Extreme Polizeigewalt
13.08.2014 um 16:12@niurick
Dann danke ich für das Gespräch.
Denn antworten willst Du ja nicht auf meine Frage, da kommt nur blubbblubbblubb...
Die zwei Polizisten haben definitiv moralisch falsch gehandelt.
Und die Justiz musste erst vom OLG mit einem Klageerzwingungsverfahren zum Prozess gebracht werden, weil die Staatsanwaltschaft nichts unternommen hat.
Es war ein langer Weg, bis die Staatsanwaltschaft Lübeck gegen die beiden Polizeibeamten wegen Aussetzung einer hilflosen Person mit Todesfolge Anklage erhob. Roberts Eltern kämpften vier lange Jahre: Zuerst wurde der Fall von der Staatsanwaltschaft Lübeck, dann von der Generalstaatsanwaltschaft Schleswig abgelehnt.
Erst eine Beschwerde beim Oberlandesgericht hatte Erfolg. Das OLG bestätigte, dass noch Fragen offen seien: Warum brachten die Beamten Robert S. nicht nach Hause zu seinen Eltern? Oder schlichtweg in eine Ausnüchterungszelle? Das OLG sah einen hinreichenden Tatverdacht. "Die Aussichten auf eine Verurteilung der Polizisten sind wahrscheinlicher als ein Freispruch", urteilte die Kammer. Es kam zu einem Klageerzwingungsverfahren, eine Seltenheit in der deutschen Rechtsgeschichte. Die Strafe bei Aussetzung mit Todesfolge beträgt drei bis zehn Jahre.
http://www.spiegel.de/panorama/justiz/polizisten-prozess-robert-s-ausgesetzt-zum-sterben-a-485688.html
http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-127078984.html
http://www.spiegel.de/spiegel/vorab/schwere-vorwuerfe-gegen-polizei-in-essen-a-969981.html
Ist was aktueller.
Dann danke ich für das Gespräch.
Denn antworten willst Du ja nicht auf meine Frage, da kommt nur blubbblubbblubb...
Die zwei Polizisten haben definitiv moralisch falsch gehandelt.
Und die Justiz musste erst vom OLG mit einem Klageerzwingungsverfahren zum Prozess gebracht werden, weil die Staatsanwaltschaft nichts unternommen hat.
Es war ein langer Weg, bis die Staatsanwaltschaft Lübeck gegen die beiden Polizeibeamten wegen Aussetzung einer hilflosen Person mit Todesfolge Anklage erhob. Roberts Eltern kämpften vier lange Jahre: Zuerst wurde der Fall von der Staatsanwaltschaft Lübeck, dann von der Generalstaatsanwaltschaft Schleswig abgelehnt.
Erst eine Beschwerde beim Oberlandesgericht hatte Erfolg. Das OLG bestätigte, dass noch Fragen offen seien: Warum brachten die Beamten Robert S. nicht nach Hause zu seinen Eltern? Oder schlichtweg in eine Ausnüchterungszelle? Das OLG sah einen hinreichenden Tatverdacht. "Die Aussichten auf eine Verurteilung der Polizisten sind wahrscheinlicher als ein Freispruch", urteilte die Kammer. Es kam zu einem Klageerzwingungsverfahren, eine Seltenheit in der deutschen Rechtsgeschichte. Die Strafe bei Aussetzung mit Todesfolge beträgt drei bis zehn Jahre.
http://www.spiegel.de/panorama/justiz/polizisten-prozess-robert-s-ausgesetzt-zum-sterben-a-485688.html
niurick schrieb:Es ist verwunderlich, dass du dir nicht zu schade bist, in die Vater- bzw. Opferrolle zu schlüpfen, um deinen Standpunkt (Ist es überhaupt einer?) darzustellen.Ich finde es viel krasser, dass Du hier die Täter verteidigst.
niurick schrieb:Ich nehme an, Nick und Ava sind bei dir nicht ganz zufällig gewählt. Darum nehme ich an, dass dein Standpunkt (unabhängig von diesem Artikel) durchweg ein subversiver ist, bei dem du nicht mal über die Untauglichkeit des Reziprozitätsarguments im Klaren bist.
Ähm argumentum ad hominem?!nicht zulässig und damit allerdings unredliche Methode!Im Übrigen ist mir Dein Nick, Dein Ava und Dein Profil egal, ich beurteile Dich nach Deinen Worten und Aussagen.
Wikipedia: Argumentum_ad_hominem
niurick schrieb:Wie ich in diesem Falle als Vater, also mit einem Trauerfall in der Familie reagiert hätte, ist Privatsache und dadurch nicht Thema des Threads. Doch das sei gesagt: ich hätte am Urteil des Richters kein Fazit über deutsche Justiz gezogen.Ein weiterer Einzelfall:
http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-127078984.html
http://www.spiegel.de/spiegel/vorab/schwere-vorwuerfe-gegen-polizei-in-essen-a-969981.html
Ist was aktueller.