nairobi schrieb:Wie aber will man das in "Rechnung" stellen? Das kann man gar nicht. Und der Nachweis dürfte auch nicht einfach zu führen sein.
Ich meine (!) bereits von verfahren gegen "Mobber" in den USA gelesen zu haben bei denen eine Person Suizid begangen hat .
Hier in Deutschland könnte man über üble Nachrede , Beleidigung , Verletzung des Höchstpersönlichen Lebensraumes jeweils mit Todesfolge sprechen.
Gerade in heutigen Zeiten in denen Cyber Mobbing ein großes Thema ist , lässt sich so etwas ja recht gut - auch im Nachhinein - belegen.
Kosten welche in Rechnung gestellt werden können sind zb. für die Tatortreinigung , die PSU von Einsatzkräften , die Krieseninterventionsbetreuung von auffindenden Personen etc. - ob das Moralisch richtig ist sollte sich jeder selber fragen. Die angehörigen sind normalerweise belastet genug.
Auch hier nochmal zur Klarstellung da ein sehr häufiges Thema bei welchem viele Menschen verunsichert sind: Rettungs und Polizeieinsätze werden in Deutschland grundsätzlich nur in Rechnung gestellt wenn diese bewusst (!) und Böswillig provoziert werden . Bestes Beispiel ist hier der "Scherzanruf" .
Einsätze welche aus Unwissenheit , Verunsicherung , einer Ausnahmesituation (!) oder oder oder . resultieren sind selbstverständlich Kostenfrei.
DalaiLotta schrieb:Das kam in einer "Brandschutzveranstaltung", (im Jahr danach) die muss man in Kliniken ja regelmäßig mitmachen. Ich habe zweimal nachgefragt - und der Heini meinte, "man" (also ich) müsse, solange da noch ein Hauch leben ist, dieses "retten".
Ahhh alles klar . Über solche Heinis kann man sich durchaus wundern . Gibts hier im Norden leider auch ein paar von .
Per se hat er recht : jeder Mensch - egal ob Garant oder nicht - ist in Deutschland verpflichtet zu versuchen (!) einen anderen zu retten.
ABER (und hier ist der Gesetzgeber eindeutig ) : nur im rahmen der Zumutbarkeit .
Eigengefährdung ist NICHT ZUMUTBAR . Weder für Qualifiziertes Personal , noch für Unqualifiziertes. Ohne PSA ist das Löschen einer brennenden Person pure Eigengefährdung.
Das selbe gilt für die Qualifikation . Einer Zivilen unausgebildeten Person ist es in der regel nicht möglich einen ausgedehnten Wohnungsbrand zu bekämpfen & die Ältere Dame rauszuziehen.
Das selbe gilt für das Ablöschen einer Person : mit einem handelsüblichen Pulverlöscher welcher in Öffentlichen einrichtungen hängt kommst du bei einer Person nicht weit. Das ding ist zu 95% leer und die Person kokelt munter weiter.
Womit du deiner Pflicht nachkommst ist in jedem fall : 112 .
Alles weitere ist von vielen vielen Faktoren abhängig.
DalaiLotta schrieb:Es ging mir weniger um das Verbrennen, als darum, dass derjenige, den man "rettet", dadurch nur sein "altes" Leben zurück bekommt.
Das ist, sozusagen, auch ein "Gesetz" - sein altes ist halt nicht unbedingt ein "richtiges Leben", mit den üblichen Farben.
True ! Nur wie differenzieren zwischen einer Akuten Ausnahmesituation und einem "alten" Leben ohne weiteren Sinn?