Leichenschändung und Organdiebstahl in Österreich
26.05.2012 um 16:20Hay, bin vor kurzem auf diese Geschichte gestossen und will wissen was ihr davon haltet.
1.)
Wikipedia: Organspende
...sollte mMn -immer- freiwillig sein.
2.)
3.)
Wikipedia: Leichenschändung
http://www.hallo-zeitung.at/ausgaben/143/135_wieviel_kostet_ein_mensch/ (Archiv-Version vom 18.06.2012)
Man wird also Ausgenommen und Ausgebeutet, aber
die Beerdigung kann man selbst bezahlen. Also für die
Entsorgung der nicht brauchbaren Teile müssen denoch
die hinterbliebenen bezahlen.
4.)
Wenn man -nicht- will das seine Leiche gefleddert wird,
ausgenommen wird wie ein Hänchen...sollte man den
Wiederruf abschicken.
http://www.goeg.at/de/Widerspruchsregister
-------------------------
-Ich- finde es -nicht- ok. Es kann doch nicht sein
das einem ungefragt und ohne ausdrücklich Erlaubniss
die Organe entnommen werden, egal ob man sie noch
braucht oder nicht.
Joe2
Was ist hier nur los in österreich, kann den da jeder machen was er will.
Morgen kommt der nächste und macht "Soylent Green" ...
:D
1.)
Wikipedia: Organspende
...sollte mMn -immer- freiwillig sein.
2.)
In Österreich gilt die sogenannte Widerspruchslösung. Ein Organ, ein Organteil oder Gewebe dürfen einem "Organspender" nur dann entnommen werden, wenn kein zu Lebzeiten abgegebener Widerspruch vorliegt. Sämtliche Transplantationszentren in Österreich sind verpflichtet, vor einer geplanten Organentnahme das Vorliegen eines Widerspruches im sogenannten Widerspruchregister zu prüfen. Diese Abfragen werden durch das Österreichische Bundesinstitut für Gesundheitswesen (ÖBIG) dokumentiert.Mach Urlaub in Österreich...Leichenschändung und Organklau inkl.
Wer seine Organe, Organteile oder Gewebe nicht "schenken" möchte, also eine Organentnahme ablehnt, muss einen Widerspruch schriftlich dokumentieren (z.B. bei seinen Ausweispapieren). Aus dem Widerspruch muss hervorgehen, dass man mit der Organentnahme nicht einverstanden ist. Außerdem sollte man sich im sogenannten »Widerspruchregister gegen Organspende« eintragen lassen.
Das gilt auch für Ausländer, die sich in Österreich aufhalten (z.B. im Urlaub!).
3.)
Wikipedia: Leichenschändung
4.)
Leichenschändung fällt juristisch unter Störung der Totenruhe. Im österreichischen Strafgesetzbuch etwa steht (§190):
„Wer einen Leichnam oder Teile eines Leichnams oder die Asche eines Toten einem Verfügungsberechtigten entzieht oder aus einer Beisetzungs- oder Aufbahrungsstätte wegschafft, ferner wer einen Leichnam misshandelt oder einen Leichnam, die Asche eines Toten oder eine Beisetzungs-, Aufbahrungs- oder Totengedenkstätte verunehrt, ist mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen zu bestrafen.“
http://www.hallo-zeitung.at/ausgaben/143/135_wieviel_kostet_ein_mensch/ (Archiv-Version vom 18.06.2012)
Indien und China gelten als Hochburgen des illegalen Organhandels. In China, wo jährlich, nach Schätzungen von amnesty international, bis zu 8.000 Menschen nach Todesurteilen hingerichtet werden, verwendet man deren Leichen als Ersatzteillager. Was man für Organe berappen muss:Eine Niere alleine ist schon 50. 000 Euro wert.
- Niere 50.000 Euro
- Leber 100.000.-
- Lunge 120.000.-
- Herz mindestens 120.000.-
Man wird also Ausgenommen und Ausgebeutet, aber
die Beerdigung kann man selbst bezahlen. Also für die
Entsorgung der nicht brauchbaren Teile müssen denoch
die hinterbliebenen bezahlen.
4.)
Wenn man -nicht- will das seine Leiche gefleddert wird,
ausgenommen wird wie ein Hänchen...sollte man den
Wiederruf abschicken.
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-Ich- finde es -nicht- ok. Es kann doch nicht sein
das einem ungefragt und ohne ausdrücklich Erlaubniss
die Organe entnommen werden, egal ob man sie noch
braucht oder nicht.
Joe2
Was ist hier nur los in österreich, kann den da jeder machen was er will.
Morgen kommt der nächste und macht "Soylent Green" ...
IT'S PEOPLE!
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:D