insideman schrieb:Gewisse Arbeiten sind anders doch gar nicht zu erledigen.
Das ist völlig richtig und bestreite ich auch gar nicht. Dennoch werden von Handwerkern sehr gerne Aufträge in Regieleistung verkauft die ohne weiteres kalkulierbar und anzubieten sind.
Die Gründe hierfür sind simpel:
Das unternehmerische Risiko wird voll auf den Kunden abgewälzt, Gefahren von Kalkulationsirrtümern somit gänzlich ausgeschlossen.
Angebotsvergleiche sind nicht (oder nur eingeschränkt) möglich, da weder eine konkrete Leistungsbeschreibung noch ein vergleichbarer Preis vorliegt.
Fehlendes, klar definiertes LV eröffnet "ungeahnte Möglichkeiten".
Nein, ich will damit keineswegs behaupten, dass die Mehrzahl der Handwerker(firmen) Lauselümmel wären. Im Gegenteil. Handwerker sind meist recht ehrliche Häute, die ihr Geld mit Arbeit verdienen (wollen) und nicht mit Tricksereien
(1)(Bei reinen Dienstleistern unterschreib ich das aber nicht)
Ein ständig wiederkehrendes Problem bei B2C Verträgen sind mangelnde Kenntnisse des Vertragsrechtes beiderseits, beim Kunden kommt idR noch mangelnde techn. Fachkenntnis hinzu.
insideman schrieb:DAS ist nämlich wirklich nicht kontrollierbar.
Kontrollierbar nicht (außer man stellt sich wie ich gern nebenhin), sehrwohl aber steuerbar. Das ist nur eine Frage der richtigen Beauftragung.
Wenn man der Werkstatt einen Auftrag für "1Stück Kundendienst" gibt kann man böse auf die Nase fallen. (Naja eigentlich auch nicht. Da gibt es die 10 - 15% Grenze aus dem Richterrecht)
Beauftragt man aber nur die beschriebene Leistung aus einer schriftlich vorliegenden Kostenkalkulation, ist die Werkstatt verpflichtet sich über unvorhergesehene Mehrleistungen eine weitere Beauftragung geben zu lassen. Ohne eine solche Beauftragung ist es Risiko der Werkstatt Mehrleistungen auszuführen, da sie nur ein Anrecht auf Erstattung haben, insofern die Mehrleistung
nachweislich unvorhersehbar und zwingend notwendig war (beispielsweise um höhere Eventualkosten zu vermeiden).
Stellt sich der Kunde in so einem Fall quer, sind solche Kosten nur über ein Urteil einzutreiben und da scheitert es idR an der Nachweisbarkeit.
insideman schrieb:Weder wie lange oder wer gerade daran gearbeitet hat.
Ist ja mal grad egal wie und wie lange daran gearbeitet wurde. Man beauftragt und zahlt idR eine Leistung und nicht den Zeitaufwand.
Außer bei Regieleistung, aber da unterscheidet sich die Problemstellung bei Werkstätten nicht von der bei Handwerkern o.ä.
@Anja-Andrea Anja-Andrea schrieb:und drittens muß ich in der Firma Material aus dem Lager holen und aufladen und ich muß auch wieder zurück!
Das ist keine Fahrzeit. Stellst du diese Tätigkeiten unter Fahrzeit in Rechnung brauchst du dich nicht wundern wenn das einfach ersatzlos gestrichen wird. Bei 5 Minuten Rüst- und Ladezeit ist das natürlich pillepalle, aber es gibt ja auch Firmen die ganze LKWs beladen ehe sie zum Kunden düsen. Da gehen auch gern mal 12 - 15 Arbeitsstunden drauf. (zB sperrige Bauteile wie im Stahlbau oder Stahlbetonbau o.ä üblich)
Anja-Andrea schrieb:Und was das Zeitschinden angeht, wenn man so eine präzise Beschreibung eines Fehlers bekommt:
Da geht die Steckdose manchmal nicht und der FI fliegt raus, aber manchmal geht das eben doch wochenlang und dann fliegt der FI ein paarmal hintereinander raus."
Klar, mit so einer Fehlereingrenzung ist der Handwerker aufgeschmissen. Da der Kunde idR auch keine Ahnung von der Materie hat (dennoch gern alles besser weiß
;) ) hält er die folgenden Suchaktionen auch gern mal für Bauernfängerei. Ist bekannt. Da muss der Dienstleister durch, den Kunden kann man sich zwar schon aussuchen, nicht aber erziehen.
_______
(1)Würden Handwerker und Dienstleister lieber mit Tricksereien anstatt mir ehrlicher Arbeit verdienen wollen, dann wären die alle deutlich fitter was Vertragsrecht BGB, HGB und VOB angeht. Die könnten die Kunden auf ganz legale Art und Weise "rollen" wenn sie nur wollten, aber meist wollen die Firmen von so langweiligen Gesetzeskram gar nicht viel wissen und konzentrieren sich lieber auf ihre Arbeit (Ausnahmen bestätigen wie immer diese Regel)