@Plan_B
allmotlEY schrieb:Über solche Aussagen bin ich immer wieder verwundert. Grundlos ist es natürlich nie. Der Grund ist das Geschlecht, obwohl die wenigsten Berufe mit dem Geschlechtsteil ausgeübt werden.
Mit "grundlos" waren alle Gründe ausser dem Geschlecht gemeint (keine Lohnverhandlungen, weniger Überstunden, weniger lange im Betrieb, etc.)
Ich hatte so eine Diskussion mal mit einer Mitarbeiterin.. Ich verdiene auch mehr als sie obwohl wir die gleiche Arbeit machen (mehr oder weniger).
Aber:
1. Ich bin 28, sie ist 21
2. Ich bin seit 8 Jahren bei der Firma, sie seit einem Jahr
3. Ist mein Wissen bedingt durch mein Alter und längere Erfahrung auf dem Gebiet grösser als Ihres.
Verdiene ich nun berechtigt mehr als sie, oder fällt das auch unter Diskriminierung?
allmotlEY schrieb:Die Schweiz scheint auch nicht frei von dem geschlechtsabhängigen Lohn-Gefälle zu sein.
http://www.blick.ch/news/schweiz/frauen-beim-lohn-nach-wie-vor-benachteiligt-113332
41%.. Dass ich nicht lache..
Der "Blick" ist das Schweizer Pendant zur deutschen "Bild" - da würd ich schonmal gar nichts drauf geben. Und selbst wenn die Zahl stimmt.. Wer den Artikel etwas genauer liest kann sich vermutlich vorstellen, wie das Ganze berechnet wurde. Man nehmen alle Frauen und alle Männer der Schweiz als Berechnungsgrundlage. Dass viele Frauen sich zu Hause um die Kinder kümmern und der Mann die ganze Familie durchfüttert wird hier natürlich nicht berücksichtigt. Die Mutter, die zu Hause bei den Kindern ist, "verdient" zwar kein Geld, dafür lebt sie vom Lohn ihres Manner.
Wenn ich so rechne komme ich auch auf die 41%.
Glaube keiner Statistik, die du nicht selbst gefälscht hast.
allmotlEY schrieb:Ebenso scheint es in der schweiz das hier angeführte Argument der Männerdiskriminierung nicht mehr zu geben.
http://www.beobachter.ch/geld-sicherheit/ahviv/artikel/pensionierung_ungleiches-rentenalter-ist-verfassungswidrig/ (Archiv-Version vom 24.11.2011)
Hier geht es ausschliesslich um Angestellte der Stadt Bern (also Beamte).
Für den "Normalsterblichen" gilt weiterhin: Frauen 64, Männer 65.