MM verweigert Verkauf von PC Spiel, ist das rechtens?
29.01.2012 um 14:16@Division
Sowas geht glaube ich meines Wissens nach maximal nur, wenn die Eltern nicht mehr sind, oder durch das Jugendamt die Vormundschaft den Eltern aus bestimmten Gründen entzogen hat. Dann muss die Schwester natürlich nachweisen, dass sie fest im Leben steht und für ihren Bruder sorgen kann.
Aber so ne einfache Übertragung der Vormundschaft geht meines Wissens nach nicht.Oder können die Eltern kurzzeitig per unterschriebenen Brief die Vormundschaft übertragen? Wer es besser weiß, der verbessere mich bitte, ich bin da nicht so gut informiert.
Sowas geht glaube ich meines Wissens nach maximal nur, wenn die Eltern nicht mehr sind, oder durch das Jugendamt die Vormundschaft den Eltern aus bestimmten Gründen entzogen hat. Dann muss die Schwester natürlich nachweisen, dass sie fest im Leben steht und für ihren Bruder sorgen kann.
Aber so ne einfache Übertragung der Vormundschaft geht meines Wissens nach nicht.Oder können die Eltern kurzzeitig per unterschriebenen Brief die Vormundschaft übertragen? Wer es besser weiß, der verbessere mich bitte, ich bin da nicht so gut informiert.