Geschwisterliebe, Inzest!
29.09.2013 um 23:19
Von mir auch nicht...nur die Sache an sich is nich Normal für mich...
das geht doch wohl in Ordnung....
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Geschwisterliebe, Inzest!
29.09.2013 um 23:42
Wurde denn schon die Patch-Work Familie mit einbezogen, ich meine, wenn es da zu Näherrungen kommt, im Laufe der Zeit?
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Geschwisterliebe, Inzest!
30.09.2013 um 00:03
Ein Bekannter von mir kennt ein Geschwisterpärchen, das miteinander schläft... Ich finde so etwas zwar befremdlich - habe allerdings nur jüngere Brüder - würde es aber nicht verbieten, solange kein Missbrauch stattfindet und keine Kinder gezeugt werden.
Ich habe mal ein Buch gelesen, wo es um Missbrauch in der Familie geht. Die meisten Frauen haben das Übliche erzählt. Zwei von denen waren aber auch als Erwachsene mit ihren Vätern zusammen und führten sowas wie eine Liebesbeziehung. O_o Ich kann die Seiten ja mal abfotografieren... aber erst am Dienstag oder so.
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Geschwisterliebe, Inzest!
30.09.2013 um 00:21
Also gut, zur Frage, ob Sex zwischen Eltern und erwachsenen (!) Kindern erlaubt werden sollte. Ich muss eines vorweg schicken: Die Frage, ob etwas erlaubt ist, hat nichts mit der Frage zu tun, ob es erwünscht ist oder gut zu heissen ist. Es geht einzig und allein um die Frage, was der Gesetzgeber strafrechtlich sanktionieren soll.
Die derzeitige Situation ist, dass sexuelle Kontakte zwischen Eltern und ihren erwachsenen Kindern verboten sind - allerdings nur dann, wenn es sich um vaginalen Geschlechtsverkehr handelt. Wenn ein Vater mit seinem 19jährigen Sohn Analsex praktiziert, ist das nicht durch das Inzestverbot untersagt. Ebensowenig verbietet das Inzestverbot sexuelle Kontakte zwischen Stiefvätern und deren erwachsenen Stieftöchtern oder zwischen einer Tante und ihrem erwachsenen Neffen. Das sind Konstellationen, die viele genauso oder ähnlich verwerflich finden, wie Sex zwischen Eltern und erwachsenen Kindern, aber Tatsache ist, dass es strafrechtlich nicht verboten ist. Das Inzestverbot weist erhebliche Lücken auf, aber die scheinen niemanden zu interessieren, der sich für das Inzestverbot stark macht. Trotz dieser Lücken, sind solche inzestuösen oder quasinzestuösen Verhältnisse sehr selten. Es hat sich bisher niemand darüber beklagt, dass diese Lücken im Inzestverbot zu eine epidemieartigen Vermehrung von Beziehungen zwischen Onkel und Nichten oder Stiefvätern und Stieftöchtern führt. Aber selbst wenn das in Einzelfällen vorkommt, handelt es sich nicht um eine Straftat.
Geht man das Problem von der anderen Seite an, stellt sich die Frage: Welches Kriterium darf der Gesetzgeber dem Verbot einer sexuellen Handlung zugrunde legen? Ganz klar ist, dass nicht einvernehmliche sexuelle Handlungen gegen das sexuelle Selbstimmungsrecht verstossen und somit zu ahnden sind. Es sollte auch einsichtig sein, warum man ein Schutzalter dafür festlegt, unter dem nicht von einer Einvernehmlichkeit der sexuellen Handlung ausgegangen werden kann und dass es Abhängigkeitsverhältnisse gibt, die einer strengeren Regelung des Schutzalters bedürfen.
Was ist aber, wenn eine sexuelle Beziehung einvernehmlich ist und sich der vermeintlich jüngere/schwächere/psychisch oder physisch unterlegene Teil dieser Beziehung deutlich jenseits jeder Schutzaltergenze befindet? Diese Frage ist im StGB nicht einheitlich geregelt. Wenn keine Verwandtschaft oder Abhänggkeit besteht, gibt es überhaupt keinen Schutz. Sollte die Abhängigkeit darin bestehen, dass beide miteinander verheiratet sind und der unterlegene Partner vom anderen psychisch oder sozial abhängig ist , gibt es ebenfalls kein strafrechtliches Mittel seine sexuelle Selbstbestimmung zu schützen. Gleiches gilt für erwachsene Stiefkinder, Nichten und Neffen usw.
Sex zwischen und Eltern und ihren erwachsenen Kindern ist nur ein spezieller Sonderfall in einer Reihe von rechtlich nicht sanktionierten Konstellationen, die alle nicht gesellschaftlich akzeptiert werden und höchst selten vorkommen - damit meine ich ausschließlich einvernehmliche sexuelle Beziehungen unter Erwachsenen, nicht sexuellen Missbrauch in der Familie!
Man mag es als krank und abartig finden, wenn Eltern Sex mit ihren erwachsenen Kindern haben. Wenn man aber davon ausgehen kann, dass es sich um eine einvernehmliche Handlung handelt, wenn zusätzlich die äusseren Umstände ein Abhängigkeitsverhältnis ausschliessen (weil es vorher keine Eltern/Kind-Beziehung gab) wird es schwer, ein konkretes Schutzgut zu benennen, das durch die strafrechtliche Sanktion geschützt werden soll. Vorausgesetzt, beide wollten es - auch wenn dieser Wille nicht jedem einsichtig ist - wem entstand ein Schaden, der nach einer strafrechtlichen Sanktion verlangt?
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Geschwisterliebe, Inzest!
30.09.2013 um 01:38
Um mal zwei hier häufig gebrachte Standpunkte ins Verhältnis zu setzen:
Standpunkt 1 ist der moralische Aspekt, der Ekel- oder Igittfaktor, die Ziehung einer Grenze, die man nicht überschreiten darf. Standpunkt 2 ist das eugenische Argument, die Sorge um die möglicherweise behinderten Kinder aus einer Inzestbeziehung.
Ich möchte anhand von zwei Beispielen, die jeweils eine völlig legale Beziehung verdeutlichen, warum mich die beiden Standpunkte in Bezug aus auf das strafrechtliche Verbot des Inzests nicht überzeugen.
Beispiel 1: Ein 19jähriger Mann und eine 75jährige Frau gehen eine Partnerschaft ein und haben regelmässig miteinander Sex. Ich gehe mal davon aus, dass der Igittfaktor bei so einer Beziehung für viele relativ hoch liegt. Dennoch ist so eine Beziehung völlig legal, die beiden könnten sogar heiraten.
Beispiel 2: Der Igittfaktor ist diesmal wesentlich geringer, dafür ist das genetische Risiko wesentlich höher: Ein 19jähriger und einer 40jährige Frau gehen eine Partnerschaft ein, haben regelmässig Sex und planen sogar gemeinsame Kinder. Das Risiko, dass die Kinder eventuell behindert sind, ist hier wesentlich höher als im Durchschnitt der Bevölkerung, je nach Quelle sogar vergleichbar mit dem Risiko von Inzestverbindungen. Dennoch ist auch diese Beziehung völlig legal, beide dürfen heiraten und es gibt auch keine strafrechtlichen Sanktionen wegen ihres Kinderwunsches.
Ich bin mir ziemlich sicher, dass eine Beziehung zwischen einem 19jährigen und einer 75jährigen mehr öffentliche Empörung hervorruft, als eine Beziehung zwischen Geschwistern oder Halbgeschwistern. Wenn ich mit meiner Partnerin Hand in Hand durch eine Fussgängerzone gehe, wir uns in der Öffentlichkeit umarmen oder küssen, erregt das nicht mehr Aufmerksamkeit als bei anderen Paaren. Es steht uns ja nicht auf der Stirn geschrieben, dass wir Halbgeschwister sind, wir sehen uns auch gar nicht ähnlich, dass man anderweitig Verdacht schöpfen könnte. Wir können nach aussen hin als ganz normales Paar auftreten, ohne Anstoss zu erregen. Diese Möglichkeit hätten der 19jährige und die 75jährige nicht. Wenn die Hand in Hand durch die Stadt gehen und deutlich zeigen, dass sie ein Paar sind, würden sie mit Sicherheit verwunderte und empörte auf sich ziehen. Die beiden hätten sicherlich auch erhebliche Probleme in ihrem familiären und sozialen Umfeld. So eine Beziehung ist schwer nachvollziehbar und wohl auch noch schwerer erklärbar. Nichts desto trotz wäre sie völlig legal und sogar durch eine Heirat rechtlich geschützt.
Ob das Paar aus dem 19jährigen und der 40jährigen öffentlich Anstoss erregt, hängt wohl vom Einzelfall ab. Wenn man ihr die 40 nicht ansieht und er älter wirkt, als er ist, wird es da wohl keine Probleme geben. Die genetischen Bedenken sind damit aber nicht vom Tisch. Dennoch dürfen beide ungestraft Sex haben und sogar heiraten.
Was bleibt angesichts solcher, völlig legaler Beziehungen noch übrig, um mir und meiner Halbschwester zu verbieten, uns zu lieben?
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