Vorurteile von Türstehern in Diskos?
18.11.2019 um 11:21Intemporal schrieb:Wenn dir das klar ist, wieso beziehst du dich dann bei der Kleiderordnung immer wieder auf Ausländer? Wenn jemand ein Goldkettchen trägt, ist es scheißegal, wer sie trägt. Scheinbar ist dir das aber nicht egal, genau das ist rassistisch und laut deutschem Gesetz eben auch verboten. Das ist kein "mimimi" und das ist nicht "SO", sondern strafbar und kein Hausrecht. Jetzt kapiert?Das ist so nicht richtig.
Wenn man das Wort "Ausländer" in seinem eigentlichen Sinn gebraucht und damit nicht irgendwelche wirren Abstammungsgemeinschaften gemeint sind, dann ist die Staatsangehörigkeit kein Kriterium, was vom AGG erfasst wird.
Wenn man also bspw keine Asylbewerber in seiner Lokalität haben möchte, sind das Türen, die man nutzen kann....vorausgesetzt man lügt sich eine sinnvolle Erklärung zusammen.
Aber grundsätzlich wird ein Rassist, der bspw keine Asylbewerber in seinem Lokal haben will, wohl freudig damit konform gehen, gleich alle Menschen ohne deutsche Staatsangehörigkeit bei der Tour auszuschließen, wenn er dann damit legal unterwegs ist.
Die Staatsangehörigkeit eines Menschen zählt nicht zu denhttp://www.antidiskriminierungsstelle.de/SharedDocs/Downloads/DE/publikationen/Wegweiser/agg_wegweiser_erlaeuterungen_beispiele.pdf (Archiv-Version vom 16.12.2021)
durch das AGG geschützten Merkmalen. Erfolgt allerdings eine
Ungleichbehandlung, weil mit der Staatsangehörigkeit eine
bestimmte ethnische Zugehörigkeit verbunden wird, handelt es
sich um eine unmittelbare Diskriminierung.
Edit: S.10
Eine Diskriminierung allein aus Gründen der Nationalität oder Staatsangehörigkeit wird grundsätzlich nicht vom AGG erfasst. Die Nationalität oder Staatsangehörigkeit ist kein Merkmal, an welches das Gesetz anknüpft