Alkoholverbot am Vatertag
16.05.2012 um 18:49@Doors
Das ist ja gerade der Unterschied, zwischen Eigen- und Fremdgefährdung.
Wenn ich zügig mit 80 durch die Spielstrasse fahre, dann gefährde ich potenziell andere, spielende Kinder nämlich.
Wenn ich Alkohol trinke, gefährde ich in erster Linie ersteinmal nur einen: Mich selber.
Das wer volltrunken in der Stadt randaliert oder andere anfällt, zur Rechenschaft gezogen wird, ist ja eine Sache.
Das betrifft aber nur den kleinsten Teil Trunkener, deren überwältigende Mehrheit in aller Ruhe mit dem Morgengrauen aus der Kneipe heimtorkeln, oder gleich daheim trinken und vor der Couch wieder wach werden.
Solange Alkoholksonsum ≠ Sozialunverträglichkeit, hat der Staat auch nicht den Alkoholkonsum an sich zu reglementieren, außer für Minderjährige.
Das ist ja gerade der Unterschied, zwischen Eigen- und Fremdgefährdung.
Wenn ich zügig mit 80 durch die Spielstrasse fahre, dann gefährde ich potenziell andere, spielende Kinder nämlich.
Wenn ich Alkohol trinke, gefährde ich in erster Linie ersteinmal nur einen: Mich selber.
Das wer volltrunken in der Stadt randaliert oder andere anfällt, zur Rechenschaft gezogen wird, ist ja eine Sache.
Das betrifft aber nur den kleinsten Teil Trunkener, deren überwältigende Mehrheit in aller Ruhe mit dem Morgengrauen aus der Kneipe heimtorkeln, oder gleich daheim trinken und vor der Couch wieder wach werden.
Solange Alkoholksonsum ≠ Sozialunverträglichkeit, hat der Staat auch nicht den Alkoholkonsum an sich zu reglementieren, außer für Minderjährige.