Hallo
@Mindslaver Ich kann das Problem sehr gut nachvollziehen und ein Umzug ist aus mehreren Gründen nicht immer möglich, auch das ist sicher für viele nachvollziehbar.
" Es kann der Friedlichste nicht in Ruhe leben - wenn's dem Nachbarn nicht gefällt".
Leider gibt es das in Mehrparteienhäusern immer wieder. Tatsache ist, das der Vermieter weder zum "Rapport noch auf einer Wohnungsbegehung" ohne jegliche Handhabe/Begründung, bestehen kann.
Mietpartei B muss über einen längeren Zeitraum ein Lärmprotokoll führen, in dem genau (mit Datum und Uhrzeit, Beschreibung des Lärms und "bemerken der Frequenzen") festgehalten wird.
Der nächste Schritt wäre dann seitens des Vermieters mit dem Lärmverursacher zu sprechen.
Ich würde A empfehlen, sich von den anderen Mietern schriftlich bestätigen zu lassen, das sie von diesem "Lärmbelästigungen" bisher noch nichts mitbekommen haben (Schriftstück vorbereiten).
(Nicht immer einfach, die meisten wollen "mit nichts" etwas zu tun haben).
Das Schriftstück dem Vermieter vorlegen, mit dem Hinweis, weitere Verdächtigungen/ Beschuldigungen nicht mehr länger hinzunehmen.
Den Vermieter ruhig darauf hinweisen, das man ggf. einen RA beauftragt (Unterlassung). Eine andere Möglichkeit gibt es leider nicht (falls Umzug absolut nicht möglich). Auf Unterlassung klagen bedeutet, das MP B mit einer Geldstrafe zu rechnen hat, unterlässt er diese Behauptungen nicht.
Der Vermieter ist ebenfalls verpflichtet für Hausfrieden zu sorgen!!
Ist mir unbegreiflich das er auf "Frequenzen" überhaupt eingeht.
Wie alt ist MP B? Vielleicht liegt eine psychische Erkrankung vor?
Einen anderen Weg sehe ich leider nicht, den MP A hat bisher alles getan um Streit zu vermeiden, der Vermieter auch? Diskussionen von A + B haben ja wohl anhaltend keine Wirkung gezeigt, würde ich dann auch lassen.
Missliche Situation.