Als alleinerziehende Mutter zählt man nichts in Deutschland
07.10.2012 um 13:53@Lindsey__
die ist zwar nicht mehr pflicht wie früher, aber wer darauf verzichtet muss des wahnsinns fette beute sein. meist muss man dann im schadensfall aber trotzdem einen gewissen eigenanteil zahlen - kommt immer drauf an was genau versichert wurde. wasserschäden entstehen z.b. häufig auch durch rohrbrüche, dafür brauchste aber dann 'ne extra-leitungsversicherung die nicht automatisch mit drin ist usw.
kann aber auch schwierig sein dass die dann auch wirklich zahlen, denn letztendlich bist du ja verpflichtet den winterdienst (schneeschippen, enteisen) durchzuführen, eine entsprechende versicherung ist dafür eben kein ersatz, die haftpflicht zahlt nur wenn du da wirklich nichts verschuldet hast und deinen pflichten nachgekommen bist.
ist nicht überall so und kann sich auch jederzeit ändern - bei uns wurden bisher keine kanalgebühren erhoben. ist allerdings auch 'ne kommunale sache..lucy. schrieb:Kanalgebüren gibt es noch ?
bei uns nicht..lucy. schrieb:Die straßenreinigung muß man bezahlen
das ist die gebäudeversicherung was du da meinst..lucy. schrieb:Ein paar Versicherungen sind wichtig .
Fliegt mal das Dach weg bei Sturm , oder man hat einen wasserschaden....
Das kann teuer werden
die ist zwar nicht mehr pflicht wie früher, aber wer darauf verzichtet muss des wahnsinns fette beute sein. meist muss man dann im schadensfall aber trotzdem einen gewissen eigenanteil zahlen - kommt immer drauf an was genau versichert wurde. wasserschäden entstehen z.b. häufig auch durch rohrbrüche, dafür brauchste aber dann 'ne extra-leitungsversicherung die nicht automatisch mit drin ist usw.
da musst du aber unterscheiden zwischen der privaten haftpflicht und der haushaftpflichtversicherung. einige versicherungen bieten da spezielle haftpflicht-versicherungen an, bei denen die haushaftpflicht (also dein winter-sturz-beispiel) mit drin ist..lucy. schrieb:Haftpflicht braucht man dringend, sollte im wiinter jemand vor der Tür stürzen
kann aber auch schwierig sein dass die dann auch wirklich zahlen, denn letztendlich bist du ja verpflichtet den winterdienst (schneeschippen, enteisen) durchzuführen, eine entsprechende versicherung ist dafür eben kein ersatz, die haftpflicht zahlt nur wenn du da wirklich nichts verschuldet hast und deinen pflichten nachgekommen bist.