Ich finde es ja sehr freundlich, dass hier immer noch
@Varisha Ratschläge gegeben werden,
aber der TE ist seit 2012 nicht mehr anwesend. Die gut gemeinte Zuwendung läuft also ins
Leere, wenn nicht andere User eine Erkenntnis daraus ziehen können.
Und so wende ich mich mal an die wohlmeinende Userschaft mit einer ganz konkreten Frage,
die Situation "meines" Alkoholiker betreffend:
Der Mann ist seit zig Jahren beim Bund angestellt, aber seit ca. einem Jahr freigestellt.
Die Bezüge laufen - wenn auch gekürzt - monatlich weiter und wäre Not am Mann,
könnte sein Dienstherr ihn zu jeder Zeit und Stunde wieder einsetzen. DAS wäre
allerdings bei seiner jetzigen Verfassung unmöglich! Jeder Arzt würde das bestätigen.
Aber nehmen wir mal an, seine Arbeitskraft würde benötigt und er wäre außer Stande
wegen hochgradiger Alkoholsucht, wäre es dann nicht besser, man würde den
Dienstherren von der derzeitigen Situation unterrichten? Hätte der nicht sogar die
Pflicht, sich um seinen Amtsangehörigen zu kümmern? Hätte der nicht auch mehr
Möglichkeiten, als jeder andere, auf den Süchtigen einzuwirken, möglicher Weise mit
einer Verpflichtung zum Entzug?
An diese Möglichkeit habe ich bisher noch nicht gedacht, finde sie aber naheliegend.
Hat jemand damit schon Erfahrungen gemacht oder gibt es da sogar Vorschriften?
Für jede Rückäußerung dankbar - RAMISHA
@illik @callida @Heijopei @DieSache @BlackFlame @Laucott @Threadkiller2 @Drastischist @deja-vu.