabsichtigt sind.«
Für das Protokoll erklärte der französische Außenminister, der den Vorsitz führte: »Ich stelle Konsens fest.« Damit war einvernehmlich niedergelegt, daß weder das Potsdamer Abkommen noch die Pariser Verträge der alten Bundesrepublik mit den drei Westmächten in Zukunft als Grundlage für die Forderung nach einem Friedensvertrag dienen konnten. Die Forderung nach einem Friedensvertrag konnte also definitiv nicht mehr erhoben werden – damit war uns auch die Sorge vor unübersehbaren Reparationsforderungen von den Schultern genommen. Es wurde besiegelt, was Dieter Kastrup auf Beamtenebene[33] schon durchgesetzt hatte.“

– Hans-Dietrich Genscher, Bundesminister des Auswärtigen a.D.: Erinnerungen. Siedler, Berlin 1995, S. 846

Der Zwei-plus-Vier-Vertrag wird heute als „Meisterwerk der Diplomatie“ gewürdigt und ist 2011 von der UNESCO in das Programm „Memory of the World“ aufgenommen worden. Er zählt damit zum Weltdokumentenerbe.[34] Ein Faksimile befindet sich im Genscher-Haus in Halle (Saale).

Aus Wiki


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Polizei "Nötigung im Amt"

31.12.2012 um 09:54
Richtig , mit dem 2+4 Vertrag wurde die vollständige Souveränität der Bundesrepublik festgestellt .
Der 2+4 Vertrag wird als "Friedensvertrag" angesehen ( siehe dazu u.a.
Wiki ) .

@jayjaypg


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Polizei "Nötigung im Amt"

31.12.2012 um 09:57
@berlinandi
Ich steh gerade auch etwas auf dem Schlauch. Hab in Heidelberg studiert, und da hat es auch jeder so gesehen, dass die amerikanische MP deutschen Zivilisten gegenüber weisungsbefugt ist, die deutsche Polizei nicht aber amerikanischen MPs. Wurde auch so gehandhabt.
@trollinger
Frag mal deine Vorgesetzten nach der juristischen Legitimation.


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Polizei "Nötigung im Amt"

31.12.2012 um 09:59
@jayjaypg
Also in Heidelberg rufen die amerikanischen MPs meiner Erfahrung nach die Polizei, wenn sie die Personenkontrolle von jemandem haben wollen, der an der Kaserne zu lange an ihrem Zaun stand ^^.


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Polizei "Nötigung im Amt"

31.12.2012 um 10:03
TexeIch steh gerade auch etwas auf dem Schlauch. Hab in Heidelberg studiert, und da hat es auch jeder so gesehen, dass die amerikanische MP deutschen Zivilisten gegenüber weisungsbefugt ist, die deutsche Polizei nicht aber amerikanischen MPs. Wurde auch so gehandhabt.
@trollingert
In Heidelberg wird die MP von deutschen Feldjägeroffizieren geführt . Also auf welcher rechtlichen Grundlage hin sollte die MP mir gegenüber als Zivilisten ausserhalb von millitärischen Gelände weisungsbefugt sein ?

@jayjaypg


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Polizei "Nötigung im Amt"

31.12.2012 um 10:04
@berlinandi
Frag ich mich ja auch. Hab das zwar nie selbst erlebt, wurde aber von allen erzählt.


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Polizei "Nötigung im Amt"

31.12.2012 um 10:08
@jayjaypg

Die können mir gegenüber ausserhalb ihrer "militärischen Einrichtungen " lediglich das sogenannte "Jedermannsrecht" ausüben , mehr nicht . US-Bürgern gegenüber sieht das schon anders aus .


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Polizei "Nötigung im Amt"

31.12.2012 um 10:09
In BaWü halte ich Vieles für möglich ... :(


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