Fenris
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Die Rechte der anderen
25.05.2016 um 07:58Jeder kennt ihn, Artikel 2.1 unseres Grundgesetzes:
Nun lässt dies aber grundsätzlich zwei Interpretationsmöglichkeiten zu.
Beispiel aus meinem und wohl auch dem Leben vieler sonst:
Nachbar/Mitbewohner hat am nächsten Tag frei und einen Hang dazu Musik/Filme/Games in extremer Lautstärke zu konsumieren.
Ist sich dessen aber auch bewusst, und gab schon öfters kund, man solle ihn darauf ansprechen wenn es zu viel ist.
Heute gegen Mitternacht, war es dann auch dann definitiv zu viel.
Worauf ich an Hand des Beispiels raus will, sind die zwei unterschiedlichen Arten seine Freiheiten und Rechte auszuleben.
Die eine Methode ist soweit zu gehen bis sich jemand anfängt zu beschweren.
Die andere grob einzuschätzen wann ich die Grenzen des anderen übertrete um gar nicht erst an einen Konfliktpunkt zu geraten.
Nun die Frage an die Userschaft:
Wie regelt ihr das für euch selbst und was ist euch generell angenehmer?
(1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.So weit so gut.
Nun lässt dies aber grundsätzlich zwei Interpretationsmöglichkeiten zu.
Beispiel aus meinem und wohl auch dem Leben vieler sonst:
Nachbar/Mitbewohner hat am nächsten Tag frei und einen Hang dazu Musik/Filme/Games in extremer Lautstärke zu konsumieren.
Ist sich dessen aber auch bewusst, und gab schon öfters kund, man solle ihn darauf ansprechen wenn es zu viel ist.
Heute gegen Mitternacht, war es dann auch dann definitiv zu viel.
Worauf ich an Hand des Beispiels raus will, sind die zwei unterschiedlichen Arten seine Freiheiten und Rechte auszuleben.
Die eine Methode ist soweit zu gehen bis sich jemand anfängt zu beschweren.
Die andere grob einzuschätzen wann ich die Grenzen des anderen übertrete um gar nicht erst an einen Konfliktpunkt zu geraten.
Nun die Frage an die Userschaft:
Wie regelt ihr das für euch selbst und was ist euch generell angenehmer?