Handwerker, ehrlich oder nicht?
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Handwerker, ehrlich oder nicht?
06.12.2012 um 22:54alasdair schrieb:Wie gesagt er hat alles berechnet, Anfahrt zu uns OK, Fahrt zum GH weil er die Teile nicht dabei hatte nicht OK.Kommt immer drauf an ob man vorher schon wissen hätte können, das man das Teil benötigt.
Handwerker, ehrlich oder nicht?
07.12.2012 um 05:10@insideman
@alasdair
Oft sind die Fehlerbeschreibungen das Kunden so ungenau das man gar nicht alle eventuell benötigten teile dabei haben könnte. besonders wenn es sich um besonders hochwertige und teure Teile handelt. So etwas hat man meist nicht einmal in der Firma auf Lager sondern holt es bei Bedarf beim Großhändler oder lässt es sich liefern. Daher wird es bei uns in der Firma so gehandhabt das ein Meister oder ein erfahrener Monteur sich vorher die Sache ansieht um den Auftrag zu konkretisieren.
Wenn es sich allerdings um ein banales Kleinteil oder etwas das im Lager ist handelt so ist eine solche Handlungsweise nicht entschuldbar.
@alasdair
Oft sind die Fehlerbeschreibungen das Kunden so ungenau das man gar nicht alle eventuell benötigten teile dabei haben könnte. besonders wenn es sich um besonders hochwertige und teure Teile handelt. So etwas hat man meist nicht einmal in der Firma auf Lager sondern holt es bei Bedarf beim Großhändler oder lässt es sich liefern. Daher wird es bei uns in der Firma so gehandhabt das ein Meister oder ein erfahrener Monteur sich vorher die Sache ansieht um den Auftrag zu konkretisieren.
Wenn es sich allerdings um ein banales Kleinteil oder etwas das im Lager ist handelt so ist eine solche Handlungsweise nicht entschuldbar.
Handwerker, ehrlich oder nicht?
07.12.2012 um 08:00insideman schrieb:Kommt immer drauf an ob man vorher schon wissen hätte können, das man das Teil benötigt.Das hat er gewußt, weil er 3 Tage vorher sich die "Geschichte" angeschaut hat... Seine Aussage war: "Die Fittinge habe ich immer im Auto"
@Anja-Andrea
Naja teuer war das Teil nicht, es handelte sich um einen DN14 Kufperrohrfitting (Bogen).
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07.12.2012 um 08:55@alasdair
Das scheint mir ein ganz ähnlich gelagerter Fall zu sein, wie bei mir: Stundenschinderei oder anders ausgedrückt: Zeitbetrug.
Bei meinem Arbeitgeber ist das zurecht ein Kündigungsgrund.
Gut, dass du dich wehrst.
Hast du bei Abnahme den Zettel unterschrieben, auf dem Zeit und Leistungen am Schluss immer quittiert werden müssen?
Das scheint mir ein ganz ähnlich gelagerter Fall zu sein, wie bei mir: Stundenschinderei oder anders ausgedrückt: Zeitbetrug.
Bei meinem Arbeitgeber ist das zurecht ein Kündigungsgrund.
Gut, dass du dich wehrst.
Hast du bei Abnahme den Zettel unterschrieben, auf dem Zeit und Leistungen am Schluss immer quittiert werden müssen?
Handwerker, ehrlich oder nicht?
07.12.2012 um 09:36@alasdair
@AllmySpott
Der unterschriebene Stundenzettel muss erstmal nicht viel bedeuten, geht allerdings immer mit einer Verschlechterung der Ausgangslage bei Nachverhandlungen einher.
Bei reinem Werkvertrag bestätigt ein Stundenzettel lediglich die Anwesenheit, führt allerdings nicht zur Abnahme des Gewerkes (es sei den es stünde explizit dabei) und schon gar nicht zur Anerkennung der Stunden - diese werden beim Werkvertrag idR ohnehin nicht extra vergütet, da bei einem Werkvertrag eine Leistung geschuldet wird, nicht aber der Zeitaufwand.
Bei einem Dienstvertrag (um einen solchen handelt es sich aller Wahrscheinlichkeit nach) ist die Unterschrift zwar auch keine uneingeschränkte Anerkennung der Stunden, allerdings zählt so ein unterzeichneter Stundenzettel als starkes Indiz, welches für die Anerkennung derselben spricht.
Im Falle eines Rechtsstreites kommt man da in Ermangelung gegenteiliger Indizien nur mit einem Sachverständigengutachten heraus.
Ergo: auch wenn die Unterschrift keine direkten Rechtsfolgen mit sich bringt, so führt sie idR doch aber zu indirekten Rechtsfolgen. Aus diesem Grund wird das ja auch so gehandhabt. Man sollte, gerade als Privater selbstverständlich immer ganz genau überprüfen was man da unterschreibt.
In diesem Fall, unter Annahme es handelt sich um einen Dienstvertrag und der weiteren Annahme dass die Stunden vorbehaltlos abgezeichnet wurden, hat der Handwerker aufgrund seines Besichtigung wohl kein Anrecht auf Vergütung der Besorgungsfahrt. Allerdings kann er seinen Besichtigungstermin samt Anfahrt berechnen, es sei denn dieser war ausdrücklich für den Kunden kostenfrei ( nicht unverbindlich, das wird gern verwechselt!). Ob das dann unterm Strich günstiger wird wage ich mal zu bezweifeln.
Da hilft nur das persönliche Gespräch mit Ziel einer einvernehmlichen Lösung. Manche versuchen einfach mal ihr Glück und zeigen sich bei Gegenwind schnell gesprächs- und kompromissbereit.
@AllmySpott
Der unterschriebene Stundenzettel muss erstmal nicht viel bedeuten, geht allerdings immer mit einer Verschlechterung der Ausgangslage bei Nachverhandlungen einher.
Bei reinem Werkvertrag bestätigt ein Stundenzettel lediglich die Anwesenheit, führt allerdings nicht zur Abnahme des Gewerkes (es sei den es stünde explizit dabei) und schon gar nicht zur Anerkennung der Stunden - diese werden beim Werkvertrag idR ohnehin nicht extra vergütet, da bei einem Werkvertrag eine Leistung geschuldet wird, nicht aber der Zeitaufwand.
Bei einem Dienstvertrag (um einen solchen handelt es sich aller Wahrscheinlichkeit nach) ist die Unterschrift zwar auch keine uneingeschränkte Anerkennung der Stunden, allerdings zählt so ein unterzeichneter Stundenzettel als starkes Indiz, welches für die Anerkennung derselben spricht.
Im Falle eines Rechtsstreites kommt man da in Ermangelung gegenteiliger Indizien nur mit einem Sachverständigengutachten heraus.
Ergo: auch wenn die Unterschrift keine direkten Rechtsfolgen mit sich bringt, so führt sie idR doch aber zu indirekten Rechtsfolgen. Aus diesem Grund wird das ja auch so gehandhabt. Man sollte, gerade als Privater selbstverständlich immer ganz genau überprüfen was man da unterschreibt.
In diesem Fall, unter Annahme es handelt sich um einen Dienstvertrag und der weiteren Annahme dass die Stunden vorbehaltlos abgezeichnet wurden, hat der Handwerker aufgrund seines Besichtigung wohl kein Anrecht auf Vergütung der Besorgungsfahrt. Allerdings kann er seinen Besichtigungstermin samt Anfahrt berechnen, es sei denn dieser war ausdrücklich für den Kunden kostenfrei ( nicht unverbindlich, das wird gern verwechselt!). Ob das dann unterm Strich günstiger wird wage ich mal zu bezweifeln.
Da hilft nur das persönliche Gespräch mit Ziel einer einvernehmlichen Lösung. Manche versuchen einfach mal ihr Glück und zeigen sich bei Gegenwind schnell gesprächs- und kompromissbereit.
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07.12.2012 um 17:13@WüC
AGB´s bei b2c Geschäften die zu Ungunsten des c (Kunden) gehen sind nichtig.Nicht aus Besserwisserei, sondern damit hier niemand glaubt, er könne die ihm durch einen Unternehmer (wie z.B. ein Handwerker) gestellten AGB einfach ignorieren, hake ich mich kurz ein: Das ist falsch. Es liegt in der Natur der Sache, dass AGB den Verwender begünstigen und den, dem sie gestellt werden, belasten. Würde die Behauptung stimmen, dann könnte ein Unternehmer bei Verbraucherverträgen praktisch keine AGB mehr einbeziehen. Dem ist aber nicht so. Bei AGB in b2c-Verträgen sind zwar eine strenge Einbeziehungs- und eine Inhaltskontrolle vorzunehmen, aber eben nur nach Maßgabe der 305ff BGB. Und dort steht nirgendwo etwas davon, dass AGB nicht zu Ungunsten des Kunden ausfallen dürften. Das tun sie nämlich üblicherweise und ist in vielen Fällen auch zulässig.
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07.12.2012 um 17:15allmotlEY schrieb:Hast du bei Abnahme den Zettel unterschrieben, auf dem Zeit und Leistungen am Schluss immer quittiert werden müssen?Unterschrieben schon... wie aber @WüC schon schreibt hat dieser erstmal wenig Aussagekraft.
Auf diesem war nur die An- und Abfahrt zur Arbeitsstätte aufgeführt nicht aber die Fahrt zum GH.
Ebebfalls sehen wir nicht ein die Arbeitszeit des 2 Handwerkers zu zahlen, der auf seinen Kollegen der zum GH unterwegs war, gewartet hat. Hätte er was gemacht dann OK, dieser Stand aber im Hof und rauchte eine Zigaretten nach der anderen.
Die Wartezeit war dann aber auf der Rechnung!
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07.12.2012 um 17:30@Smoover
Ich ging von der Annahme aus, dass mit "zu Ungunsten des Kunden" eine unzulässiger Risikoübertrag gemeint war (so hab ich das noch im Kopf)
Besser müsste es lauten:
AGBs die zu zu Ungunsten des Kunden gehen, indem sie gesetzliche Pflichten des ausführenden Unternehmens unzulässigerweise auf den Kunden übertragen, sind nichtig.
Oder nochmal anders ausgedrückt:
AGBs dürften niemals geltendes Recht beugen oder gar brechen.
Alles andere obliegt der Vertragsfreiheit. Wem es nicht passt sollte nicht einwilligen.
Smoover schrieb:Nicht aus Besserwisserei, sondern damit hier niemand glaubt, er könne die ihm durch einen Unternehmer (wie z.B. ein Handwerker) gestellten AGB einfach ignorieren, hake ich mich kurz ein: Das ist falsch. Es liegt in der Natur der Sache, dass AGB den Verwender begünstigen und den, dem sie gestellt werden, belasten. Würde die Behauptung stimmen, dann könnte ein Unternehmer bei Verbraucherverträgen praktisch keine AGB mehr einbeziehen. Dem ist aber nicht so. Bei AGB in b2c-Verträgen sind zwar eine strenge Einbeziehungs- und eine Inhaltskontrolle vorzunehmen, aber eben nur nach Maßgabe der 305ff BGB. Und dort steht nirgendwo etwas davon, dass AGB nicht zu Ungunsten des Kunden ausfallen dürften. Das tun sie nämlich üblicherweise und ist in vielen Fällen auch zulässig.Ja das stimmt.
Ich ging von der Annahme aus, dass mit "zu Ungunsten des Kunden" eine unzulässiger Risikoübertrag gemeint war (so hab ich das noch im Kopf)
Besser müsste es lauten:
AGBs die zu zu Ungunsten des Kunden gehen, indem sie gesetzliche Pflichten des ausführenden Unternehmens unzulässigerweise auf den Kunden übertragen, sind nichtig.
Oder nochmal anders ausgedrückt:
AGBs dürften niemals geltendes Recht beugen oder gar brechen.
Alles andere obliegt der Vertragsfreiheit. Wem es nicht passt sollte nicht einwilligen.
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07.12.2012 um 17:38@WüC
Sprich: Auch Unternehmer dürfen durch AGB ihre Rechtsposition verbessern, indem sie Verbrauchern vom dispositiven Recht abweichende Klauseln stellen. Innerhalb der Grenzen der §§ 307-309 und unter Beachtung der Vorschriften über die Einbeziehung und Auslegung.
Ich will das jetzt nicht groß vertiefen, wollte es nur gerade klarstellen, damit niemand auf die Idee kommt, AGB eines Unternehmers in die Tonne zu werfen. Das geht nämlich leider nicht, ansonsten könnten auch Unternehmen wie amazon nicht den Klauselkatalog stellen, dessen Kenntnisnahme man bei der Bestellung immer bestätigen muss.
habe-fertig schrieb:AGBs dürften niemals geltendes Recht beugen oder gar brechen.Dispositives Gesetzesrecht kann aber durchaus abbedungen werden. Um nichts anderes geht es ja bei AGB in erster Linie.
Sprich: Auch Unternehmer dürfen durch AGB ihre Rechtsposition verbessern, indem sie Verbrauchern vom dispositiven Recht abweichende Klauseln stellen. Innerhalb der Grenzen der §§ 307-309 und unter Beachtung der Vorschriften über die Einbeziehung und Auslegung.
Ich will das jetzt nicht groß vertiefen, wollte es nur gerade klarstellen, damit niemand auf die Idee kommt, AGB eines Unternehmers in die Tonne zu werfen. Das geht nämlich leider nicht, ansonsten könnten auch Unternehmen wie amazon nicht den Klauselkatalog stellen, dessen Kenntnisnahme man bei der Bestellung immer bestätigen muss.
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07.12.2012 um 18:00alasdair schrieb: DN14 KufperrohrfittingIch sach mal so, das ist auf jeden Fall Bestellware. DN14, also ein Cu-Rohr mit 16mm Außendurchmesser ist kein handelsübliches Maß, auch wenn es das tatsächlich gibt, jedoch meines Wissens nur für Sicherheitsleitungen, damit da nicht einfach jemand was dranbasteln kann. Ich hab das aber schonmal gemacht, indem ich da solange dran rumgefeilt habe, bis ein 15er Fitting drauf gepasst hat.
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07.12.2012 um 18:08@rmendler
Ist doch aber nicht mein Problem....dann hätte er vor einigen Jahren besser in der Berufsschule aufpassen sollen als das Thema Schieblehre auf dem Stundenplan stand oder wissen was er tagtäglich in seinem Auto spazieren fährt.
Du sagst Bestellware....wo beim GH? Der Heizungsbauer hat diesen Fitting aber bekommen.
Komisch war, dass ihm nur ein Fitting gefehlt hat!!
Ist doch aber nicht mein Problem....dann hätte er vor einigen Jahren besser in der Berufsschule aufpassen sollen als das Thema Schieblehre auf dem Stundenplan stand oder wissen was er tagtäglich in seinem Auto spazieren fährt.
Du sagst Bestellware....wo beim GH? Der Heizungsbauer hat diesen Fitting aber bekommen.
Komisch war, dass ihm nur ein Fitting gefehlt hat!!
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07.12.2012 um 18:18@alasdair
Die Sache ist die, du hast dir etwas falsch gemerkt. Entweder war es ein DN12, also 15er oder ein DN15, also 18er Fitting. Nix 14. Privatkunden...
Natürlich isses nicht dein Problem. Und wenn er sich das vorher angeschaut hat, sollte er schon ein paar passende Teile vorher einkaufen gehen.
Die Sache ist die, du hast dir etwas falsch gemerkt. Entweder war es ein DN12, also 15er oder ein DN15, also 18er Fitting. Nix 14. Privatkunden...
Natürlich isses nicht dein Problem. Und wenn er sich das vorher angeschaut hat, sollte er schon ein paar passende Teile vorher einkaufen gehen.
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07.12.2012 um 18:32@rmendler
In erster Linie was heißt hier Privatkunde?
Fakt ist wenn er hier ist um sich die ganze Sache anzuschauen, erwarte ich, dass er zum Montagetermin mit dem richtigen Material vor der Tür steht und dann ist es "Wurst" ob DN 14 oder DN15.
Es wäre genauso wenn ich in den Außendienst fahren würde; ohne Auto!
Vielleicht ist es im Endeffekt DN15 und er hatte den Fitting im Auto und nur einen Grund gesucht hat um die Rechnung in die Höhe treiben zu können in dem er nochmal unterwegs war.
Ich könnte jetzt nachmessen gehen, aber dazu habe ich einfach keine Lust!!!
In erster Linie was heißt hier Privatkunde?
Fakt ist wenn er hier ist um sich die ganze Sache anzuschauen, erwarte ich, dass er zum Montagetermin mit dem richtigen Material vor der Tür steht und dann ist es "Wurst" ob DN 14 oder DN15.
Es wäre genauso wenn ich in den Außendienst fahren würde; ohne Auto!
Vielleicht ist es im Endeffekt DN15 und er hatte den Fitting im Auto und nur einen Grund gesucht hat um die Rechnung in die Höhe treiben zu können in dem er nochmal unterwegs war.
Ich könnte jetzt nachmessen gehen, aber dazu habe ich einfach keine Lust!!!
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07.12.2012 um 18:56@alasdair
Das wäre arg unverschämt von diesem Handwerker.... es fällt mir echt schwer zu glauben, das jemand diese Dreistigkeit an den Tag legen würde. Natürlich kann ich sowas nicht ausschließen.
Aufgrund der Unschuldsvermutung - kann es sein, das er evtl. nur einen Bogen im Vorfeld gekauft hat (ich sehe es zuweilen selbst beim Großhandel, das sich die Handwerker gerade im Privatkundenbereich jeden Kauf von zusätzlichem Material überlegen), und dann aufgrund einer unverhergesehenen Reparaturkomplikation noch einen zweiten Bogen benötigte? Im Aufmaß müssten ja dann zwei Bögen ausgewiesen sein, theoretisch.
Das wäre arg unverschämt von diesem Handwerker.... es fällt mir echt schwer zu glauben, das jemand diese Dreistigkeit an den Tag legen würde. Natürlich kann ich sowas nicht ausschließen.
Aufgrund der Unschuldsvermutung - kann es sein, das er evtl. nur einen Bogen im Vorfeld gekauft hat (ich sehe es zuweilen selbst beim Großhandel, das sich die Handwerker gerade im Privatkundenbereich jeden Kauf von zusätzlichem Material überlegen), und dann aufgrund einer unverhergesehenen Reparaturkomplikation noch einen zweiten Bogen benötigte? Im Aufmaß müssten ja dann zwei Bögen ausgewiesen sein, theoretisch.
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07.12.2012 um 19:20@rmendler
Es hat mir keine Ruhe gelassen, auf der Rechnung sind DN14 CU-Rohr Fittings ausgewiesen, habe jetzt nachgemessen und schau da, das Rohr hat einen DA von 21,3 mm also DN15.
Also alles nur Fake vom Handwerker... mal schauen was er am Montag dazu sagt.
Es hat mir keine Ruhe gelassen, auf der Rechnung sind DN14 CU-Rohr Fittings ausgewiesen, habe jetzt nachgemessen und schau da, das Rohr hat einen DA von 21,3 mm also DN15.
Also alles nur Fake vom Handwerker... mal schauen was er am Montag dazu sagt.
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07.12.2012 um 19:45Smoover schrieb:Sprich: Auch Unternehmer dürfen durch AGB ihre Rechtsposition verbessern, indem sie Verbrauchern vom dispositiven Recht abweichende Klauseln stellen.Heißt das, dass ich bedingungslos in sie einwillige, wenn ich unterschreibe?
Oder kann ich mich von einzelnen Positionen, die mich als Kunden unangemessen benachteiligen, handschriftlich auf der Auftragsbetätigungs-Rückantwort distanzieren?
Handwerker, ehrlich oder nicht?
07.12.2012 um 19:46@alasdair
mmh, das verblüfft mich jetze doch.
Dieses Maß, also 21,3mm, klingt nach 1/2"-Rohr-Außenmaß, also Stahlrohr. Im normalen Cu-Rohr-Bereich ist das mir unbekannt, da wäre es außen 22mm, also DN20... sehr kurios...
edit: wäre es möglich, das es sich um Rotguß/Messing-Rohrnippel handelt?
mmh, das verblüfft mich jetze doch.
Dieses Maß, also 21,3mm, klingt nach 1/2"-Rohr-Außenmaß, also Stahlrohr. Im normalen Cu-Rohr-Bereich ist das mir unbekannt, da wäre es außen 22mm, also DN20... sehr kurios...
edit: wäre es möglich, das es sich um Rotguß/Messing-Rohrnippel handelt?
Handwerker, ehrlich oder nicht?
07.12.2012 um 19:50@alasdair
du hast mein Interesse geweckt... ich würde dich ja am liebsten bitten, mal ein Foto der Reparaturstelle zu posten....
du hast mein Interesse geweckt... ich würde dich ja am liebsten bitten, mal ein Foto der Reparaturstelle zu posten....