Menschen
Menschen Wissenschaft Politik Mystery Kriminalfälle Spiritualität Verschwörungen Technologie Ufologie Natur Umfragen Unterhaltung
weitere Rubriken
PhilosophieTräumeOrteEsoterikLiteraturAstronomieHelpdeskGruppenGamingFilmeMusikClashVerbesserungenAllmysteryEnglish
Diskussions-Übersichten
BesuchtTeilgenommenAlleNeueGeschlossenLesenswertSchlüsselwörter
Schiebe oft benutzte Tabs in die Navigationsleiste (zurücksetzen).

Nachbarstreit - Lärmbelästigung u. "Elektrosmog"

103 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Elektrosmog, Lärmbelästigung, Nachbarsstreit ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Nachbarstreit - Lärmbelästigung u. "Elektrosmog"

09.01.2012 um 01:34
@univerzal
Zitat von univerzaluniverzal schrieb:Jederzeit ist schon mal Essig, ohne Ankündigung darf er gar nix.
was ich ja bereits ausdrücklich betont hatte. mit ankündigung darf er aber jederzeit, kannste ihm nach mietrecht nicht verweigern.

@Mindslaver
Zitat von MindslaverMindslaver schrieb:Ich habe der Mietpartei A geraten, einen Brief an den Vermieter zu schreiben, indem die Anschuldigungen zurückgewiesen mit der Bergündung, dass keine Beweise vorliegen würden.
wie gut ist denn dein verhältnis zum vermieter?
wenn du eine "begehung" durch den vermieter als negativ empfindest, tippe ich mal auf: nicht so gut.

aus vermieter-perspektive rate ich dir, den ganzen scheiss einfach zu ignorieren.
solange sie dich nicht persönlich belästigt.
um die begehung durch den vermieter kommste nicht rum, wenn er sie unbedingt machen will, er hat das recht dazu. wenn du ein schlechtes verhältnis zu ihm hast, solltest du sie ihm erst recht nicht verweigern. wenn du ein gutes verhältnis zu ihm hast dann red mit ihm, wenn es ansonsten keine gründe gibt bei dir mal "nach dem rechten zu schauen" wird er dann auch keinen grund mehr sehen.
sie kann den vermieter nicht zwingen zu reagieren ohne irgendwelche beweise - und wenn sie die hätte, würdest du erstmal 'ne abmahnung vom vermieter kriegen (mehr möglichkeiten hat der vermieter nämlich rein rechtlich nicht).
wenn der verieter nicht ganz doof ist, weiss er auch dass eine wohnungsbesichtigung (auf die er grundsätzlich ein recht hat) da garnix bringt ausser dass die "besichtigte" partei beleidigt ist.
wenn sie dich persönlich belästigt:
direkt die polizei rufen. oder/und den notarzt. notfalls die psycho-nothilfe.
und vielleicht umgekehrt mal dem vermieter das feedback geben dass die dame offensichtlich ein psychisches problem hat.

ich für meinen teil kenne aus vermieter-perspektive genug fälle von persönlichem zoff im mietshaus, der sich durchaus auch über jahre hinziehen kann.
das kann auch so weit gehen, dass mieterin A heulend bei mir auf der privaten baustelle steht, während mieterin B gleichzeitig mich mit mails zuspamt über die "böse alte".
drum guck ich auch extrem drauf, ob jemand in die hausgemeinschaft passt oder nicht, wenn ich neue mieter suche. hilft aber nur begrenzt - mein bauchgefühl bzw. mein instinkt bzw. mein gesunder menschenverstand sind halt auch nur MEIN subjektives urteil und damit kann ich ja auch daneben liegen. die letzten jahre hatte ich aber hauptsächlich glück damit *AUFHOLZKLOPF*


melden

Nachbarstreit - Lärmbelästigung u. "Elektrosmog"

09.01.2012 um 01:55
@wobel
was ich ja bereits ausdrücklich betont hatte. mit ankündigung darf er aber jederzeit, kannste ihm nach mietrecht nicht verweigern.

Auch nicht ganz richtig, wenn keine Gefahr im Verzug besteht (Wasser durch die Decke usw.). Einfach mal nach dem Rechten sehen ist nicht, auch da gibts zeitgemässe Abstände zu beachten. Also, hat der Vermieter keinen trifftigen Grund, kann er sich den Kontrollbesuch in die Haare schmieren. Mit oder ohne Ankündigung.


melden

Nachbarstreit - Lärmbelästigung u. "Elektrosmog"

09.01.2012 um 02:01
@univerzal
glaub mir: ich lieg richtig. es steht dem vermieter zu, zu besichtigen, das steht auch in absolut jedem mietvertrag (selbstverständlich nach rechtzeitiger ankündigung).
bei "gefahr im verzug" muss er's nicht anmelden, dann darf er sogar aber auch die tür aufbrechen.
ich rede jetzt vom deutschen mietrecht.

wenn du meinst es besser zu wissen, dann nenn doch bitte die entsprechenden gesetzestexte.
ich hab den gegenbeweis schon so oft gespeichert, ausgedruckt, kopiert, gemailt usw. dass es mir echt zu blöd ist den jetzt vorzuholen, das gehört zur allgemeinbildung.
wenn du nicht möchtest dass ein vermieter besichtigungsrecht zu deiner wohnung hat, dann kauf dir 'ne eigene (und das schreib ich jetzt nur dem klischee zuliebe).


melden

Nachbarstreit - Lärmbelästigung u. "Elektrosmog"

09.01.2012 um 02:07
@wobel
wenn du meinst es besser zu wissen, dann nenn doch bitte die entsprechenden gesetzestexte.

Voila: http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/b1/besichtigung.htm

Ein ganzes Sammelsurium an Rechtssprüchen zur Thematik, viel Spass damit. Man sollte nie vergessen, die eigene Wohnung (selbst wenn nur gemietet) ist der Hort der Privatsphäre und die ist, löblicherweise, in Deutschland gut geschützt.


melden

Nachbarstreit - Lärmbelästigung u. "Elektrosmog"

09.01.2012 um 02:26
@univerzal
ich zitiere DEINEN link:
Der Mieter muss dem Vermieter aber das Betreten und die Besichtigung der Räume (im engen Grenzen siehe dazu unten) gestatten.
das mit den engen grenzen hatte ich ja erwähnt
(den gesetzestext suchst du dir bitte selbst raus).

du bist auch so einer der grad mal frisch nachgelesen hat, aber das zugrundeliegende gesetz nicht kapiert hat. sorry, das nervt nur und hilft nicht.
@Mindslaver wird hoffentlich nicht so blöd sein und auch noch stress mit dem vermieter anfangen - atuell hat er ihn ja nur mit der nachbarin.
der vermieter weiss in dem fall ja schon dass die nachbarin irgendwie "schräg" ist.
an @Mindslaver s stelle würd ich sogar den vermieter explizit auf 'n kaffee einladen um darüber zu sprechen dass die nachbarin irgendwie ziemlich durchgeknallt ist.


melden

Nachbarstreit - Lärmbelästigung u. "Elektrosmog"

09.01.2012 um 02:49
@wobel
Klar, denn entgegen deiner billigen Darstellung, bin ich eben kein Querulant, der seinen Vermieter ständig mit Forderungen drangsaliert, daher habe ich auch nicht oft damit zu tun. Was nicht bedeutet, dass ich meine Rechte als Mieter nicht kenne.

Zum Thema, wo Der Mieter muss dem Vermieter aber das Betreten und die Besichtigung der Räume (im engen Grenzen siehe dazu unten) gestatten; widerspricht dies meinen Aussagen? Zeig mir mal die Passage. Du dagegen hast geschrieben: mit ankündigung darf er aber jederzeit

Ich weiss ja nicht, ob mir plötzlich sämtliche Deutschkenntnisse entfallen sind, aber 'jederzeit' hat bei mir die Definition, dass er gerne mal alle paar Monate grundlos reinschneien kann. Und dies ist nicht der Fall, Huck, das Gericht hat gesprochen. Von daher, keine Ahnung was du verzapfen willst.

btw: mindslaver selbst ist nicht betroffen -> Ich habe der Mietpartei A geraten
btw²: Lass dir ruhig Zeit mit deiner Antwort, ich geh jetzt nämlich steil bettwärts.


melden

Nachbarstreit - Lärmbelästigung u. "Elektrosmog"

09.01.2012 um 07:30
Der Vermieter hat in der Regel, unter anderem, 2 Anliegen.
Er will sein Eigentum pfleglich behandelt wissen und er will Ruhe unter seinen Mietparteien.
Auch für einen Vermieter ist es nicht das Grösste einfach mal so die Wohnungen seiner Mieter in Augenschein zu nehmen. Vielleicht ist der Vermieter vom Genöhle der Mietpartei B genauso genervt wie MP A und hofft mit einer Goodwillaktion die Wogen zu glätten (nach der Devise, ich hab das Menschenmögliche getan, es war nichts zu finden).
Gewähr den Zutritt, wenn du nichts zu verstecken hast und nutz die Gelegenheit mit dem Vermieter in aller Ruhe zu sprechen.


melden

Nachbarstreit - Lärmbelästigung u. "Elektrosmog"

09.01.2012 um 21:06
@Heide_witzka
Kann mir auch nicht vorstellen, dass sich ein Vermieter gern als Blockwart instrumentalisieren lässt und gerne im Kleinkrieg von zwei Parteien mitspielt.


melden

Nachbarstreit - Lärmbelästigung u. "Elektrosmog"

10.01.2012 um 13:37
@univerzal
du kommst als vermieter nicht drum rum dich zu kümmern, wenn deine mieter miteinander im clinch liegen, da stehst du dann schon in der pflicht, selbst wenn nicht mit mietminderungen gedroht wird.
was genau man dann unternimmt kommt aber auf den einzelfall an - ich z.b. würde mir die besichtigung bei MP B sparen, weil ich ja ohnehin weiss dass es da ganz sicher irgendwas gibt, mit dem sich lärm machen lässt - und sei's nur die stimme der bewohner. da müsste dann schon mehr vorliegen, und das wollen wir mal hoffen dass das hier nicht der fall ist.

ausserdem nervt das unheimlich wenn du alle paar tage von den mietern kontaktiert wirst, weil der nachbar angeblich dieses oder jenes böses getan hat, das kann man auch nicht endlos aussitzen sondern muss mal was machen.

und was die besichtigungsmöglichkeiten angeht kann ich MP B nur empfehlen mal in den mietvertrag zu sehen - da steht nämlich mit sicherheit was drin diesbezüglich, und das kann durchaus auch vom allgemeinen mietrecht abweichen.

und nochmal: bei "gefahr im verzug" darf man sogar die tür aufbrechen lassen (natürlich nur wenn der mieter nicht da ist - wäre er da, dann gäbe es keine "gefahr im verzug").

und jetzt geh ich mal eben 'ne kleine besichtigung machen *grins*


melden

Nachbarstreit - Lärmbelästigung u. "Elektrosmog"

10.01.2012 um 15:17
@wobel
Schon klar, nur im konkreten Fall den Mindslaver geschildert hat, sieht das alles schon sehr verwegen aus. Was würdest du denn sagen, wenn einer deiner Mieter daherkommt und sich beschwert, weil er sich vom Elektrosmog einer anderen Partei belästigt fühlt?

Was die Lärmbelästigung betrifft: Das wäre schon konkreter, aber wurde die auch festgehalten? Zum Beispiel durch die Polizei die mal einen nächtlichen Besuch abstattet, oder durch andere Mieter, die ja dann auch mindestens etwas gehört haben müssen. Ich meine, Lärmbelästigung kann auch gut ein Vorwand sein, denn man einfach vorschiebt, um seinen Nachbarn gepflegt ans Bein zu pissen.

und nochmal: bei "gefahr im verzug" darf man sogar die tür aufbrechen lassen (natürlich nur wenn der mieter nicht da ist - wäre er da, dann gäbe es keine "gefahr im verzug").

Du kannst es noch ein paar Mal wiederholen und ich werds nicht kommentieren, weil es für mich definitiv unter 'trifftige Gründe' fällt. Es kann nur im Interesse des Mieters sein, dass sein Vermieter etwas unternimmt, wenn sich z.B. während seiner Abwesenheit die Wohnung flutet.


1x zitiertmelden

Nachbarstreit - Lärmbelästigung u. "Elektrosmog"

10.01.2012 um 15:49
@univerzal
Zitat von univerzaluniverzal schrieb:Was würdest du denn sagen, wenn einer deiner Mieter daherkommt und sich beschwert, weil er sich vom Elektrosmog einer anderen Partei belästigt fühlt?
ich würd wohl ein paar studien dazu raussuchen und dann ein entsprechendes gespräch mit ihm führen - und dabei versuchen wenigstens so zu tun als würd ich ihn ernstnehmen. ich würd auf jeden fall erstmal vom mieter hören wollen auf was genau sich seine ängste denn stützen, evtl. kann man das ja durch entsprechende studien (und es gibt ja massenhaft studien bezüglich elektrosmog) aus der welt schaffen.

bisher hatte ich nur 'n mieter der meinte es würde spuken - da haben wir alles ziemlich gründlich untersucht (natürlich nur rationale erklärungen gefunden, war klar), ich hab ihm noch ein neues schloss in die wohnungstüre eingebaut damit er da sicher sein kann, dass niemand ausser ihm schlüssel zur wohnung hat und ich hab ihm die adresse vom parapsychologischen institut in freiburg gegeben. ausserdem hab ich ihm natürlich sämtliche verfügbaren infos zur geschichte des hauses gegeben. aber danach war ruhe.

und jetzt lass doch einfach das thema von wegen besichtigungen - solange wir nicht wissen was im mietvertrag von MP B steht ist das ziemlich sinnlos, zudem du ja offensichtlich unter "rechtzeitiger ankündigung" was anderes verstehst als ich.
aber ich mach eigentlich eh nur dann besichtigungen wenn ein auszug ansteht (meist tatsächlich auch erst mit den potentiellen nachmietern) oder wenn's was zu kümmern gibt. ausser ich bin privat eingeladen, aber das dürfte hier ja keine rolle spielen.
wenn MP B nichts zu verstecken hat sollte es so oder so kein problem für ihn sein, wenn der vermieter mal vorbeischaut, auch wenn's noch so sinnlos ist.


melden

Nachbarstreit - Lärmbelästigung u. "Elektrosmog"

10.01.2012 um 16:12
@wobel
Das ist zwar löblich von dir, aber jemand der fest von Belästigung durch Elektrosmog überzeugt ist, wird sich auch von Studien kaum beeindrucken lassen. Zumal es Studien in beide Richtungen gibt, dann müsste man wiederum diskutieren, welche Forschergruppe/Institut kompetent genug für eine Bewertung ist. Aber gut, das ist jetzt eh pure Spekulation.

Nochmal kurz zum Thema Besichtigungen: Rechtzeitige Ankündigung ist ebenfalls definiert - 24 Stunden davor. Und die sind auch in meinen Augen akzeptabel.

Vor ein paar Monaten hatte ich in meiner Wohnung Besichtigungen, unser Haus, bzw. die einzelnen Objekte darin, stehen derzeit zum Verkauf bzw. sind schon verkauft. Mein Vermieter hat mir damals um 17 Uhr eine SMS geschickt: Morgen um 15 Uhr Besichtigung. Ich habe es trotzdem nicht blockiert, obwohl es mehr als ein unangenehmes Gefühl ist, wenn wildfremde Leute die eigene Wohnung bis in die letzte Nische sondieren und man evtl. von denen dann in ein paar Monaten ein Eigenbedarfsschreiben erhält.

Ich hab mich übrigens nicht an der Ankündigung gestört, auch nicht an dem generellen Recht des Mieters mal einen Blick in die Wohnung werfen zu dürfen, sondern an dem 'jederzeit'. Das war der ausschlaggebende Punkt für unsere aktuelle Diskussion.


melden

Nachbarstreit - Lärmbelästigung u. "Elektrosmog"

10.01.2012 um 16:17
Noch was: wenn MP B nichts zu verstecken hat sollte es so oder so kein problem für ihn sein, wenn der vermieter mal vorbeischaut, auch wenn's noch so sinnlos ist.

MP A wäre von der Besichtigung betroffen, nicht B. @wobel


melden

Nachbarstreit - Lärmbelästigung u. "Elektrosmog"

10.01.2012 um 16:18
@univerzal
ähm - also in allen meinen mietverträgen steht ein längerer zeitraum - 24 stunden sind eigentlich viel zu kurz wenn du mich fragst. ich selbst würde jedenfalls früher bescheid bekommen wollen, also 2 tage minimum, besser noch 'ne ganze woche.

das "jederzeit" bezog sich aufs besichtigen an sich, also dass der vermieter das durchaus darf. vielleicht hab ich mich da unglücklich ausgedrückt, damit war nicht gemeint dass er unangekündigt vorbeikommen darf (darf er zwar, aber dann musst du ihn nicht reinlassen, logisch).


melden

Nachbarstreit - Lärmbelästigung u. "Elektrosmog"

10.01.2012 um 16:19
@univerzal
MP A von mir aus - war doch klar wer gemeint war...


melden

Nachbarstreit - Lärmbelästigung u. "Elektrosmog"

10.01.2012 um 16:24
@wobel
Ja, 24 h können kurz sein, wenn man gerade nen Saustall daheim hat, dennoch gibt es dazu ein Urteilsspruch. Der gute Ton unter Vermieter/Mieter sollte auch ein Minimum an mehr Frist beinhalten, 2-3 Tage wären da schon wünschenswert. Aber wie du an meinem Beispiel siehst, gibts es auch Vermieter, die sich einen Dreck um Fristen scheren.

das "jederzeit" bezog sich aufs besichtigen an sich, also dass der vermieter das durchaus darf. vielleicht hab ich mich da unglücklich ausgedrückt, damit war nicht gemeint dass er unangekündigt vorbeikommen darf

Es hätte auch noch anders verstanden werden können: Dass der Vermieter mehrmals im Jahr zur Kontrolle vorbeischauen darf, was ebenfalls nicht legitim ist, wenn sonst nichts vorliegt.


melden

Nachbarstreit - Lärmbelästigung u. "Elektrosmog"

10.01.2012 um 16:34
@univerzal
ehrlich gesagt kann ich das problem ohnehin nicht nachvollziehen - mich hat noch nie ein vermieter zu 'ner besichtigung "außer der reihe" heimgesucht, immer nur wenn's um verkauf oder auszug ging.
oder wenn ich ihn ausdrücklich eingeladen habe.
ich selbst seh auch keinen grund die mieter "außer der reihe" zu belästigen - was würde mir das auch bringen? solange es nicht schon im treppenhaus stinkt muss mir selbst die grösste unordnung ja egal sein, ist sie mir auch, mich interessiert da dann eigentlich nur wie's aussieht wenn sie mir die wohnung zurückgeben.
bisher war immer einigermassen ordnung und sauberkeit wenn ich zu besichtigungen mit potentiellen nachmietern gekommen bin - und das obwohl ich eigentlich hauptsächlich junge mieter hab und da durchaus auch ein auge zudrücke.

aber wie oft mieter schon bei mir zuhause ohne jegliche ankündigung in der tür standen, das mag ich garnicht aufzählen...


melden

Nachbarstreit - Lärmbelästigung u. "Elektrosmog"

10.01.2012 um 16:38
@wobel
Ich kenne das Problem ebenfalls nicht, mein Vermieter ruft mich an, wenn ihm was auf dem Herzen liegt und dann redet man darüber. Aber jetzt sieht man mal, wie solche Zwistigkeiten anschwellen können. B hat ja A nicht mehr viel Wahl gelassen, indem er einen Anwalt vorschickte. Entweder schliesst sich jetzt A mit dem Vermieter kurz oder er schaltet selbst einen Anwalt ein. Einfach irrwitzig, für welchen Scheiss die Justiz bemüht wird.


melden

Nachbarstreit - Lärmbelästigung u. "Elektrosmog"

10.01.2012 um 17:55
@univerzal
das mit dem anwalt find ich eh seltsam - ein vernünftiger anwalt hätte partei B doch sagen müssen, dass sie sich an den vermieter wenden muss. der übliche weg wär da eigentlich gewesen dem vermieter mit mietminderung zu drohen wenn das problem nicht behoben wird...
was soll ein anwalt beim nachbarn erreichen? der wird wohl kaum künftig ohne elektrogeräte überleben wollen nur weil die nachbarn glaubt da würd's strahlen...


melden

Nachbarstreit - Lärmbelästigung u. "Elektrosmog"

10.01.2012 um 17:57
@wobel
Braucht man für eine Mietminderung nicht Beweise? Soweit ich rausgelesen hab, wurde die Lärmbelästigung nicht dokumentiert (Bullerei) und wie man den Smog beweisen will, ist mir eh rätselhaft.


melden