1.21Gigawatt schrieb:Es spielt keine Rolle ob die Schwester Erziehungsberichtigt ist oder nicht, das SIE und nicht der kleine Bruder den Kaufvertrag abschließt.
Der Erlaubnis eines Erziehungsberetigten bedarf es nur wenn der kleine Junge das versuchen würde.
Und das der Verkäufer den Verkauf verweigern kann hab ich ja geschrieben, nur was es in diesem Fall eben nicht richtig das zu tun.
Du willst das einfach nicht verstehen, oder?
Es ist einfach lebensfremd, dass ein 13-jähriger das Geld rausholt, wenn eine 20-jährige etwas erwerben will.
Zur Verweigerung muss nicht BEWIESEN sein, dass das Jugendschutzgesetz umgangen wird, sondern der Anschein reicht. Sonst würde regelmäßig die Aussage "Kauf ich für meinen Papa" reichen, um den Verkäufer zu verpflichten, dem 8-jährigen Zigaretten zu verkaufen.
Aber gut, vielleicht bist Du auch so ein netter Mensch, dass Du es noch nie erlebt hast, dass jemand lügt und versucht hat ein Gesetz zu umgehen.
Du wolltest die rechtliche Lage und die erlaubt es dem Verkäufer absolut den Verkauf zu verweigern, wenn der Anschein gegeben ist, dass die Schwester lediglich als Vorwand dient, um das Jugendschutzgesetz zu umgehen.
Da kannst Du Dich drehen und wenden wie Du willst - der Ars** bleibt immer hinten