@subhuman dürfen sie, der verkäufer an der kasse entscheidet an wen er verkaufen möchte und an wen nicht
der geschäftsführer hätte vermutlich verkauft, aber es hätte scheiße ausgesehen wenn er jetzt was anderes gesagt hätte als der mitarbeiter
aber theoretisch kann der verkäufer sogar sagen für sie kostet das spiel doppelt so viel, der preis im regal ist nicht bindend
in so einem fall kann man dann aber natürlich auch sagen das man es dann auch nicht kaufen will, denn das aus dem regal nehmen ist auch nicht bindend
aber es ist einfach lächerlich es deshalb nicht zu verkaufen, weil jemand anderes das geld in der hand hält
ich meine sie kauft das spiel und es zu bezahlen ist nicht strafbar
@25h.nox für was soll die denn bitte angezeigt werden?niemand wird für etwas bestraft was man nicht getan hat und der sohn hat schließlich nicht damit gespielt! und an der kasse warten ist ja auch nicht verboten
und jetzt irgendwie so einen schwacchsinn zu behaupten, das das was bringt um für den jugendschutz zu tun ist lächerlich
dann geht sie eben am nächsten tag allein nochmal dahin und kauft es
es gibt soooooooo unendlich viel wege für jugendliche an alkohol, zigaretten oder spiele ab 18 zu kommen
und nur weil er bezahlen möchte, heißt das noch lange nicht das das spiel für ihn ist-ergo anzeige überflüssig