Wir verbrennen unser Grundgesetz
20.06.2012 um 21:22
es gibt da eine, sogenannte vereinigung, welche jeden verklagen kann aber selber gegen klagen imum
ist. dessen vorgehensweiße gleicht in finanzeller hinsicht einen ermächtigungsgesetz:
Kapitel 2
Artikel 4
Aufbau und Stimmrechte
1. Der ESM hat einen Gouverneursrat, ein Direktorium, einen Geschäftsführenden Direktor sowie die
als erforderlich erachtete Anzahl von ausschließlich für den ESM tätigen Mitarbeitern.
Klartext: Der Gouverneursrat, wird nicht gewählt, sondern bestimmt, ohne unsere Meinung hören zu
müssen.
7. Zahlt ein ESM-Mitglied einen fälligen Betrag ganz oder teilweise nicht, den es auf Grund seiner
Verpflichtungen hinsichtlich der eingezahlten Anteile oder wegen eines Kapitalabrufs gemäß Artikeln
8 bis 10 des vorliegenden Vertrags oder in Bezug auf die Rückzahlung der gemäß Artikel 14 oder 15
des vorliegenden Vertrags geleisteten Finanzhilfe zu zahlen hat, ist diesem ESM-Mitglied für die Dauer
dieses Versäumnisses die Ausübung seiner Stimmrechte untersagt. Die [für die anderen ESMMitglieder
geltenden] Stimmrechtsschwellen werden entsprechend neu berechnet.
Klartext: Sollte ein Land nicht zahlen, hat es kein Recht auf eine Mitbestimmung. Somit ist es im Prinzip
ein Zwangssystem. Wenn sie mitreden wollen, zahlen sie gefälligst.
KAPITEL 3.
KAPITAL DES ESM
Artikel 8
Grundkapital
1. Das Grundkapital beträgt 700.000.000.000 EUR (siebenhundert Milliarden Euro). Es wird aufgeteilt
in 7 (sieben) Millionen Anteile mit einem Nennwert von je 100.000 EUR (einhunderttausend Euro), die
gemäß dem in Artikel 11 definierten und in der Anlage 1 berechneten ursprünglichen Beitragsschlüssel
zur Zeichnung zur Verfügung stehen.
Klartext: Der Betrag ist nicht wirklich nachvollziehbar, warum ausgerechnet diese Summe dabei
herauskam. Die Aufteilung, wie viel jedes Land zahlt, kann man verstehen und ist auch im Vertrag verankert,
aber woher weiß der ESM wie viel Geld als Grundkapital benötigt wird, um finanzielle Hilfe leisten zu
können? Genau hier ist ein Problem, dass mehr verlangt werden wird als auf Dauer gedacht.
2. Das Grundkapital ist aufgeteilt in eingezahlte Anteile und abrufbare Anteile. Der anfängliche
Gesamtnennwert der eingezahlten Anteile beträgt 80.000.000.000 EUR (achtzig Milliarden Euro). Die
für die Ersteinlage gezeichneten Kapitalanteile werden zum Nennwert ausgegeben.
Klartext: Die 80 Milliarden sind sofort zu zahlen.
3. .........Wird festgestellt, dass die dem ESM zur Verfügung stehenden Mittel möglicherweise nicht
ausreichen, so hat der Geschäftsführende Direktor den/die entsprechenden Kapitalabruf(e)
schnellstmöglich auszuführen, um zu gewährleisten, dass der ESM am entsprechenden
Fälligkeitsdatum über, für eine vollumfängliche Leistung seiner Zahlungsverpflichtungen gegenüber
seinen Gläubigern ausreichende, finanzielle Mittel verfügt. Die ESM-Mitglieder sagen hiermit
unwiderruflich und bedingungslos zu, bei Anforderung jeglichem gemäß vorliegendem Absatz durch
den Geschäftsführenden Direktor
an sie gerichteten Kapitalabruf binnen 7 (sieben) Tagen nach Erhalt dieser Anforderung
nachzukommen.
Klartext: Das Geld muss innerhalb von sieben Tagen auf dem Konto vom ESM eingegangen sein. Das heißt,
wenn man die Banküberweisungsdauer kennt, muss man das Geld nach vier Tagen schon überwiesen haben.
Man kann die Überweisung nicht widerrufen und hat auch keine Wahl, ob man den Betrag zahlen will oder
nicht.
4. Die ESM-Mitglieder verpflichten sich hiermit bedingungslos und unwiderruflich, ihre Einlage auf
das Grundkapital gemäß dem in Anlage 1 aufgeführten Beitragsschlüssel zu leisten. Sie haben allen
Kapitalabrufen fristgerecht und gemäß den in vorliegendem Vertrag geregelten Bestimmungen Folge
zu leisten.
Klartext: Die Regierungen haben kein Anrecht darauf die Zahlung zu verweigern. Sobald, das Geld
überwiesen wurde, kann es nicht mehr zurückgefordert werden. Das heißt, man muss zahlen, ohne wenn und
aber.
Artikel 9
Kapitalabrufe
1. Der Gouverneursrat kann jederzeit noch ausstehende Einlagen auf das Grundkapital abrufen und
den ESM-Mitgliedern eine angemessene Frist für deren Zahlung setzen.
Klartext: Das bedeutet nichts anderes, als dass dieser Rat, JEDERZEIT, das Geld von den Mitgliedern holen
kann. 20, 200 oder 500 Milliarden. Los her damit.
Artikel 10
Änderung des Grundkapitals
1. Der Gouverneursrat......kann die Änderung des Grundkapitals beschließen und Artikel 8 und
Anlage 2 entsprechend ändern.
Klartext: Die 700 Milliarden Euro Grundkapital sind nur der Anfang. (siehe Kap.2, Art.4 Nr.7) Der
Gouverneursrat (ESM), kann ständig nachfordern, sobald sie es für legitim erklären. Die Summe der
Nachforderung ist unbegrenzt.
Artikel 27
Rechtsstellung des ESM, Immunitäten und Vorrechte
1. Um dem ESM die Erfüllung seines Zwecks zu ermöglichen, werden ihm im Hoheitsgebiet jedes
ESM-Mitglieds die Rechtsstellung, Immunitäten und Vorrechte gewährt, die in diesem Artikel
festgelegt sind. Der ESM wird bestrebt sein, eine Anerkennung seiner Rechtsstellung, Immunitäten
und Vorrechte in anderen Hoheitsgebieten zu erhalten, in denen er Aufgaben erfüllt oder
Vermögenswerte hält.
2. Der ESM besitzt volle Rechtspersönlichkeit; er verfügt über volle Rechts- und Geschäftsfähigkeit
für
(a) den Erwerb und die Veräußerung von unbeweglichem und beweglichem Vermögen,
(b) den Abschluss von Verträgen,
(c) das Anstrengen von Gerichtsverfahren und
(d) den Abschluss eines Sitzabkommens und/oder von Protokollen, soweit dies für die
Gewährleistung der Anerkennung und Wirksamkeit seiner Rechtsstellung, Vorrechte und
Immunitäten erforderlich ist.
3. Der ESM, sein Eigentum, seine Finanzmittel und Vermögenswerte genießen unabhängig von ihrem
Standort und Besitzer umfassende gerichtliche Immunität, jedoch nicht, soweit der ESM für die
Zwecke eines Verfahrens oder aufgrund der Bedingungen eines Vertrags, einschließlich der
Unterlagen der Gründungsurkunden, ausdrücklich auf seine Immunität
verzichtet.
Klartext: Der ESM kann verklagen, ist aber selbst gegen Klagen immun. Er kann bewegliche und
unbewegliche Vermögenswerte veräußern, darunter fallen auch die Vermögenswerte im Privaten Sektor. Mal
hier eine Frage:
Warum sollte der ESM freiwillig auf das Privileg der Immunität verzichten? (siehe 3)
4. Das Eigentum, die Finanzmittel und Vermögenswerte des ESM sind unabhängig davon, wo und in
wessen Besitz sie sich befinden, von Zugriff durch Durchsuchung, Beschlagnahme, Einziehung,
Enteignung und jede andere Form der Inbesitznahme, Wegnahme oder Zwangsvollstreckung durch
Regierungshandeln oder auf dem Gerichts-, Verwaltungs- oder Gesetzesweg befreit.
Klartext: Alles was im Besitz oder unter der Autorität des ESM steht, ist vollkommen Immun. Das heißt wir
können NICHTS gegen diese Institution machen und niemanden zur Rechenschaft ziehen. Unsere
Regierungen, Gerichte und unser Grundgesetz sind vollkommen handlungsunfähig, gegen den ESM.
5. Die Archive des ESM und alle ihm gehörenden oder in seinem Besitz befindlichen Dokumente im
Allgemeinen sind unverletzlich.
Klartext: Wir haben kein Einblick in die Dokumente. Es ist verboten die Dokumente zu lesen oder zu
vernichten. Da der ESM quasi über allem steht, kann man nicht klagen und sich auf das Recht der
Informationsfreiheit berufen.
6. Die Räumlichkeiten des ESM sind unverletzlich.
Artikel 29
Geheimhaltungspflicht
Die Mitglieder und ehemaligen Mitglieder des Gouverneursrats und des Direktoriums sowie alle
anderen Personen, die für den oder im Zusammenhang mit dem ESM arbeiten oder gearbeitet haben,
dürfen keine Informationen offenlegen, die der Geheimhaltungspflicht unterliegen. Sie sind auch nach
Beendigung ihrer Tätigkeit verpflichtet, keine Informationen
offenzulegen, die ihrem Wesen nach der Geheimhaltungspflicht unterliegen.
Klartext: Es geht Ihnen an den Kragen, wenn Sie als ein ehemaliges oder momentanes Mitglied
Informationen verbreiten. Selbstverständlich, gilt dies auch für Personen, die etwas gegen diesen
Gouverneursrat (ESM) sagen, herausfinden oder verbreiten. Da haben wohl ein paar Leute Angst vor
kritischen Fragen?
Artikel 30
Immunitäten von Personen
1. Die Gouverneursratsmitglieder,...... und das Personal genießen Immunität von der Gerichtsbarkeit
hinsichtlich der in ihrer amtlichen Eigenschaft vorgenommenen Handlungen und Unverletzlichkeit in
Bezug auf ihre amtlichen Schriftstücke, jedoch nicht, wenn und soweit der Gouverneursrat diese
Immunität ausdrücklich aufhebt.
Klartext: Jedes Mitglied des Rates und das Personal, sind also genauso Immun, wie der ESM selbst. Sprich:
Sie könnten machen was sie wollen, es hat keine Konsequenzen.
Artikel 31
Befreiung von der Besteuerung
1. Im Rahmen seiner amtlichen Tätigkeiten sind der ESM, seine Vermögenswerte, seine Einnahmen
und sein Eigentum sowie seine durch diesen Vertrag autorisierten Geschäfte und Transaktionen von
allen direkten Steuern befreit.
5. Das Personal des ESM unterliegt für die vom ESM gezahlten Gehälter und Bezüge nach Maßgabe
der vom Gouverneursrat zu beschließenden Regeln einer internen Steuer zugunsten des ESM. Ab dem
Tag der Erhebung dieser Steuer sind diese Gehälter und Bezüge von der staatlichen Einkommensteuer
befreit.
Klartext: Das Personal bezahlt die Steuern direkt an den ESM. Es ist natürlich ein großzügiger Vorteil, für
das Personal, wenn man den Großteil seines Geldes behalten darf. Wieso sollte da jemand auf die Idee
kommen, etwas gegen den ESM zu sagen, wenn es doch so Vorteilhaft ist, den Mund zu halten.
6. Vom ESM ausgegebene Schuldverschreibungen und Wertpapiere einschließlich entsprechender
Zinsen und Dividenden, unabhängig davon, in wessen Besitz sie sich befinden, unterliegen keiner Art
von Besteuerung,
Klartext: Scheint ein profitables Geschäft für die Besitzer zu werden. Dass wir Normalbürger keinen Vorteil
beziehen, da wir es uns nicht leisten können, sollte klar sein.