@D4VE D4VE schrieb:Habe nur gefragt, weil viele gesagt habe, ich solle schon halbes Jahr oder noch früher anfangen zu suchen. Also muss ich dann quasi Miete bezahlen, aber ich wohne noch nicht darin? Wie siehts bei einer WG aus, suchen die auch so früh Leute?
also...
wenn du eine eigene wohnung suchst, dann ist es ziemlich sinnlos anzufangen zu suchen, bevor jemand anderes gekündigt hat - denn vorher wird auch kein vermieter anfangen mieter zu suchen, da er ja garnicht weiss ob überhaupt gekündigt wird. es gilt in deutschland wie gesagt eine kündigungsfrist von 3 monaten.
ausnahmen gibt's da eigentlich nur, wenn jemand fristlos gekündigt wird oder kündigt - dann ist die zeit aber natürlich sehr viel kürzer und nicht länger.
die fälle, bei denen sich die kündigungsfrist verlängert sind die wenigen, bei denen der vermieter dem mieter kündigt, aber da gibt's eigentlich nur 2 möglichkeiten, nämlich
a) eigenbedarfskündigung - dann will der vermieter selbst einziehen und
b) kündigung einer wohnung in einem 2-parteien-haus in dem der vermieter selbst die eine partei bewohnt - da verlängert sich die kündigungsfrist um 3 monate.
eine möglichkeit bei der man schon vorab weiss, dass eine wohnung in einem jahr (oder zu einem anderen in ferner zukunft liegenden zeitpunkt) frei wird kenne ich noch: wenn's einen mietvertrag auf zeit gab. allerdings gibt's da im normalfall auch die möglichkeit der verlängerung (und daran ist der vermieter natürlich interessiert, sofern es nicht ärger mit dem mieter gibt) und du würdest davon ausgehen müssen, dass der vermieter auch mit dir nur einen zeitvertrag macht, was ja eher nicht in deinem interesse sein dürfte.
so ganz legal ist das aber nicht, denn man muss einen zeitmietvertrag heutzutage begründen, und die meisten hier rechtsgültigen begründungen schliessen eine weitervermietung eigentlich aus.
kein vermieter wird wegen dir eine wohnung leerstehen lassen - er hätte dann ja nicht nur mietausfall sondern zusätzlich auch noch leerstandskosten. warum sollte man sich auf sowas einlassen? das macht man allerhöchstens wenn's um die eigene verwandtschaft geht.
entsprechend müsstest du die wohnung ab dann anmieten, wann der vermieter sie neu vermieten möchte. der verhandlungsspielraum ist da minimal, erst recht dort wo die nachfrage grösser ist als das angebot. und selbst wenn die nachfrage niedrig ist und das angebot hoch wird ein vermieter eher mit dem preis runtergehen als leerstand haben zu wollen.
bei WGs sieht's ein bisschen anders aus, vor allem bei studenten-WGs. da weiss man ja meist schon länger vorab wann jemand ausziehen wird, weil er sein studium beendet und umzieht. dafür gibt's da dann aber extreme stoßzeiten, logischerweise in der vorlesungsfreien zeit. unterjährig tut sich da eher selten was.