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Wie weit darf meine Lehrerin gehen?

192 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Schule, Kaugummi ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Wie weit darf meine Lehrerin gehen?

23.09.2011 um 14:34
@Sombra84

Ich weiß nicht, wie dein Taschengeld zu Jugendzeiten aussah, aber ich finde, dass 5 Euro/Franken für einen 9.Klässler schon eine ganze Menge Geld sind. Und da kann nicht mehr von Erziehung die Rede sein, dass ist Nötigung, wenn die Lehrerin sagt: 'Entweder du zahlst, oder ...'

Früher haben die Halbstarken den Kids in der Pause ihr Geld fürs Mittagessen abgenommen, heute sind es die Lehrer? Wo kommen wir denn da hin? So lange in der Hausordnung das Kaugummikauen nicht mit einer Geldstrafe geahndet wird, darf kein Geld verlangt werden. Ich sage NICHT, dass das Kaugummikauen in Ordnung ist - ich sage, dass die Nötigung zu einer Zahlung von einem Minderjährigen nicht in Ordnung ist.


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Wie weit darf meine Lehrerin gehen?

23.09.2011 um 14:49
@Cathryn

Da haben wir wohl einfach verschiedene Ansichten, ich seh das nicht so eng.

Vieleicht muss man noch betonen, dass es durchaus einen Unterschied zwischen Deutschland und der Schweiz gibt. 5 Franken sind einiges weniger als 5 Euro. Damit meine ich nicht nur den Wechselkurs sondern auch die allgemeine Verfügbarkeit des Geldes. Mit 15 sind 20 - 50 Franken Taschengeld keine Seltenheit (manchmal auch mehr).
Und es soll ja auch ein bisschen weh tun, sonst lernt man ja nix draus. ;)


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Wie weit darf meine Lehrerin gehen?

23.09.2011 um 14:52
@Cathryn
noch n bissl und die Teenys gehen nächstes Jahr in eine Ausbildung, verdienen ihr eigenes Geld und ziehen evtl. aus..also das sind keine 3 jährigen denen man den Lolly wegnimmt


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Wie weit darf meine Lehrerin gehen?

23.09.2011 um 14:57
@Sombra84

Vielleicht sind es keine 5 Euro, dennoch ist es Geld, das an anderer Stelle fehlt und ich kann mir nicht vorstellen, dass JEDE Schweizer Familie es sich leisten kann, 25-50 Franken Taschengeld zu zahlen.

@darkylein

Und wenn sie 35 wären - eine Nötigung bleibt eine Nötigung.


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Wie weit darf meine Lehrerin gehen?

23.09.2011 um 15:00
@Cathryn

Die Meisten. Wenn man sieht, was die Jugendlichen zum Teil am Wochenende auf den Kopf hauen (und nein das sag ich jetzt nicht einfach so, ich seh das öfters, da ich ab und zu in einer Bar arbeite) dann tun die 5 Franken nicht wirklich weh. Dafür kriegst du in vielen Bars grad mal n Bier. Ein Kleines versteht sich. ;)

Aber ich seh das Problem an sich nicht.. Mach keinen Quatsch dann brauchst du auch nichts zu bezahlen - ist wie im richtigen Leben. ;)


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23.09.2011 um 15:09
@Cathryn
ich sehe es nicht als Nötigung, ich denke da wird es ne Vereinbarung geben, und es geht ja in die Klassenkasse die allen zu Gute kommt (z.b. Lager, Abschlussfahrt, Party etc.) Traum hat sich ja auch nicht mehr gemolden, und man sieht ja immer nur eine Seite der Geschichte. Bei mir hätten Geldstrafen auch eher gefruchtet als Schimpfwörter 100 x zu schreiben oder die damalige Schulordnung (konnte man perfekt vorschreiben und dann direkt abgeben :D). Und eben ich gehörte auch zu denen die teilweise am Mittwoch Nachmittag (hier in der Schweiz schulfreier Nachmittag) das Schulareal aufgeräumt haben, also Papierschnippselchen, Ziggistummel etc. aufgesammelt haben. Und ich wär nie auf die Idee gekommen da "ungerecht" zu schreien, man muss auch selbstkritisch sein


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23.09.2011 um 15:10
@Sombra84

Das Problem ist ja nicht, dass hier eine Strafe erfolgen soll, sondern die Form der Strafe: es gibt eine rechtliche Grundlage, keinen Vertrag - aber es gibt eine ganz klare Nötigung zur Zahlung. im deutschen StGB steht auf Nötigung eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe BIS ZU 3 JAHREN. In Besonders schweren Fällen gibt es keine Geldstrafe mehr, sonder 6 Monate bis 5 Jahre Haft.

Siehe:

§ 240 Nötigung
(1) Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Rechtswidrig ist die Tat, wenn die Anwendung der Gewalt oder die Androhung des Übels zu dem angestrebten Zweck als verwerflich anzusehen ist.
(3) Der Versuch ist strafbar.
(4) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter
1. eine andere Person zu einer sexuellen Handlung nötigt,
2. eine Schwangere zum Schwangerschaftsabbruch nötigt oder
3. seine Befugnisse oder seine Stellung als Amtsträger mißbraucht.


Ich schau auch noch mal in den Schweizer Gesetzen nach:

Art. 181 StGB Nötigung

Wer jemanden durch Gewalt oder Androhung ernstlicher Nachteile oder durch andere Beschränkung seiner Handlungsfreiheit nötigt, etwas zu tun, zu unterlassen oder zu dulden, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft.


Und die Handlung 'Entweder du zahlst, oder ...' ist ganz klar eine Androhung eines empfindlichen Übels, bzw. eine Androhung ernstlicher Nachteile, also klar eine Nötigung. Noch dazu ist das Opfer unter 18 Jahre alt und somit gar nicht voll geschäftsfähig und DARF einer solchen Zahlung gar nicht zustimmen. DESWEGEN rege ich mich auf. Das Kaugummikauen finde ich auch nicht in Ordnung, es ist aber im Vergleich zum Verhalten der Lehrerin keine Straftat und somit hinfällig.


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Wie weit darf meine Lehrerin gehen?

23.09.2011 um 15:18
@Cathryn

Und was sollen mir diese Paragraphen jetzt sagen?
Je nach Interpretation wäre dann auch jegliche andere Art von Bestrafung eine Nötigung.

Das "Du zahlst 5 Franken oder deine Eltern werden benachrichtigt" kann genausogut gegen "Du räumst den Schulhof auf oder deine Eltern werden benachrichtigt" austauschen. Oder vieleicht auch "Du schreibst 100mal "es tut mir leid" oder du kriegst eine schlechtere Note"... beliebig fortsetzbar.

Wenn das für dich Nötigung ist dann müsste laut Wortlaut jede Strafarbeit ebenfalls unter Nötigung laufen.


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Wie weit darf meine Lehrerin gehen?

23.09.2011 um 15:30
Zitat von Sombra84Sombra84 schrieb: "Du räumst den Schulhof auf oder deine Eltern werden benachrichtigt"
Wenn die Benachrichtigung an die Eltern ein empfindliches Übel, bzw. einen ernsten Nachteil für das Kind nach sich zieht, ist das eine Nötigung. Ja.
Zitat von Sombra84Sombra84 schrieb:"Du schreibst 100mal "es tut mir leid" oder du kriegst eine schlechtere Note"
Das ist erst recht eine Nötigung! Hier wird jemand zu einer Handlung gezwungen, die NICHT in Relation zu seiner schulischen Leistung steht. Niemand darf eines schlechtere Note bekommen, weil er etwas, das nicht zur Feststellung des Wissensstandes gehört, nicht erledigt. Schulnoten spiegeln den Wissensstand einer Person wieder und dürfen nicht durch Verhalten oder Weigerung von AUfgaben, die nicht zum Unterrichtsstoff gehören gezwungen werden.

Kein Wunder, dass an den Schulen kein Strafrecht unterrichtet wird - die Lehrer säßen wahrscheinlich alle ständig vor Gericht.

Ein Lehrer darf seine 'Macht' nicht ausnutzen. Tut er es doch, ist er falsch im Beruf.

Du kannst als Lehrer auch nicht sagen: 'Wenn du nicht jeden Montag einen Kuchen mitbringst, wirst du nicht versetzt."
Zitat von Sombra84Sombra84 schrieb:Wenn das für dich Nötigung ist
Da verwechselst du etwas. Das ist nicht für MICH eine Nötigung, sondern für den Gesetzgeber.
Zitat von Sombra84Sombra84 schrieb:müsste laut Wortlaut jede Strafarbeit ebenfalls unter Nötigung laufen
Nein, nicht JEDE Strafarbeit. Wenn jemand eine Extra-Hausarbeit schreiben muss, die aber stofflich zum Unterricht gehört, dann ist das keine Nötigung, sondern kann als erzieherische bzw. bildungsorientierte Maßnahme geltend gemacht werden. Wenn aber jemand den Hof putzen muss oder die Toiletten oder was weiß ich, weil er sonst eine schlechte Note bekommt, dann ist das Nötigung. Wenn der Lehrer will, dass der Schüler den Hof putzt, dann muss er das mit den Eltern absprechen, aber die Bewertung der schulischen Leistungen dürfen auf keinen Fall abhängig davon sein, ob jemand dieser Aufforderung nachkommt.

Wie würdest du es denn bewerten, wenn der Klassenbeste (in Deutschland ein 'Einserschüler' - wie ich gerade lese, in der Schweiz dann ein 'Sechserschüler' ;) ) vom Lehrer die Androhung erhält: 'Wenn du nicht den Hof aufräumst, dann wirst du in diesem Fach durchfallen!'?

Wäre das in deinen Augen korrekt?


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Wie weit darf meine Lehrerin gehen?

23.09.2011 um 15:37
@Cathryn

Ok, das Beispiel mit der schlechten Note war nicht gut, natürlich ist das nicht in Ordnung. Da stimme ich mit dir überein, Noten sollten nichts mit dem Verhalten sondern mit Bildungsstand zu tun haben.

Aber um mal wieder auf diesen Fall zurückzukommen..

"Du bezahlst oder ich spreche mit deinem Vater"
=
"Du schreibst 100mal xxx oder ich spreche mit deinem Vater"
(laut Paragraph kein Unterschied was die "Nötigung" angeht)

Abgesehen davon ist ein Gespräch mit den Eltern wohl kaum eine Androhung die den Tatbestand der Nötigung erfüllt.


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Wie weit darf meine Lehrerin gehen?

23.09.2011 um 15:43
Zitat von Sombra84Sombra84 schrieb:Abgesehen davon ist ein Gespräch mit den Eltern wohl kaum eine Androhung die den Tatbestand der Nötigung erfüllt.
Grundsätzlich nicht, da gebe ich dir vollkommen Recht.

Nur in diesem speziellen Fall ist es aber so (siehe Einlassungen der Threaderstellerin), dass die Reaktion der Eltern einen enormen Nachteil für das Mädchen nach sich ziehen würde. Immerhin erwähnt die Threaderstellerin, dass der Vater ihr u.U. das frisch gestochene Piercing herausreißen würde - also eine schwere Körperverletzung (Folgeschaden = Narbe) nach sich ziehen würde. Hier wird also aus einer Lappalie eine Katastrophe - und die Reaktion der Eltern, die ausgelöst würde von der Handlung der Lehrerin (welche sie durch ihre Aussage: "Wenn du nicht zahlst, dann rufe ich deine Eltern an!"), macht aus einer Aufforderung hier eine klare Nötigung.

Deswegen rege ich mich doch so auf - weil hier nicht nur mit der finanziellen Situation, sondern auch mit der Gesundheit eines jungen Mädchens gespielt wird!


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23.09.2011 um 16:01
@Cathryn

Hmm.. Also 1. halte ich die Schilderung für übertrieben. Wir haben es mit einem 15 jährigen Teenie zu tun.. Aber selbst wenn.

Was soll die Lehrerin machen? "Ach du bist ja so ne Arme, für dich gelten die Regeln nicht, weil du ja sonst zu Hause Ärger bekommst".
Geht ja auch nicht. Wenn du dich in der Schule nicht an die Regeln hältst dann werden halt irgendwann die Eltern informiert. Ich sehe da keinen Unterschied zwischen "du hast die 5 Franken nicht bezahlt" und "du hast die Strafarbeit nicht geschrieben" - in beiden Fällen würden die Eltern informiert, was bei Minderjährigen auch völlig legitim ist.


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23.09.2011 um 16:38
@dextrometh

Kompromissvorschlag:

Lass den Kaugummi weg, drucke diesen Thread aus und gib ihn der Lehrerin zu lesen.


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Wie weit darf meine Lehrerin gehen?

23.09.2011 um 16:52
Trotzdem würde mich interessieren, ob die Lehrerin das kassierte Geld
wirklich der Klassenkasse zukommen lässt und ob @dextrometh noch an
einer weiteren Diskussion zu ihrem Problem interessiert ist, oder ob
sie sich am Kaugummi verschluckt hat.


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Wie weit darf meine Lehrerin gehen?

23.09.2011 um 17:05
@Cathryn

Ja toll...

Ich empfand es auch als Nötigung, dass ich Hausaufgaben machen MUSSTE. Hat sich auch keiner drum gekümmert und mich geschützt :D


Wenn die Teenies im Wissen der Strafe trotzdem ständig das Verbotene tun, dann haben sie offenbar mehr als genug Kohle.
Würde MIR das Geld knapp sein, dann würde ich eher mal 45 Minuten auf den Kaugummi verzichten, anstatt immer wieder zu kauen und dann rumzumaulen, dass ich zahlen muss.


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23.09.2011 um 19:13
§ 17 Schülerrecht
1 Schülerinnen und Schüler haben das Recht, bei ungerechtfertigter Behandlung
durch die Lehrpersonen von der Schulleitung angehört zu werden.
2 Schülerinnen und Schüler dürfen nicht zur Teilnahme an Aktionen gezwungen
werden, die nicht dem Unterricht dienen (Markenverkäufe, Sammlungen usw.).

Das ist aus dem Schweizer-Schulrecht.(bzw. Schwyz),weiß nicht ob das zu dir gehört...
wenn nicht dann schau doch da mal rein....

http://schule.mellingen.ch/Schulpflege/Gesetze/ref_schulg.pdf
oder gib bei google schweizer oder berner-schulgesetz ein...


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15.04.2012 um 11:39
Jaa, zumal deine Lehrerin das garnicht darf.

glg


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15.04.2012 um 11:44
@dextrometh
die kann dir doch nicht das geld aus der tasche ziehen. melde das der schulverwaltung oder sags den eltern.


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Wie weit darf meine Lehrerin gehen?

15.04.2012 um 11:50
@dextrometh
ich glaube nicht, dass dein vater mit ihr einer meinung wäre, bei geld hört der spaß auf.
wenn wir in der klasse mit kaugummis erwischt worden wären, mussten wir nach der schule, alle kaugummis unter den tischen entfernen.
aber das grenzt schon fast an diebstahl und ich wette die rechnet damit, dass ihr alle schiss habt es irgendwem zu melden.


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Wie weit darf meine Lehrerin gehen?

15.04.2012 um 14:35
(1) Erzieherische Einwirkungen und Ordnungsmaßnahmen dienen der geordneten Unterrichts- und Erziehungsarbeit der Schule sowie dem Schutz von Personen und Sachen. Sie können angewendet werden, wenn eine Schülerin oder ein Schüler Pflichten verletzt. Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit ist zu beachten.


Maßnahmen, denen ein Sinnzusammenhang zum Fehlverhalten fehlt, sind in fast allen Schulgesetzen der deutschen Bundesländer verboten. Schon aus grundsätzlichen pädagogischen Erwägungen heraus ist es vielmehr angezeigt, diesen Zusammenhang durch die individuelle Gestaltung der Maßnahme deutlich herauszustellen (Beispiel: Reinigung der Tische als erzieherische Maßnahme für Schüler, die ihre Tische verunstaltet haben.).


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