Polizei "Nötigung im Amt"
31.12.2012 um 08:00@tic
dasewige schrieb: ach wenn es nicht so schlimm ist, kann man ja noch einen schritt weiter gehen!daraufhin meine Aussage:
jayjaypg schrieb:Es geht juristisch darum, ob es Ermessensmißbrauch ist. Das würde ich nicht so sehen. Einen Schritt weiter zu gehen als nötig ist es schon. Deshalb ist deine Hauptaussage falsch.