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Selbstjustiz im folgenden Fall?

2.468 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Deutschland, Mord, Vergewaltigung ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Selbstjustiz im folgenden Fall?

24.07.2014 um 11:43
eine letzte Frage sei erlaubt:
Warum kämpfen die Möchtegern-Nazis mit immer denselben Phrasen für so einen gequirlten Scheiß hier?

Meine Großeltern sind getäuscht worden und haben sich mitschuldig gemacht am größten Verbrechen an der Menschheit; aber sie saßen nicht faul am PC und waren Maulhelden, sondern sind durch die Hölle gegangen für ihren Glauben.
Das sollten sich die WAHREN Kameraden auf die Fahne schreiben und nicht ihre Zeit mit Wut- und Hassparolen vergeuden. Hass hat nur der, der nicht geliebt wird. Ihr tut mir einfach nur leid!
Youtube: Charles Chaplins Rede an die Menschheit
Charles Chaplins Rede an die Menschheit
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Selbstjustiz im folgenden Fall?

24.07.2014 um 11:43
Zitat von DoctorWhoDoctorWho schrieb:der besondere strafgrund liegt hier einzig und allein darin, dass die sexuelle selbstbestimmung betroffen ist
Aber die "sexuelle Selbstbestimmung" bzw. deren besonderer Schutz ist doch eine Folge davon, dass es für das Opfer einer sexuellen Straftat besonders demütigend ist. Die "sexuelle Selbstbestimmung" ist ja nichts, was frei im Orbit fliegt. Es ist ein Ausfluss einer besonderen Wertigkeit.

Weil es besonders demütigend ist, diesen besonders privaten Teil seiner Selbstbestimmung zur Disposition gesetzt zu sehen, ist es derart strafwürdig.


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Selbstjustiz im folgenden Fall?

24.07.2014 um 11:46
@Tussinelda
Ja, jetzt bleibt die Frage, ob es denn überhaupt berücksichtigt wird. Ein bisschen ging mir die Diskussion ja auch darum.
Wie man es dann berücksichtigt ist wieder eine andere Frage, da kamen ja ein paar Infos von DoctorWho.

Grundsätzlich würde mich das aber auch mal interessieren, inwiefern man zum Zeitpunkt der Strafbemessung mögliche Folgen berücksichtigt. Ob man beispielsweise nach Feststellung einer dauerhaften Störung nachträglich das Strafmaß auch erhöhen kann (was ich mal ganz stark anzweifle).


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Selbstjustiz im folgenden Fall?

24.07.2014 um 11:54
@vincent
Zitat von vincentvincent schrieb:Ob man beispielsweise nach Feststellung einer dauerhaften Störung nachträglich das Strafmaß auch erhöhen kann (was ich mal ganz stark anzweifle).
Grundsätzlich nie.

@shakyamuni
Falscher Thread?


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Selbstjustiz im folgenden Fall?

24.07.2014 um 11:59
@kleinundgrün

das mag ja sein, ändert aber nichts an meiner aussage ;) gerade weil ja der intimbereich betroffen ist, sieht man es als besonders strafwürdig an. nicht umsonst hat man ja einen ziemlich ausdifferenzierten abschnitt hierfür geschaffen.


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Selbstjustiz im folgenden Fall?

24.07.2014 um 12:03
Zitat von DoctorWhoDoctorWho schrieb:gerade weil ja der intimbereich betroffen ist, sieht man es als besonders strafwürdig an
Genau. Und diesen Punkt habe ich versucht, @vincent zu erklären. Die besondere seelische Beeinträchtigung (untechnisch gesprochen) findet bereits im Grundtatbestand ihren Niederschlag.
Zitat von DoctorWhoDoctorWho schrieb:ändert aber nichts an meiner aussage
Dann ist mir nicht klar, was Du aussagen wolltest. Denn genau darum geht es seit einigen Seiten.


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Selbstjustiz im folgenden Fall?

24.07.2014 um 12:04
@kleinundgrün

vielleicht haben wir uns einfach nur ein wenig missverstanden ;) es ist manchmal nicht ganz einfach, einem disput juristischer laien zu folgen ... mein fehler ;)


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Selbstjustiz im folgenden Fall?

24.07.2014 um 12:08
@kleinundgrün
Zitat von kleinundgrünkleinundgrün schrieb:Genau. Und diesen Punkt habe ich versucht, @vincent zu erklären. Die besondere seelische Beeinträchtigung (untechnisch gesprochen) findet bereits im Grundtatbestand ihren Niederschlag.
Okay.. das sehe ich ein und das Missverständnis (für mich zumindest) mit der geistigen Krankheit hat sich dann auch aufgelöst. Nur was ich dennoch nicht verstehe ist Folgendes:
Beitrag von vincent (Seite 108)

Es kam so an, als sei das aktive Erleben der Demütigung erforderlich. Aber es ist doch viel eher so, dass man die Tat als solches generell als demütigend empfindet und dementsprechend auch bewertet?


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Selbstjustiz im folgenden Fall?

24.07.2014 um 12:09
Ging es hier nicht mal ursprünglich um das persönliche Verhalten in so einer Situation? Wie würde man selbst reagieren.
Irgendwie wird nur noch über das gesetzliche für und wieder diskutiert. Meiner Meinung ehr etwas für eine seperaten Diskussion.


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24.07.2014 um 12:12
Zitat von vincentvincent schrieb:Aber es ist doch viel eher so, dass man die Tat als solches generell als demütigend empfindet und dementsprechend auch bewertet?
Ja natuerlich. Bestraft wird die Tat an sich, und nicht die Wirkung. Jemanden zu missbrauchen, der hilf- und wehrlos ist, ist sogar noch schlimmer als sich an jemandem zu vergreifen, der wach ist. Sonst waere ja Daterape nach einem Roofie total in Ordnung.

Aber abgesehen davon kann auch eine Tat, die man nicht mitbekommt, beim Opfer zu psychischen Beeintraechtigungen fuehren!


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Selbstjustiz im folgenden Fall?

24.07.2014 um 12:15
Zitat von AlarmiAlarmi schrieb:Ja natuerlich. Bestraft wird die Tat an sich, und nicht die Wirkung.
Du sagst das so einfach. Aber ich finde, das ist ein schwerer Brocken. Die Wirkung wird nicht berücksichtigt?! Wie soll man dann einzelne Schweregrade unterscheiden, was ja gemacht wird. Ne, da steckt noch irgendwo der Wurm drin.
Wenn es schlimmer ist, einen Schlafenden zu missbrauchen, muss sich das doch im Gesetz artikulieren, nur wo?


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Selbstjustiz im folgenden Fall?

24.07.2014 um 12:20
Zitat von vincentvincent schrieb:Wie soll man dann einzelne Schweregrade unterscheiden, was ja gemacht wird.
Die Folgen werden in der Strafzumessung natuerlich einbezogen, sofern sie zur Zeit des Prozesses schon spuerbar sind.
Zitat von vincentvincent schrieb:Wenn es schlimmer ist, einen Schlafenden zu missbrauchen, muss sich das doch im Gesetz artikulieren, nur wo?
"Schlimmer" war wahrscheinlich falsch ausgedrueckt. Aber sieh es mal so: wenn Du Sex mit Deiner im Koma liegenden Frau hast, ist das ein Missbrauch, obwohl sie, waere sie wach, hoechstvermutlich zugestimmt haette.


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24.07.2014 um 12:21
Zitat von MVirusMVirus schrieb:Irgendwie wird nur noch über das gesetzliche für und wieder diskutiert. Meiner Meinung ehr etwas für eine seperaten Diskussion.
Die Diskussion enthält ja auch immer das Argument, der Staat strafe Sexualstraftäter nicht hart genug, und dann kommt der Vergleich mit der schweren Körperverletzung.

@Geisonik schrieb ganz richtig: Unter Umständen wird eine Körperverletzung härter bestraft als ein Missbrauch. Vor Gericht werden eben diese Umstände in Erwägung gezogen, während ein den Täter in flagranti erwischender Vater im Affekt natürlich nichts dergleichen tut.

Leider wird hier aber auch nicht wirklich unterschieden zwischen solchen Reaktionen im Affekt und dem gezielten Aufsuchen und Bestrafen des Täters in Selbstjustiz.
Das ist ähnlich wie jene bekloppte Fangfrage an Wehrdienstverweigerer damals, ob sie ihre Freundin, wenn die im Wald von einem Vergewaltiger überfallen würde, nicht auch mit Gewalt schützen würden. Die richtige Antwort lautete: Ja, natürlich. Aber ich würde nicht eine Waffe kaufen und losziehen, um den Vergewaltiger hinterher zu bestrafen, da das Aufgabe des Staates ist.


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Selbstjustiz im folgenden Fall?

24.07.2014 um 12:22
@Alarmi
Auch im Gesetz selbst, auch dort werden die Folgen einbezogen.

Naja.. wir sprachen ja in beiden Fällen von Missbrauch. Wie würdest du es dann ausdrücken?


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Selbstjustiz im folgenden Fall?

24.07.2014 um 12:24
@vincent
Ich lese gerade, dass es ohnehin nur dann sexueller Missbrauch ist, wenn die Person wehrlos oder minderjaehrig ist oder in einem Schutzverhaeltnis zum Missbrauchenden steht. Ansonsten ist es sexuelle Noetigung. Und sexueller Missbrauch wird haerter bestraft als sexuelle Noetigung. Also ist es doch "schlimmer".


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24.07.2014 um 12:30
Zitat von DoctorWhoDoctorWho schrieb:es ist manchmal nicht ganz einfach, einem disput juristischer laien zu folgen
Geht mir auch so. Aber das hier ist kein Juraforum.
Zitat von vincentvincent schrieb:Es kam so an, als sei das aktive Erleben der Demütigung erforderlich.
Das ist es nicht. Wie gesagt, der Eintritt eines Schadens ist nicht zwingend erforderlich. Es gibt Taten, bei denen die Handlung an sich bestraft wird (z.B. wenn du besoffen Auto fährst).

Wenn Du ein schlafendes Kind vergewaltigen würdest und das Kind bekäme nichts davon mit, wäre es dennoch strafbar, weil es ausdrücklich so im Gesetz steht. allein die Handlung ist strafbar. Und es ist besonders strafbar, weil der Gesetzgeber eine solche Handlung als besonders verwerflich ansieht.
Aber es stimmt, in diesem Fall fehlt die demütigende Komponente. Jedenfalls die des Opfers. Aber vermutlich wird sie auf die Gesellschaft als Ganzes projiziert.


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24.07.2014 um 12:31
Im Grunde gibt es doch nur zwei Seiten.
Die eine Seite findet es völlig ok, wenn eine unabhängige Partei (Rechtssystem) über den Wert des eigenen Kindes entscheidet und die andere Seite kann sich damit nicht abfinden.


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Selbstjustiz im folgenden Fall?

24.07.2014 um 12:34
@kleinundgrün
Okay.. danke für die Ausführungen. Bei dem Alkoholdingens hast du trotzdem unrecht. :troll: Aber das ein anderes Mal.. :D


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Selbstjustiz im folgenden Fall?

24.07.2014 um 12:34
Zitat von MVirusMVirus schrieb:Im Grunde gibt es doch nur zwei Seiten.
Die eine Seite findet es völlig ok, wenn eine unabhängige Partei (Rechtssystem) über den Wert des eigenen Kindes entscheidet und die andere Seite kann sich damit nicht abfinden.
Nein.
Es ist vielmehr so, dass die eine Seite verstanden hat, dass eine möglichst unabhängige Instanz über solche Fragen entscheiden muss und die andere Seite nicht. ;)


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24.07.2014 um 12:35
Zitat von vincentvincent schrieb:Bei dem Alkoholdingens hast du trotzdem unrecht
Ich jag Dich gleich ... :D


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