Ehe oder Scheidung abschaffen?
15.10.2015 um 13:05Zum ALG II bei Paaren:
- es ist nicht relevant, ob die beiden verheiratet sind oder nicht
- den Regelsatz in einer Bedarfsgemeinschaft erhält grundsätzlich, sofern Anspruch besteht, jede Person, er entspricht allerdings nicht dem Satz der Einzel - BG, sondern liegt etwas drunter
- Miete und Heizkosten werden anteilig berechnet, als Grundlage dient hierzu der jeweilig in der Stadt, Kommune zugrunde liegende Satz (die sogenannte Angemessenheit); alle darüber liegenden Kosten hat der Leistungsempfänger selbst zu tragen
- Einkommen über dem Freibetrag wird angerechnet, und wenn einer der beiden ein höheres Einkommen hat als der gesamte Anspruch der BG, fällt dieser natürlich weg
- sind Kinder in der BG, erhalten diese auch noch Kindergeld, zusätzlich zum Regelsatz, der allerdings bei Kinder gering ist im Vergleich zum Erwachsenen; ist sozusagen ein Ausgleich, wenn man es mal simpel betrachten möchte
Wenn dann wirklich jemand meint, sich räumlich trennen zu müssen, um mehr Leistungen vom Staat abzugreifen, kann er darauf an, dass der Schuß nach hinten los geht. Denn: ohne Nachweise, Mietverträge, intensive Prüfung des Gesamtvermögens, Eigentum etc., gibt es nicht einen Cent. Und Verschweigen von Vermögen oder ungerechtfertigter Leistungsbezug ist schlicht und ergreifend Sozialbetrug und strafbar.
Und noch was, und da stimme ich @Carietta voll und ganz zu: es ist lediglich ein geringer Prozentsatz der Hartz IV - Empfänger, die tatsächlich faul sind und dem Staat auf der Tasche liegen. Und die haben in der Regel kein schönes Leben bei der ARGE oder dem JC, sind aber die, die am lautesten brüllen, dass das alles so menschenunwürdig und sch... ist. Nein, egal, ist OT.
Ich finde es nur traurig, wenn immer alle in einen Topf geworfen werden.
- es ist nicht relevant, ob die beiden verheiratet sind oder nicht
- den Regelsatz in einer Bedarfsgemeinschaft erhält grundsätzlich, sofern Anspruch besteht, jede Person, er entspricht allerdings nicht dem Satz der Einzel - BG, sondern liegt etwas drunter
- Miete und Heizkosten werden anteilig berechnet, als Grundlage dient hierzu der jeweilig in der Stadt, Kommune zugrunde liegende Satz (die sogenannte Angemessenheit); alle darüber liegenden Kosten hat der Leistungsempfänger selbst zu tragen
- Einkommen über dem Freibetrag wird angerechnet, und wenn einer der beiden ein höheres Einkommen hat als der gesamte Anspruch der BG, fällt dieser natürlich weg
- sind Kinder in der BG, erhalten diese auch noch Kindergeld, zusätzlich zum Regelsatz, der allerdings bei Kinder gering ist im Vergleich zum Erwachsenen; ist sozusagen ein Ausgleich, wenn man es mal simpel betrachten möchte
Wenn dann wirklich jemand meint, sich räumlich trennen zu müssen, um mehr Leistungen vom Staat abzugreifen, kann er darauf an, dass der Schuß nach hinten los geht. Denn: ohne Nachweise, Mietverträge, intensive Prüfung des Gesamtvermögens, Eigentum etc., gibt es nicht einen Cent. Und Verschweigen von Vermögen oder ungerechtfertigter Leistungsbezug ist schlicht und ergreifend Sozialbetrug und strafbar.
Und noch was, und da stimme ich @Carietta voll und ganz zu: es ist lediglich ein geringer Prozentsatz der Hartz IV - Empfänger, die tatsächlich faul sind und dem Staat auf der Tasche liegen. Und die haben in der Regel kein schönes Leben bei der ARGE oder dem JC, sind aber die, die am lautesten brüllen, dass das alles so menschenunwürdig und sch... ist. Nein, egal, ist OT.
Ich finde es nur traurig, wenn immer alle in einen Topf geworfen werden.