Nachbarstreit - Lärmbelästigung u. "Elektrosmog"
09.01.2012 um 01:34@univerzal
@Mindslaver
wenn du eine "begehung" durch den vermieter als negativ empfindest, tippe ich mal auf: nicht so gut.
aus vermieter-perspektive rate ich dir, den ganzen scheiss einfach zu ignorieren.
solange sie dich nicht persönlich belästigt.
um die begehung durch den vermieter kommste nicht rum, wenn er sie unbedingt machen will, er hat das recht dazu. wenn du ein schlechtes verhältnis zu ihm hast, solltest du sie ihm erst recht nicht verweigern. wenn du ein gutes verhältnis zu ihm hast dann red mit ihm, wenn es ansonsten keine gründe gibt bei dir mal "nach dem rechten zu schauen" wird er dann auch keinen grund mehr sehen.
sie kann den vermieter nicht zwingen zu reagieren ohne irgendwelche beweise - und wenn sie die hätte, würdest du erstmal 'ne abmahnung vom vermieter kriegen (mehr möglichkeiten hat der vermieter nämlich rein rechtlich nicht).
wenn der verieter nicht ganz doof ist, weiss er auch dass eine wohnungsbesichtigung (auf die er grundsätzlich ein recht hat) da garnix bringt ausser dass die "besichtigte" partei beleidigt ist.
wenn sie dich persönlich belästigt:
direkt die polizei rufen. oder/und den notarzt. notfalls die psycho-nothilfe.
und vielleicht umgekehrt mal dem vermieter das feedback geben dass die dame offensichtlich ein psychisches problem hat.
ich für meinen teil kenne aus vermieter-perspektive genug fälle von persönlichem zoff im mietshaus, der sich durchaus auch über jahre hinziehen kann.
das kann auch so weit gehen, dass mieterin A heulend bei mir auf der privaten baustelle steht, während mieterin B gleichzeitig mich mit mails zuspamt über die "böse alte".
drum guck ich auch extrem drauf, ob jemand in die hausgemeinschaft passt oder nicht, wenn ich neue mieter suche. hilft aber nur begrenzt - mein bauchgefühl bzw. mein instinkt bzw. mein gesunder menschenverstand sind halt auch nur MEIN subjektives urteil und damit kann ich ja auch daneben liegen. die letzten jahre hatte ich aber hauptsächlich glück damit *AUFHOLZKLOPF*
univerzal schrieb:Jederzeit ist schon mal Essig, ohne Ankündigung darf er gar nix.was ich ja bereits ausdrücklich betont hatte. mit ankündigung darf er aber jederzeit, kannste ihm nach mietrecht nicht verweigern.
@Mindslaver
Mindslaver schrieb:Ich habe der Mietpartei A geraten, einen Brief an den Vermieter zu schreiben, indem die Anschuldigungen zurückgewiesen mit der Bergündung, dass keine Beweise vorliegen würden.wie gut ist denn dein verhältnis zum vermieter?
wenn du eine "begehung" durch den vermieter als negativ empfindest, tippe ich mal auf: nicht so gut.
aus vermieter-perspektive rate ich dir, den ganzen scheiss einfach zu ignorieren.
solange sie dich nicht persönlich belästigt.
um die begehung durch den vermieter kommste nicht rum, wenn er sie unbedingt machen will, er hat das recht dazu. wenn du ein schlechtes verhältnis zu ihm hast, solltest du sie ihm erst recht nicht verweigern. wenn du ein gutes verhältnis zu ihm hast dann red mit ihm, wenn es ansonsten keine gründe gibt bei dir mal "nach dem rechten zu schauen" wird er dann auch keinen grund mehr sehen.
sie kann den vermieter nicht zwingen zu reagieren ohne irgendwelche beweise - und wenn sie die hätte, würdest du erstmal 'ne abmahnung vom vermieter kriegen (mehr möglichkeiten hat der vermieter nämlich rein rechtlich nicht).
wenn der verieter nicht ganz doof ist, weiss er auch dass eine wohnungsbesichtigung (auf die er grundsätzlich ein recht hat) da garnix bringt ausser dass die "besichtigte" partei beleidigt ist.
wenn sie dich persönlich belästigt:
direkt die polizei rufen. oder/und den notarzt. notfalls die psycho-nothilfe.
und vielleicht umgekehrt mal dem vermieter das feedback geben dass die dame offensichtlich ein psychisches problem hat.
ich für meinen teil kenne aus vermieter-perspektive genug fälle von persönlichem zoff im mietshaus, der sich durchaus auch über jahre hinziehen kann.
das kann auch so weit gehen, dass mieterin A heulend bei mir auf der privaten baustelle steht, während mieterin B gleichzeitig mich mit mails zuspamt über die "böse alte".
drum guck ich auch extrem drauf, ob jemand in die hausgemeinschaft passt oder nicht, wenn ich neue mieter suche. hilft aber nur begrenzt - mein bauchgefühl bzw. mein instinkt bzw. mein gesunder menschenverstand sind halt auch nur MEIN subjektives urteil und damit kann ich ja auch daneben liegen. die letzten jahre hatte ich aber hauptsächlich glück damit *AUFHOLZKLOPF*