@WangZeDong WangZeDong schrieb:Ist zwar klare Ansichtssache, aber ich sehe in beiden Punkten ein öffentliches Interesse - wo ist der Unterschied?
die unterschiedliche subjektive Ansicht IST ein wichtiger Punkt in dieser Frage.
Wenn z.B. ein weiters Autobahnteilstück um München gebaut werden soll, weil die Straßen völlig überlastet sind, dann kann ein Politiker der Öffentlichkeit mit Leichtigkeit sagen, dass dieses Teil gebaut wird, und wenn ein Hausbesitzer dagegen Einspruch erhebt, dann weiß der Politiker den Großteil der Bevölkerung hinter sich.
Über die Bedeutung der Stromtrassen sind sich hingegen viele einfach noch nicht klar. Würde ein Politiker diese gegen eine lautstarke Demonstration durchsetzen wollen, dann würden auch die Medien viel differenzierter darüber berichten, und die Meinung der Öffentlichkeit wäre wohl deutlich gespaltener. Die Regierung könnte zwar rechtlich gesehen wahrscheinlich Expertengutachten einholen, das Projekt durchsetzen und damit vor dem Verfassungsgerichtshof bestehen, aber für die nächsten Wahlen ist das wohl weniger toll.
Außerdem: 1000 Leute, die sich über eine verschandelte Aussicht beschweren, erregen nunmal mehr Aufmerksamkeit als 10, die ihr Haus enteignet bekommen. Ist vielleicht unfair, ist aber so.