Selbstjustiz im folgenden Fall?
24.07.2014 um 11:08@kleinundgrün
Ist eine normale seelische Folge, wie du sie nennst eine geistige Krankheit? Bzw. ab welchem Schweregrad einer seelischen Folge würdest du sagen, dass der Tatbestand "körperlich schwer misshandelt" und damit
Meine Behauptung ist, dass diese oben erwähnte geistige Krankheit bei jeder noch so harmloseren Vergewaltigung auftritt.
Ist eine normale seelische Folge, wie du sie nennst eine geistige Krankheit? Bzw. ab welchem Schweregrad einer seelischen Folge würdest du sagen, dass der Tatbestand "körperlich schwer misshandelt" und damit
Tussinelda schrieb:3. in erheblicher Weise dauernd entstellt wird oder in Siechtum, Lähmung oder geistige Krankheit oder Behinderung verfällt,zutrifft?
Meine Behauptung ist, dass diese oben erwähnte geistige Krankheit bei jeder noch so harmloseren Vergewaltigung auftritt.