Abahatschi schrieb:Schon immer habe es Besucher gegeben, die sich nicht daran gehalten hätten. Doch seit jedes Wochenende 20 bis 50 geflüchtete Männer mitfeierten - nur ein Bruchteil der im Schnitt 500 Gäste - würden sich die Beschwerden häufen: Männer würden penetrant starren oder Frauen von hinten an den Po fassen. Die Übeltäter: meistens Flüchtlinge.
Zuletzt hat die Geschäftsführerin auch vermehrt Diebstähle festgestellt. Sie hatte den Eindruck, dass es sich um Banden handelt. Ob auch Flüchtlinge darunter waren, kann sie nicht genau sagen.
Ich will das zwar nicht wirklich anzweifeln, das Erste, aber liest sich auch wie ein Pauschalurteil ("meistens Flüchtlinge") und im anderen Fall, das Zweite, konnte sie es plötzlich nicht mehr so genau wissen. Aha.
Fierna schrieb:Nicht wirklich.
Die Tafel in Essen ist meines Wissens ohne eine vernünftige Erklärung damit durchgekomnen.
Es war in dem Fall lediglich unzweifelhaft, dass man tatsächlich nach Staatsangehörigkeit vorgeht und nicht nach Ethnie.
Ja, Papier ist wie gesagt generell immer geduldiger und die Praxis viel viel schwerer. Auch was dann die berühmte Beweiskraft (tatsächlich in einer bestimmten Handlung eine Diskriminierung nachzuweisen) anbelangt.
Aber zu dem Fall explizit;
wenn es tatsächlich "unzweifelhaft" war, dann muss die Erklärung ja doch irgendwie verdammt vernünftig/nachvollziehbar gewesen sein oder nicht?
Ich hätte es bei zweifelhaft verstanden. Also nicht ausreichend genug, um ein schuldhaftes Verhalten festzustellen bzw. um eine handfeste Diskriminierung festzustellen.
Aber unzweifelhaft klingt für mich nach felsenfest, unumstößlich etc. Ohne jeden Zweifel. Dann muss doch die Erklärung wiederum verdammt gut gewesen sein oder stehe ich auf dem Schlauch?