@Drakon Drakon schrieb:Mach Urlaub in Österreich...Leichenschändung und Organklau inkl.
Im § 62a (1) KAKug steht u.A.:
"Es ist zulässig, Verstorbenen einzelne Organe oder Organteile zu entnehmen, um durch deren Transplantation das Leben eines anderen Menschen zu retten oder dessen Gesundheit wiederherzustellen. Die Entnahme ist unzulässig, wenn den Ärzten eine Erklärung vorliegt, mit der der Verstorbene oder, vor dessen Tod, sein gesetzlicher Vertreter eine Organspende ausdrücklich abgelehnt hat. Die Entnahme darf nicht zu einer die Pietät verletzenden Verunstaltung der Leiche führen."Und zu deinem zitierten Auszug:
Wer einen Leichnam oder Teile eines Leichnams oder die Asche eines Toten einem Verfügungsberechtigten entzieht oder aus einer Beisetzungs- oder Aufbahrungsstätte wegschafft, ferner wer einen Leichnam misshandelt oder einen Leichnam, die Asche eines Toten oder eine Beisetzungs-, Aufbahrungs- oder Totengedenkstätte verunehrt, ist mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen zu bestrafen.
Hast du es auch genau durchgelesen? Ist dir das Wort "
Verfügungsberechtigte" aufgefallen?
Drakon schrieb:-Ich- finde es -nicht- ok. Es kann doch nicht sein
das einem ungefragt und ohne ausdrücklich Erlaubniss
die Organe entnommen werden, egal ob man sie noch
braucht oder nicht.
Das wird dir aber nicht mehr so tragisch vorkommen, wenn dein Leben (gottbewahre) von einer Organspende abhängt, die nicht vorgenommen werden kann, weil es so gut wie keine Spender gibt.
Drakon schrieb:Was ist hier nur los in österreich, kann den da jeder machen was er will.
Genau, man kann sogar eine Verfügung erlassen, welcher nach einem keine Organe entnommen werden dürfen, furchtbar...
Die Entscheidung liegt immernoch beim "Eigentümer". Egal wie sehr du uns auch vom Gegenteil überzeugen willst.